Was zahlt die Versicherung nach Diebstahl ???

Dennis999

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2 Juni 2009
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Hallo zusammen,

ich möchte mir demnächst einen Schlepper zulegen so in der Preisklasse 2.700-3.500EUR
Dieser soll auf einem eingezäunten und abschließbaren (Maschendrahtzaun und Tor) am Waldrand gelegenen Gartengrundstück stehen. Hierfür habe ich dort einen Art Unterstand mit Sichtschutz gebaut, dass man ihn vom Weg aus nicht stehen sieht.

Die Gefahr, dass er dort geklaut wird (ländlicher Raum und abgelegen) ist zwar nicht dramatisch hoch aber doch vorhanden. Letzter Einbruch in die dort befindlichen Gartenhütten (sind mehrere in dem Bereich) war vor 15-20 Jahren. Bis vor 2 Wochen, da haben sie paar Hütten aufgehebelt und Motorsägen/Stromerzeuger geklaut. Naja, die zwei Rasentraktoren haben sie auch nicht mitgenommen, also eher Kleinkriminelle die auf´s schnelle Geld aus waren.

Ich will den Schlepper mit einer Art verstecktem Schalter für Zündunterbrechung schützen und evtl. ne schwere Kette an den Baum der nebendran steht anhängen. Wenn sie ihn nicht anbekommen und die Kette dranhängt, wird’s zumindest nicht ganz so einfach ihn weg zu schaffen. Klar wenn die unbedingt wollen, dann bekommen sie ihn auch.

Meine Frage geht dahin, dass der Schlepper ja auch gegen Diebstahl versichert ist.
Wie sieht es denn hier mit der Versicherung aus, wie ist hier denn das Vorgehen bezüglich Werterstattung / Wertschätzung?? Die gucken auf´s Baujahr und sagen dann vielleicht „Ok, z.B. Bj. 1962, dann zahlen wir ihnen noch 300EUR“ und ich hab vielleicht 2 Wochen vorher noch über 3.000EUR bezahlt.

Hab schon dran gedacht, dann mal von einem Gutachter ein Wertgutachten erstellen zu lassen, welches ich dann im Fall X der Versicherung als Nachweis vorlegen könnte. Wird ja nicht so teuer sein hoffe ich. Natürlich sollte der Gutachter den Schlepper dann auch nicht auf 300EUR schätzen, ist ja klar.

Was meint Ihr zu dem Thema???

Gruß aus Südhessen!
Dennis
 
du kannst auch von der eigenen versicherung ein wertgutachten erstellen lassen, das kostet denn meines wissens nichts.
habe das vor jahren mit einem umgebauten motorrad mal gemacht.
das ga muss denn alle 2 jahre erneuert werden ???
 
Wobei mir ein Versicherungsfachmann gesagt hat, dass viele garkeine Teilkasko mehr abschliessen für so alte Traktoren, weil man dann nur Ärger hätte z.B. bei Diebstahl. Der Versicherungsnehmer will logischerweise immer weitaus mehr als die Versicherung zahlen will.
 
Hallo

Wir haben auch eine Maschinenhalle weit auserhalb, darin haben wir ettliche Waldmaschinen, Schlepper , Sägespalter usw. gelagert.

Das ganze wollten wir auch mal versichern, gegen Feuer, Vandalismus, Naturgewalten und Einbruch/Diebstahl.

Also die Versicherung gegen Feuer und Naturgewalten war kein Problem und kostet so um die 200 euro im Jahr.

Die Versicherung gegen Vandalismus und Einbruch/Diebstahl kannst Du aber vergessen, die Auflagen der Versicherungsgesellschaften waren enorm, ( Sicherheitsschlösser, Alarmanlage usw).
Selbst wenn wir alles gemacht hätten, wäre es dann an der Versicherungsprämie gescheitert (unbezahlbar).

Frank
 
Hi Frank,

danke für Deine Info.
Also dann lieber selbst versuchen so gut wie möglich den Schlepper zu sichern. Bei mir gehts ja nur um einen alten Schlepper (Bj. 1960), den hätte ich gerne über Teilkasko gegen Diebstahl versichert. Aber selbst wenn ich es versichere, heisst es dann wohl noch lange nicht, dass ich noch bissel Geld dafür bekomme. Wegen 200-300EUR im Falle X, brauch ich den ganzen Aufwand auch nicht betreiben. Daher meine Idee mit dem Wertgutachten.
Ob´s die Versicherung dann interessiert ist ne andere Frage...

Dennis
 
Hallo

Wir machen das bei den Schleppern ohne Kabine so, das wir wenn sie mal länger im Wald abgestellt werden, die Batterie ausbauen.

Ein Störschalter mit Schlüssel, kannst du auch am besten, irgendwo in die Stromleitung einbauen.

Der Zündschlüssel bringt keinen Diebstahlschutz, da bei den meisten Schleppern die Schlüssel identisch sind und sie überall passen, auserdem kann man den älteren Schleppern mit einem Stück Draht das Zündschloß betätigen.

Frank

P.S. Vergiss das mit dem Wertgutachten und der Diebstahlversicherung, daß bringt Dir nichts.

Am besten ist immer noch Du nimmst den Schlepper mit nach Hause (Carport oder Garage) .
 
mann kann doch auch nen schlepper mit draht am anlasser überbrücken, aber ich weiß nich obs mit oder ohne zündung geht.Also am besten is immer noch daheim, sonst musste ja bald jeden tag schaun ob der trecker noch da is.
 
Hallo,

schauen ob der Trecker noch da ist nützt doch eh nichts. Bringt nur ein gutes Gefühl bis zum nächsten Tag.
Wenn dann müsstest du in 24h bewachen.

Setz da doch eine Art Garage hin und sichere sie mit einem guten Vorhängeschloss.
Oder halt mit nach Hause nehmen.

mfg. Julian

Habe: IHC 453
Im Moment noch Holder B10
 
Die Teilkaskoversicherung der Allianz ersetzt Schäden am Fahrzeug des VN, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dies können beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Marderbiss sein. Aber auch dessen gestohlenes Fahrzeug wird ersetzt.

Warum eine Teilkaskoversicherung?
Manchmal gehen brenzlige Situationen gerade noch mal gut aus. Wenn unser VN z.B. nur durch ein geschicktes Fahrmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh entgeht. Doch was ist, wenn dieser einmal nicht so viel Glück hat oder dessen Fahrzeug gestohlen oder durch Hagel verbeult wird? Dann braucht er die Allianz Teilkaskoversicherung.

Was ist versichert?
Die Teilkaskoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen durch Fahrzeugschäden, für die in der Regel niemand haftet.

Welche Schadenfälle sind versichert?
In der Teilkasko ist das Fahrzeug des VN versichert gegen

Diebstahl
Brand oder Explosion
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Glasbruchschäden
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Unmittelbar verursachte Schäden durch Marderbiss an einem PKW

Was wird im Schadenfall ersetzt?
Bei einem Totalschaden ersetzen wir im Grundsatz den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Liegt kein Totalschaden vor, kommen wir für die Reparaturkosten auf.

Wo ist der VN versichert?
Die Allianz Teilkaskoversicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. Madeira oder die Azoren. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz in Israel, Marokko und Tunesien.

Besonderheiten:
Entwendung von Fahrzeugschlüsseln:

Wurde der Fahrzeugschlüssel des VN geraubt oder bei einem Einbruch in dessen Wohn- oder Geschäftsräume gestohlen worden? Dann ersetzen wir auch die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern bis zu 1.000 EUR je Fahrzeug, max. 10.000 EUR je Schadenereignis. Voraussetzung ist, dass der VN den Verlust der Fahrzeugschlüssel bei der Polizei angezeigt hat.

Habe mal "unsere" Bedingungen kopiert.

Zur Wertfestellung wird immer der Kaufpreis mit herangezogen und was zwischen Kauf und Schaden an Reparaturen und Anbauten vorgenommen wurden, abgezogen wird immer die Nutzungsdauer.

Ich denke aber das du da außerhalb eher mit vandalismus als mit Diebstahl zu tun haben könntest, und das deckt nur die Vollkakso ab.

Gruß
Norbert
 
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