Warnblinker-Bremslicht Ja-Nein?

Landbube

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Braucht mein D217F Baujahr 1957 nun einen W-Blinker?Er hat zwar frisch Tüv(Vorbesitzer)aber das heißt ja nichts.Das Signalhorn ging ja auch nicht.Sei es mal dahin gestellt..Bremslicht hat er auch nicht.Muss man ja erst meine ich ab 20kmh haben(glauben ist nicht Wissen! ?).Beitrag hier ist vom Deutz Forum---Bremslicht ist zwar erst mit über 25km/h Pflicht, Deutz hat aber trotzdem bei allen Schleppern Bremslicht eingebaut. Selbst unser F3l514 und der F2l514 haben einen Bremslichtschalter gehabt.

Mein 6005 hat auch Bremslicht, trotz 20km Getriebe.Gruß Berndt--- Also in meinen Augen braucht unser Farmer 2 mit max 19 Kmh und mein Mc mit 19 Kmh auch kein Bremslicht.

Oberbergisches Blut,ist Stark.
 
Hallo

Warnblinker ist Pflicht, Bremslicht bis 25 K/mh nicht.

Gruss
 
Also kann ich davon Ausgehen,das der Tüv doch gekauft wurde?Oder leigt es noch an der alten Anmeldung(er leif vorher auf "H"),das es das zur damaligen Zeit nicht verbaut wahr?

Oberbergisches Blut,ist Stark.
 
Warnblinker ist Pflicht. Bremslicht müsste ich nachsehen. Bin schon eine Weile raus. Ich meine alles vor 1985 und langsamer als 30km/h braucht keins. Ich würde aber immer Bremslicht nachrüsten. Sonst kann es schnell Mal zum Bums kommen.
 
Hallo,

bei meinem Unimog, auch mit fast neuem TÜV gekauft, gingen vorne die Scheinwerfer nicht. Dort war der Stecker abgezwick.t Das finde ich noch krimineller. Wunderte mich dann auch nicht, war TÜV in A-L........

So nun zu Dir. Beim Warnblinker liegt es meist etwas anders. Ich fahr ja immer selbst zum TÜV mit allen Fahrzeugen, und dort wird garantiert zu 50% vergessen den Warnblinker zu prüfen. Auch Warndreick, Verbandskasten, Warnweste musste ich noch nie zeigen. Die Prüfer sind ja immer im Streß.

Tschüß,

Bernd
 
Ich habe noch nicht das richtige gefunden. Die Endgeschwindigkeit darf 25km/h nicht übersteigen. (Nicht 30km/h) Allerdings hat sich die StVZO ständige geändert. Als normal sterblicher, bekommt man nur die, Aktuelle Ausführung zu sehen. Ich bin für meine Schlepper auch an suchen, nach einer von 1974.
 
Desweiteren gibt es Gerichtsurteile, die auch nur ein Prüfer einsehen kann. Z.B. muss der Frontlader bzw. die Anbauteile eingetragen sein, es sei denn der Frontlader ist in der ABE eingetragen.
 
Hallo,

Bremslicht ist ab 25 km/h Pflicht. Darunter kann es verbaut sein, muss aber nicht.

Wenn‘s jedoch verbaut ist, muss es auch funktionieren.

Warnblinker muss an jedem Schlepper verbaut sein. Wurde glaube ich in den 70ern Pflicht.

Schlepper, die älter sind mussten nachgerüstet werden.

Wie die einzelnen Prüfer das kontrollieren ist recht individuell und von der Tagesform abhängig.

Ich hab schon Schlepper mit frischem Stempel gesehen, mit denen ich mich nicht auf die Straße trauen würde.

Andersrum gibt es auch recht penible Prüfer, die fast schon zu genau prüfen. Sind halt auch nur Menschen.

Gruß Martin 
 
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