Umschlüsseln und Ablasten

manez423

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Hallo zusammen!

Vor 2 Jahren ist bei der HU ist aufgefallen, dass mein 423 laut Fahrzeugschein nur als Zugmaschine angemeldet ist! Normalerweise sollte er als doch LoF Zugmaschine/Ackerschlepper angemeldet sein, oder? Dem Prüfer (KÜS) war‘s anhand der Rechnung aufgefallen, die 10-15 € teurer war als für Ackerschlepper. Mich hat‘s erstmal nicht weiter interessiert und für den Prüfer war auch alles i. O.!

Jetzt interessiert es mich doch und nächsten Monat steht die nächste HU an, deshalb ein paar Fragen an euch:

1. Kann die Zulassung als reine Zugmaschine noch andere negative Auswirkungen haben?

2. Hat hier jemand schonmal sein Fahrzeug umschlüsseln lassen?

3. Schlüsselt nur der TÜV um, oder auch andere Prüfstellen (DEKRA, KÜS)?

 

Desweiteren möchte ich meinen 423 von zGG 3800 kg auf 3200 kg ablasten. Für meine Zwecke sollte das reichen. Vorteile sind günstigere Steuer und Abschleppen z. B. für ADAC-Mitglieder ist kostenlos. Fragt bitte nicht! Hatte den Fall schon wegen einem Plattfuß!

Auch hier die Frage:

Wer darf ablasten? Nur der TÜV?

Ich freue mich uf eure Antworten!

Grüße aus dem 7-Gebirge

Manuel
 
Hallo Manuel, soweit ich mich erinnere stand in den KFZ Briefen immer als Fahrzeug der Hinweis Zugmaschine/Ackerschlepper. Hier hat sich wohl der Mann vom KÜS die Variante ausgesucht, die seinem Verein ein paar Euronen mehr in die Kasse gebracht hat. Oder handelt es sich evtl. um eine Zweitschrift, dei der die korrekte Bezeichnung vergessen wurde. Von wem wurde denn der Brief ausgestellt? TÜV oder KBA? Macht Dich das zu einem armen Mann, oder willst Du schlafende Hunde wecken und einen trägen Behördenapparat wecken? Du wirst gegen Windmühlenflügel angehen müssen.

Gruß Dieter, der "Linksdreher".
 
Hallo Dieter!

Der originale Brief existiert nicht mehr! Im neuen wurde es bestimmt falsch eingetragen! Im Schein (Teil 2) steht bei mir def. nur Zugmaschine drin. Der Prüfer hat mich ja extra drauf angesprochen. Er fand‘s selber komisch, konnte mir wegen umschlüsseln aber auch nicht weiterhelfen. Zu einem Armen Mann machen mich die 10-15 € alle 2 Jahre bestimmt nicht, dann hätte ich mir auch das falsche Hobby gesucht!

Mir stellt sich halt hauptsächlich die Frage, ob die aktuelle Zulassung als reine Zugmaschine sich irgendwann mal nachteilig auswirken kann!

Grüße aus dem 7-Gebirge
Manuel
 
Hallo Manuel, ich denke wenn Gewichte und Geschwindigkeiten richtig eingetragen sind, dann dürfte es keine Probleme geben. Gefahr sehe ich bei einem evtl. Haftpflichtfall. Versicherungen suchen immer und fnden oft ein Hintertürchen, um sich vor der Leistung zu drücken. Die Leute sind erfinderisch.

Viele Grüße aus dem Vögelsgebirge, Dieter.
 
Ich habe mehrere zugelassen, teilweise schwarz, teilweise grün. Bei mir steht in jedem Schein, Lof.-Zugmasch.- Ackerschlepper. Die mit schwarzen Kennzeichen habe ich alle ablasten lassen, bei uns in Bayern darf das nur der Tüv. Erst beim Tüv alles abnehmen lassen, dann ins Landratsamt und die Eintragungen machen lassen. Vor der Tüv Untersuchung bin ich zwecks der Ablastung auf eine Waage gefahren und habe den Wiegeschein beim Tüv vorgelegt. Der Prüfer hat mich dann beraten welches Gewicht für mich am günstigsten ist einzutragen.

Gruß E. Wirth     www.traktorfreunde-geroldsgruen.com
 
Hallo Manuel,

bei meinem DED 3 steht schon im alten Fahrzeugschein (DED 3 von meinem Vater  1977 gekauft und zugelassen) nur Zugmaschine.

Der Bulldog war dort auf Landwirtschaft zugelassen und auch landw. versichert.

Beim jetzigen TÜV-Termin hat der Prüfer in seinen Bericht aber LOF-ZUGM-ACKERSCHLEPPER eingetragen,

beim zulassen und ausstellen der neuen Zulassungsbescheinigung wurde wieder nur Zugmaschine eingetragen.

Steuer nach § 9 Abs, 1 Nr 3  101,25 €  (1650 kg/200 = 8,25 ergibt 9*11,25€ =101,25 €

im Versicherungsschein steht Zugmaschine in der Land- und Forstwirtschaft,

also ich denke, da habe ich keine Nachteile weil nur "Zugmaschine" drauf steht.

Gruß

Manfred
 
Hallo,

da scheint mal wieder alles uneinheitlich zu sein in unserer Bananenrepulik. Bei uns in B-W  darf jede Prüforganisation eine Ablastung vornehmen.

Hab eben in der ZB 1 vom Unimog nachgeschaut. Da steht jetzt auch nur noch "Zugmaschine" drin, obwohl früher "Landw. Zugmaschine" stand. Vielleicht wurde das "Landw." abgeschafft? Schlussel-Nr. ist immer noch die 87.

Tschüß,

Bernd
 
Habe dann heute morgen auch mal genauer in meine ZB1 geschaut!

Feld J: 87

Feld 4: 0000

Feld 5: Zugmaschine

Übersetzt heißt es laut https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntmachungen/sv1_013_bekanntmachung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Zugmaschine ohne Ladegerät!

Wie sieht‘s denn bei anderen aus, die neue Papiere haben? Steht‘s da genauso drin?

Grüße aus dem 7-Gebirge
Manuel
 
Tach zusammen;

Das ist in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt, welche seit 01.März 2007 gültig ist. Im §12 steht etwas zu den Schlüsselnummern (SN) geschrieben. Im alten Fahrzeugschein ist die in der Zeile "1" enthalten, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist sie in der Zeile mit dem Buchstaben "J" und Nr."4" zu finden.

SN: Zugmaschine / Ackerschlepper 891000 (alt 8710) oder

SN: Zugmaschine / Geräteträger 892000 (alt 8720)

SN: Zugmaschine mit verkürzter Ladefläche SN: 870000 (alt 8700)

oder LKW als Sattelzugmaschine SN: 880000

oder: LoF Sattelzugmaschine SN: 900000

Gruß Zackie
 
So! HU Stand wieder an! Natürlich anstandslos bestanden! ;-)

Direkt mit Ablastung auf 3200 kg. Bei KÜS auch kein Problem! Heute morgen dann bei der Zulasungstelle eintragen lassen.

Die Schlüsselnummern sind bei der gleichen Prüfstelle aber bei anderem Prüfer wieder angesprochen worden. Der Prüfer meinte, dass die Nummern 87 0000 hauptsächlich für Zirkus- und Kirmeszugmaschinen verwendet wird.

HU-Kosten

- für 87 0000: 73,- €

- für 87 1000: 48,- €

Ansonsten macht es wohl keinen Unterschied. Ich lasse meinen 423 also vorerst so weiter laufen.

Zum Schluss sag‘ ich nur soviel: "Der Prüfer war voll in Ordnung!"

Grüße aus dem 7-Gebirge
Manuel
 
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