Umbereifung D-439

mc_cormick

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7 April 2009
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31558 Hagenburg
Hallo Gemeinde,

trotz Suchfunktion habe ich auf die Schnelle keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Mein 439 hatte bis jetzt 12.4 11/28 als Hinterräder, die sind auch in den Papieren (neuer Brief) eingetragen. Nun bekommt er 12.4 11/32. Laut Handbuch ist das mit den Vorderrädern kombinierbar. Muss ich die neuen Hinterräder in den Papieren eintragen lassen und was brauche ich dafür?

Danke und Gruß

Jens
 
Moin Jens,

ich habe von 36 auf 32 umgerüstet. Zum TÜV habe ich damals nur die Betriebsanleitung (weil da die zulässigen Größen drin stehen) und einen Brief eines anderen Schleppers mit dieser Bereifung mitgenommen. Was alles kein Problem. Der TÜV Mann hat sich dann dann angeschaut, in seinen Unterlagen nachgeschlagen, einen kurzen Blick auf den anderen Brief geworfen und mir dann eine entsprechende Eintragungsbescheinigung erstellt, die nun beim Fahrzeugschein mitzuführen ist. Seine letzten Worte waren "Lass das mal bei Gelegenheit im Brief eintagen" - das ist jetzt auch schon wieder 1,5 Jahre her ...

Viele Grüße

Thomas
 
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