Hallo zusammen!
Vor 2 Jahren ist bei der HU ist aufgefallen, dass mein 423 laut Fahrzeugschein nur als Zugmaschine angemeldet ist! Normalerweise sollte er als doch LoF Zugmaschine/Ackerschlepper angemeldet sein, oder? Dem Prüfer (KÜS) war‘s anhand der Rechnung aufgefallen, die 10-15 € teurer war als für Ackerschlepper. Mich hat‘s erstmal nicht weiter interessiert und für den Prüfer war auch alles i. O.!
Jetzt interessiert es mich doch und nächsten Monat steht die nächste HU an, deshalb ein paar Fragen an euch:
1. Kann die Zulassung als reine Zugmaschine noch andere negative Auswirkungen haben?
2. Hat hier jemand schonmal sein Fahrzeug umschlüsseln lassen?
3. Schlüsselt nur der TÜV um, oder auch andere Prüfstellen (DEKRA, KÜS)?
Desweiteren möchte ich meinen 423 von zGG 3800 kg auf 3200 kg ablasten. Für meine Zwecke sollte das reichen. Vorteile sind günstigere Steuer und Abschleppen z. B. für ADAC-Mitglieder ist kostenlos. Fragt bitte nicht! Hatte den Fall schon wegen einem Plattfuß!
Auch hier die Frage:
Wer darf ablasten? Nur der TÜV?
Ich freue mich uf eure Antworten!
Grüße aus dem 7-Gebirge
Manuel
Vor 2 Jahren ist bei der HU ist aufgefallen, dass mein 423 laut Fahrzeugschein nur als Zugmaschine angemeldet ist! Normalerweise sollte er als doch LoF Zugmaschine/Ackerschlepper angemeldet sein, oder? Dem Prüfer (KÜS) war‘s anhand der Rechnung aufgefallen, die 10-15 € teurer war als für Ackerschlepper. Mich hat‘s erstmal nicht weiter interessiert und für den Prüfer war auch alles i. O.!
Jetzt interessiert es mich doch und nächsten Monat steht die nächste HU an, deshalb ein paar Fragen an euch:
1. Kann die Zulassung als reine Zugmaschine noch andere negative Auswirkungen haben?
2. Hat hier jemand schonmal sein Fahrzeug umschlüsseln lassen?
3. Schlüsselt nur der TÜV um, oder auch andere Prüfstellen (DEKRA, KÜS)?
Desweiteren möchte ich meinen 423 von zGG 3800 kg auf 3200 kg ablasten. Für meine Zwecke sollte das reichen. Vorteile sind günstigere Steuer und Abschleppen z. B. für ADAC-Mitglieder ist kostenlos. Fragt bitte nicht! Hatte den Fall schon wegen einem Plattfuß!
Auch hier die Frage:
Wer darf ablasten? Nur der TÜV?
Ich freue mich uf eure Antworten!
Grüße aus dem 7-Gebirge
Manuel