Versicherungswechsel blöd gelaufen

633A

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1 September 2005
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Hallo Leute

Da ich bei der Gebäudeversicherung ein paar Angebote eingeholt hatte machte mir der Versicherungagent von meiner Hausbank auch Angebote für die Fahrzeuge
Und da diese bei den Schlepper um einiges günstiger war entschlos ich mich zum Wechseln.
Da es einige Versicherungen waren ist mir nicht aufgefallen daß für ein Schlepper keine Kündigungsbestätigung eingetroffen ist.
Erst als eine Mahnung eingtroffen ist wurde ich hellhörig, also erstmal die alte Versicherung angerufen.
Da hieß es nur wir haben keine Kündigung bekommen, also den Versicherungsagent von der Bank angerufen was da schief gelaufen ist.
Naja da kam mir die Galle hoch, denn da war kein Nachweis mehr von der Kündigung vorhanden ich bekomme da den Beitrag zurück.
Aber auf der Mahngebühr von der alten Versicherung bleibe ich sitzen, nun werde ich mir die Zusammenarbeit mit der Versicherung von der Hausbank noch mal überlegen.
Denn den Ärger habe ich nun auf der Backe.

m.f.G.IHC633A
 
433-77:

Hallo 633A,

die 5 € Mahngebüren wirst Du verkraften können.../styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
Angebote einzuholen und dann zu wechseln, lohnt sich normal schon. Wenn man nie wechselt, wird nur der Beitrag erhöht und erhöht. Bei meinem Auto habe ich mal die Versicherung gewechselt und dann 150 € im Jahr gespart. Ein Jahr darauf ruft mich mein alter Vertreter an, und bot mir die Versicherung nochmal 50 € billiger an. Dann bin ich wieder zurück gewechselt. Seitdem wechsle ich regelmäßig die Versicherungen. Da kann man dafür mehrmals mit der Familie zum Essen gehen, anstatt es den Versicherungen in den Rachen zu stopfen... /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif

Servus, Alfred

Hallo Alfred,
GENAU SO mache ich es auch schon seit einige Jahren !! Bei mir laufen -wenn möglich- alle Versicherungen immer jährlich !
Damit ich immer auf dem neuesten Stand bleibe, hab ich mir einen Versicherungsmakler angelacht -unabhängig von der jeweiligen Versicherung ist- die günstigste zu gleichen Konditionen anbietet. DAS klappt ganz gut...

Gruß
Alfred


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Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt...
 
Ich bin seit 20 Jahren bei der Fahrlehrer-Versicherung.
Immer wenn ich im Spät-Herbst die neueste "Tarif-Info" bekomme, rufe ich an und lasse mir alles genau erklären, wieso, weshalb, warum...
Der letzte Anruf im Dezember 2010 hat mich um 250 Euro reicher gemacht!
Ich habe seit 2003 dort auch einen IHC versichert, erst einen 533, und seit März 2009 einen 844 AS. Anfangs gab es keinen Schadensfreiheitsrabatt für Schlepper, und als der eingeführt wurde, hatte man mich wohl "vergessen"...
Was durch meinen Anruf auffiel, und es wurde alles sauber für etliche Jahre zurück neu berechnet, ich bekam die obige Rückerstattung.
Die Prämien der Fahrlehrer-Versicherung (da kommt im Prinzip jeder rein, kriegt halt nur nicht jeder den "Fahrlehrer-Tarif") vergleiche ich regelmäßig mit anderen günstigen Anbietern, so ergab sich leider noch nie ein Grund zum Wechseln, denn die anderen waren immer teurer.
Schadensabwicklungen hat ich auch schon welche (Haftpflicht und Teilkasko), und nie Grund zur Klage....
 
Hallo Leute

Mit der Mahngebühr kann ich zwar leben nur ist halt ärgerlich, wenn man diese durch Fehler Anderer blechen kann.
Könnte ich eine Nachweiß erbringen daß gekündigt wurde wäre alles klar aber so kann ich nun erst mal die Haftplicht sozu sagen doppelt löhnen. Denn die alte Versicherung hat ja die älteren Rechte und bis ich von der neuen Versicherung den Beitrag zurückbekomme das kann auch eine Weile dauern.
Als ich die erste Rechnung von der alten Versicherung erhalten habe wurde mir bei einem Anruf gesagt da hat sich was überschnitten die Rechnung kann ich vergessen die gilt nicht.
Da hätte man mir doch gleich sagen können daß keine Kündigung eingegangen ist.

m.f.G.IHC633A
 
Klar ist das ärgerlich, aaaber die Mahngebühr würd ich nicht zahlen.
Wenn Du vorher keine Zahlungserinnerung bekommen hast gilt die 1. Mahnung als solche, daher ist keine Gebühr fällig. Desweiteren sind die meisten Mahngebühren zu hoch angesetzt (gegenüber dem Re.betrag).

Natürlich soll man seinen Zahlungen pünktlich nachkommen, jeder will auch pünktlich seinen Lohn oder Geld vom Kunde, aber sich ans Bein treten lassen muß man nicht.

Gruß
Manuel
 
Hallo Leute

Habe Heute meinen Versicherungsagenten der die Kündigunsbestätigung nicht mehr vorweisen kann nochmal auf die Füse getreten.
Denn nun muße ich in der Zwischenzeit den Beitrag von der Vorgängerversicherung bezahlen. Da man mir in diesem Punkt kein Entgegenkommen mehr gezeigt hat und auch auf die Mahngebühr bestanden hat. Hätte ich diese nicht bezahlt wäre wegen der paar Euro ein erneutes Verfahren gegen mich eingeleitet worden.
Bin mal gespannt wann ich da das Geld zurück bekomme.

Guten Tag werte Kollegen,
unser Kunde mit dem obigen Kennzeichen hat das Problem das die Kündigung des Vorversicherers nicht angenommen wurde (es sei kein Kündigungsschreiben angekommen). Wir haben keinen Nachweis (Einschreibebeleg, etc.) über eine versendetet Kündigung.
Ich bitte Sie den bei uns zum 01.01.2011 begonnen Vertrag aufzuheben und den Beitrag zu erstatten.

Denn ihr wist ja beim Kassieren sind die Versichrungen shr schnell aber beim zurückerstatten kann das dauern.

Eines weiß ich beim nächsten Versicherungswechsel bestehe ich auf eine Kopie des Einschreibbelegs von der Versicherung oder nehme die ganze Sache selber in die Hand. Denn da habe ich die Belege ganz gewiss in der Hand denn dieser Spass ist mir zu teuer weil einer seine Jop nicht sauber gemacht hatte.

m.f.G.IHC633A
 
Hallo Leute

Am 09.03.2011 habe ich die Bestätigung erhalten daß ich wegen der Doppelversicherung den gezahlten Beitrag zurück erstattet bekomme.
Naja soweit die Theorie denn bis Heute ist noch kein Cent zurück gekommen. Aber beim Abbuchen sind die verdammt fix, da wird das Geld einen Tag nach dem man die Rechnung bekommen hat abgebucht.
Bin meinem Agenten auch schon auf die Füsse getreten leider noch ohne Erfolg werde da wohl noch mal nachfragen müssen.
Echt typisch für Versicherungen schnell abkassieren aber zäh wieder was rausrücken zumal ihnen der Beitrag rechtlich gar nicht zu steht da der alte Vertrag noch rechtskräftig ist.

m.f.G.IHC633A
 
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