Versicherungsfrage

Hobbit47

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10 September 2019
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77948 Friesenheim
Hallo Forum,

ich bin neu hier drinne und neuer Besitzer eines D 217 Farmall. Nun stellt sich mir die Frage ob ich den Traktor mit einer grünen Nummer oder schwarzen anmelden soll.

Wir haben noch eine kleine Solidarische Landwirtschaft, zahlen daher auch in die BG ein und laut Landratsamt könnte ich ihn mit grüner Nummer anmelden.

Ich brauche ihn vielleicht 2-3 Mal im Jahr tatsächlich auf dem Feld ansonsten rein private Nutzung. Auch meinte mein Landmaschinenmechaniker dass ich mit schwarzer Nummer den Überrollbügel wegmachen kann. Er ist bei mir auf dem Kotflügel befestigt und schränkt Mitfahrmöglichkeiten stark ein. Außerdem müsste ich ihn um 10 cm kürzen weil ich sonst nicht in die Garage komme.

Darf ich überhaupt mit schwarzem Kennzeichen Ackerarbeiten durchführen?

Welche Variante wäre in diesem Falle denn für mich richtig?

Vielen Dank schon mal....

Lieben Gruß

Werner
 
Hallo Werner, 

Herzlich willkommen, bin selbst auch erst seit kurzem

mit einem Ded3 vertreten. 

Für Ackerarbeiten benötigt man kein Kennzeichen, 

nur für den Weg dahin. 

Ich habe meinen Trecker mit schwarzer Nummer angemeldet. Kein H Kennzeichen

Nachteil :Steuer nach zulässigem Gesamtgewicht, bei mir 101 Euro. Anhänger die mitgeführt werden, müssen zugelassen sein. Vorteil: ich kann damit rumfahren was ich will (muss keinen landwirtschaftlichen Grund haben) 

Versicherung kostet bei mir 39 Euro im Jahr 

(oldtimer Versicherung) 

Wenn du die Gelegenheit hast, dann mit grüner Nummer 

, zahlst halt keine Steuern und wer kontrolliert schon einen Trecker was der rumfährt. 

Überrollbügel würde ich persönlich nicht abmachen,  du hast beim Überschlag keinen Schutz. 

Ich habe am Samstag bei einem d430 einen klappbaren gesehen, ansonsten zum Sitzen eine Sitzbank, hinter dem Fahrersitz vom linken zum rechten Kotflügel 

Grüße Gerhard 
 
Für Ackerarbeiten benötigt man kein Kennzeichen, 

Falsche Auffassung ! Ist alles öffentlich, es sei denn, es ist rund herum eingezäunt und absperrbar mittels Schranke oder Toranlage.

Auch für die eigene Hofstelle gilt das so. Also Achtung, wenn Kinder dort Traktoren oder andere Maschinen bewegen.

Und kontrolliert werden Schlepper mit grünem Kennzeichen auch ! Im Jahr 2010 wurde hier mal ein Oldtimertreffen von Polizei und Zoll kontrolliert, da war richtig was los.

Alle Schlepper mit grünem Kennzeichen wurden notiert, anschließend hat sich der Zoll darum gekümmert.

Da hat es einen Haufen Anzeigen wegen Steuerhinterziehung gehagelt.

Der Überrollbügel ist eine Forderung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Unabhängig von der Farbe des Kennzeichen muss der vorhanden und betriebsfähig sein, sobald LoF-Tätigkeiten mit diesem Schlepper ausgeführt werden.

Sitzplätze sind so viele erlaubt, wie im Fahrzeugschein eingetragen sind. Wird da nachträglich eine Sitzbank eingebaut, so ist diese abnahmepflichtig. Bei Nichtbeachtung

möchte ich im Schadensfall ( besonders mit Personenschaden) weder Fahrer noch Halter sein.

Mit nachdenklichen Grüssen 

Zackie
 
Hallo Zackie,

Kannst du das genauer erläutern warum mein Schlepper auf menem Acker oder mein Schlepper der nur auf dem Hof läuft zum Füttern der Tiere ein Kennzeichen benötigt.

Während zb mein Mähdrescher oder Häcksler oder der Hoflader keins benötigen.

Gruß Uli 
 
Hallo,

wenn eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht vorhanden ist, kann man

den Schlepper da mit reinnehmen und brauchst dann kein Kennzeichen auf dem Acker.

Wenn der Schlepper verkehrssicher ist, kann man damit sogar über der Straße zum

eigenen Acker hin und zurück. Sonst nichts. Keine Werkstatt oder Tankstelle anfahren!

So habe ich ein Schlepper auch am laufen. Muß halt abgesprochen werden mit der Versicherung.

Sonst empfehle ich dir zu einer schwarzen Nummer. Dann bist du immer abgesichert.

Überrollbügel aus eigenem Interesse daran behalten!!!!

Gruß Casi
 
Goldener 353:

Hallo Zackie,

Kannst du das genauer erläutern warum mein Schlepper auf menem Acker oder mein Schlepper der nur auf dem Hof läuft zum Füttern der Tiere ein Kennzeichen benötigt.

Während zb mein Mähdrescher oder Häcksler oder der Hoflader keins benötigen.

Gruß Uli 
Hallo Ulli, 

Mähdrescher, Häcksler und Hoflader sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bis 20 km/h zulassungsfrei. Allerdings muss der Halter der selbstfahrenden Arbeitsmaschine deutlich darauf angegeben sein. Über 20 km/h müssen auch diese zugelassen werden.

Wie es sich mit Schleppern auf dem Hof verhält,  bin ich mir gerade nicht ganz sicher. Fakt ist aber, auf öffentlich zugänglichen Wegen, wie Waldwegen etc gelten die selben Vorschriften wie auf der Strasse. 

Auch die Tatsache mit dem abgeschlossenen Grundstück stimmt. Erst hinter eine Schranke oder hinter einem Tor ist ein Grundstück nicht mehr öffentlich zugänglich. Selbst wenn es auf einem öffentlich zugänglichen Privatgrundstück zu Personenschaden kommt, hast du die A-Karte.

Holger 
 
Hallo Zackie,

Kannst du das genauer erläutern warum mein Schlepper auf menem Acker oder mein Schlepper der nur auf dem Hof läuft zum Füttern der Tiere ein Kennzeichen benötigt.

Während zb mein Mähdrescher oder Häcksler oder der Hoflader keins benötigen.

Ich versuche das gerne. Alles was schneller 6 Km/h fährt braucht eine Zulassung und ein Kennzeichen im öffentlichen Bereich. Es sei denn, es sind nach ihrer Betriebserlaubnis nach "Selbstfahrende Arbeitsmaschinen". Dann sind die bis 20 Km/h zulassungsfrei. Ähnlich den zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhängern bis 25 Km/h. Die dürfen aber auch nur mit 25 Km/h gezogen werden, auch wenn der Schlepper schneller ist. sonst gibt es dafür teure Knöllchen.  Das gleiche gilt zum Beispiel mit selbstfahrenden Futtermischwagen; Feldhäckslern; Mähdreschern und Rad- oder Teleskopladern.

Gruß Zackie
 
Ja alles richtig.

Aber warum muss der Schlepper  auch auf meinem Acker oder Hof ein Kennzeichen haben.

Von wem wird das verlangt? Bislang hat die BG zb noch nicht danach geschaut.

Gruß Uli 
 
Hallo,

wenn eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht vorhanden ist, kann man

den Schlepper da mit reinnehmen und brauchst dann kein Kennzeichen auf dem Acker.

Wenn der Schlepper verkehrssicher ist, kann man damit sogar über der Straße zum

eigenen Acker hin und zurück. Sonst nichts. Keine Werkstatt oder Tankstelle anfahren!

So habe ich ein Schlepper auch am laufen. Muß halt abgesprochen werden mit der Versicherung

Erkläre uns mal bitte wo du d a s her hast ?

Richtig ist, das alle LoF-Fahrzeuge schneller 6 Km/h eine Pflichtversicherung brauchen. Genauso wie eine Zulassung. Ausnahme ist ein Beitrag darüber zu lesen.

Eine Versicherung kannn keine Zulassung erteilen, genauso wenig kann die die Verkehrssicherheit feststellen.

Du solltest den Betrieb deines Schleppers schleunigst überdenken.

Gruß Zackie
 
Ja alles richtig.

Aber warum muss der Schlepper  auch auf meinem Acker oder Hof ein Kennzeichen haben.

Von wem wird das verlangt? Bislang hat die BG zb noch nicht danach geschaut.

Gruß Uli

Nabend Uli;

Das habe ich doch schon im dritten Beitrag dieses Themas erklärt. Wenn dein Acker komplett eingezäunt ist und deine Hofstelle rundherum eine Mauer hat und mit verschließbaren Schranken oder Toranlagen ausgestattet sind, dann ist das dein privater Bereich. Alles andere ist öffentlich, auch wenn da zum Beispiel ein "Durchfahrt verboten" steht. Das gilt dann für Kraftfahrzeuge aller Art. Aber eben halt nicht für Fußgänger oder Radfahrer und deshalb bleibt es trotz der Einschränkung ein öffentlicher Bereich.

Gesetzestexte und Verordnungen und einschlägige Gerichtsurteile legen das so fest. So lange nix passiert, wird sich da keiner drum kümmern. Nur für den Fall, das wenn . . . . So wird das im Interesse der Öffentlichkeit durch die entsprechenden Behörden verfolgt. ( Bei Straftat durch die zuständige Staatsanwaltschaft).

Gruß Zackie
 
Hallo Zackie,

Das heißt also wenn ich zb eine fremde Person auf meinem Hof mit dem Hofschlepper ,der nicht angemeldet ist, anfahre, ich letztendlich selbst für den Schaden aufkommen muss da der Schlepper auch nicht über die Betriebshaftpflicht versichert ist. Also als einzige Möglichkeit noch den Schlepper auf 6kmh zu drosseln. Wie sieht es dann mit der Betriebshaftpflicht aus?

Hab so schon wieder was zugelernt und werde mit der Versicherung sprechen damit diese Lücke geschlossen wird.

Gruß Uli 
 
Nabend Uli;

Für Schäden, die du anderen Menschen zufügst, bist du auch verantwortlich. Da greift dann (wenn vorhanden) deine private oder die Betrieshaftpflicht ein. Das ist mit Sicherheit Situationsbezogen zu beurteilen. Was ist das Problem einen Hofschlepper auf grünem Kennzeichen ( Steuerbefreit) zuzulassen ? Für Fahrzeuge die überwiegend im innerbetrieblichen Bereich eingesetzt werden sind die gleichen Bedingungen wie bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zu berücksichtigen. Stichwort hier auch : Öffentlicher Verkehrsraum. Auch kurze Fahrten im Strassenverkehr oder wenn auch nur eine Strasse überquert wird fallen darunter. Auch Betriebs- und Hofflächen auf denen

Verkehr geduldet wird, können zum öffentlichen Verkehrsraum gehören.

Ich hoffe, das ich ein wenig Licht ins Dunkle bringen konnte.

Gruß Zackie
 
tricotrac:

Ja alles richtig.

Aber warum muss der Schlepper  auch auf meinem Acker oder Hof ein Kennzeichen haben.

Von wem wird das verlangt? Bislang hat die BG zb noch nicht danach geschaut.

Gruß Uli

Nabend Uli;

Das habe ich doch schon im dritten Beitrag dieses Themas erklärt. Wenn dein Acker komplett eingezäunt ist und deine Hofstelle rundherum eine Mauer hat und mit verschließbaren Schranken oder Toranlagen ausgestattet sind, dann ist das dein privater Bereich. Alles andere ist öffentlich, auch wenn da zum Beispiel ein "Durchfahrt verboten" steht. Das gilt dann für Kraftfahrzeuge aller Art. Aber eben halt nicht für Fußgänger oder Radfahrer und deshalb bleibt es trotz der Einschränkung ein öffentlicher Bereich.

Gesetzestexte und Verordnungen und einschlägige Gerichtsurteile legen das so fest. So lange nix passiert, wird sich da keiner drum kümmern. Nur für den Fall, das wenn . . . . So wird das im Interesse der Öffentlichkeit durch die entsprechenden Behörden verfolgt. ( Bei Straftat durch die zuständige Staatsanwaltschaft).

Gruß Zackie
Geht es nicht mit wenn Man ein "Betretten verboten Eltern Haften Für ihre Kinder" Schild an die Einfahrten Hängt. Dan gilt es doch Für Alle Personen
liebe Grüssse Jakob 
 
tricotrac:

Ja alles richtig.

Aber warum muss der Schlepper  auch auf meinem Acker oder Hof ein Kennzeichen haben.

Von wem wird das verlangt? Bislang hat die BG zb noch nicht danach geschaut.

Gruß Uli

Nabend Uli;

Das habe ich doch schon im dritten Beitrag dieses Themas erklärt. Wenn dein Acker komplett eingezäunt ist und deine Hofstelle rundherum eine Mauer hat und mit verschließbaren Schranken oder Toranlagen ausgestattet sind, dann ist das dein privater Bereich. Alles andere ist öffentlich, auch wenn da zum Beispiel ein "Durchfahrt verboten" steht. Das gilt dann für Kraftfahrzeuge aller Art. Aber eben halt nicht für Fußgänger oder Radfahrer und deshalb bleibt es trotz der Einschränkung ein öffentlicher Bereich.

Gesetzestexte und Verordnungen und einschlägige Gerichtsurteile legen das so fest. So lange nix passiert, wird sich da keiner drum kümmern. Nur für den Fall, das wenn . . . . So wird das im Interesse der Öffentlichkeit durch die entsprechenden Behörden verfolgt. ( Bei Straftat durch die zuständige Staatsanwaltschaft).

Gruß Zackie
Geht es nicht mit wenn Man ein "Betreten verboten Eltern Haften Für ihre Kinder" Schild an die Einfahrten Hängt. Dan gilt es doch Für Alle Personen
liebe Grüssse Jakob 
 
Es reicht eine Kette usw. Mit der das Tor verschlossen wird. Gibt da aber in Gesetz viele Grauzone. Wenn bei einem Acker deutlich erkennbar ist, das er privat ist, dann ist er nicht öffentlich. Das hängt laut Ausbilder ( beim TÜV) aber von Einzelfall ab.  Sobald ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, benötigt es eine Zulassung. Ausnahmen sind z.b. die zulassungsfreien Anhänger. Mit den Schwarzen H-Kennzeichen darf man alles machen. Das Fahrzeug muss sich aber in historischen Zustand befinden und gepflegt sein. Mit den grünen, landwirtschaftlichen Kemnzeichen sind nur landwirtschaftliche Tätigkeiten erlaubt. Es gibt das grüne Kennzeichen auch für andere Dinge. Einfach auf der Zollseite sich schlau machen.
 
Fahrten zum Oldtimertreffen sind zulässig, wenn man nur hinfährt um Ersatzteile für den Trecker zu kaufen oder wenn es sich um  eine Brauchtumsveranstaltung handelt. Wird aber schwierig werden, den Wachtmeister das glaubhaft zu machen. Vor allen wenn mit Kumpels an Biertresen steht und der Trecker gewienert neben anderen, fein säuberlich ausgestellt ist.
 
Hallo,

Habe in den Unterlagen nachgeschaut. Da steht drin, bis 20 km/h.

Zur Wiederholung und zum besseren Verständnis : Es ist völlig egal welche zusätzlichen Auflagen eine Fahrzeug- oder die Betriebshaftpflichtversicherung machen, es gilt die Fahrzeugzulassungsverordnung (FVZ) und dort ist im Paragaph 1 ( Anwendungsbereich) klar definiert :

Die FVZ gilt für die Zulassung von KFZ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 6 Km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Traktoren - mit mehr als 6 Km/h ; selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr aks 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit und ihre Anhänger dürfen im öffentlichen Bereich nur dann fahren, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung bzw. für sie eine Betriebserlaubnis (BE) erteilt ist.

Deinen hier geschriebenen Quatsch solltest du dir schleunigst aus dem Gedächnis streichen. Das ist blosser Unfug !

Gruß Zackie
 
 Gibt da aber in Gesetz viele Grauzone. Wenn bei einem Acker deutlich erkennbar ist, das er privat ist, dann ist er nicht öffentlich.

Moin Peter;

Ja, die Grauzone ist ein dehnbarer Begriff. Auch wenn ein Acker deutlich erkennbar ist, so muss er eingezäunt sein, sonst kannst du die Öffentlichkeit nicht daraus halten.

Mein Kumpel hat das mal vor vielen Jahren klären lassen müssen. Der hat einen großen Teil seiner Pachtflächen in einer Trinkwassergewinnungsanlage liegen. Die Flächen sind alle eingezäunt und verschließbar. Das Hausrecht liegt beim Wasserversorger und seinen Erfüllungsgehilfen. Hier gab / gibt es immer wieder Missverständnisse von Bürgern, die bei offen stehenden Toren in dieses Areal eingetreten bzw. eingefahren (Radfahrer) sind. Da kam es zu einer Schlägerei mit einem renitenten Radfahrer mit der Folge einer schweren Körperverletzung. Ich habe diesen Radfahrer mit dem PKW verfolgt bis zu seiner Heimatadresse. Eine Anzeige erfolgte, der Staatsanwalt hatte Interesse daran. Es kam zur Gerichtsverhandlung und der Radfahrer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte einen Totschläger eingesetzt.

Mein Kumpel hatte den in Ausübung des Hausrechts des Geländes verwiesen. Dies wurde mit einer Prügelattacke beantwortet. Der Kumpel lag 8 Tage im Krankenhaus. Der verurteilte Radfahrer musste außerdem mehrere tausend Euro Schmerzensgeld zahlen.

Gruß Zackie
 
Geht es nicht mit wenn Man ein "Betretten verboten Eltern Haften Für ihre Kinder" Schild an die Einfahrten Hängt. Dan gilt es doch Für Alle Personen
liebe Grüssse Jakob 
Nein, das reicht in der Regel nicht Schilder auf zu stellen. Schau dir mal Hoch- oder Tiefbaustellen an, da ist immer ein Bauzaun drum herum gebaut. Warum wohl ?
Richtig, um ein Hausrecht durchsetzen zu können und aus haftungsrechtlichen Gründen wird die Öffentlichkeit ausgesperrt.
 
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