Wer hat eine eingetragene Kugelkopf Anhängerkupplung und wie sieht sie aus?

phantasmus

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21 September 2010
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Hallo,

wer von euch hat eine (rechtssicher) eingetragene Anhängerkupplung (Kugelkopf) für einen PKW Anhänger? Und wie sieht das Teil aus.

Es gab ja schon viele Diskussionen über Kugelkopf auf Ackerschiene, Kugelkopf auf Zugpemdel etc. - aber - wie so vieles in unserem Land sind diese Lösungen in der Regel nicht zulässig.

Wenn doch, dann gebt mir bitte einen Tipp wie ihr das hinbekommen habt.

Wäre ein Universalkugelkopf mit Anbauplatte (fest verschraubt am Träger fürs Zugmaul) eine Lösung? Vielleicht hat das ja schon mal jemand an der CM Serie gemacht.

So zum Beispiel: http://s1312.photobucket.com/user/waelder-art/media/AHK21_zpscf0b06e8.jpg.html bzw, http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=50&t=84637

Danke
 
Hab einfach einen handelüblichen Kugelkopf an die Ackerschiene geschraubt und erledige alles mit dem PkW Hänger.Die Ackerschiene hab ich an der

Hydraulik. Soll normal fest sein (D320 Mähwerkstellung)

Besser ist eine Stahlplatte mit 2 Schrauben an der Ackerschiene befestigen und in die Stahlplatte den Kugelkopf reindrehen möglichst dann noch mit einem Splint sichern.

Der TÜV hats noch nie  beanstandet. Ich weis es entspricht nicht den Vorschriften.

Zur zusätzlichen Sicherung habe ich ein Stahlseil vom Hänger in die Anhängekupplung.(Fangseil im Fall mal mit der Kupplung was passiert)

Bin mal mit meinen PKW in Cleanpark gefahren da ist mir von einem anderen PKW plötzlich der Anhänger entgegengekommen. Zu Glück ist nichts passiert.

                                                                                     Gruß  Harry
 
Servus phantasmus,

du hast Recht, es fahren die meisten mit einem ungepr. "Baumarktteil" an der Ackerschiene herum, die "Bullemina" ist da noch human und deshalb gefällt es mir, dass du dir vorher Gedanken darüber machst, denn bei einem Unfall kommen dann die Probleme auf und ...kein Versicherungsschutz!!!

Ich hab mich beim TÜV befragt und erfuhr, dass das mitführen eines Pkw Anhängers an der Geräteschiene auf öffentlichen Straßen grundsätzlich verboten ist und der Kupplungskopf muss ein Typenschild mit einem eigenen Gutachten dazu haben. Er schlug mir vor, eine Konstruktion zu bauen, die idealerweise am vorhandenen Zugmaulrahmen verbolzt wird und an diese einen geprüften Kopf anzuschrauben. Allerdings muss diese Konstuktion zumindest von einem zugelassenen Schweißer geschweißt sein..., gesagt, getan, ans Werk. Er notierte mir auch gleich noch eine sog. "TP-Nummer" (so ungefähr?), die ich an gut sichtbarer Stelle in die Konstruktion für die Abnahme einschlagen sollte! 

Ich hab das Teil dann erst mal entworfen/gezeichnet und dann die Rohteile gefertigt und zusammen geheftet. Danach zu einem Metallbauer gebracht und fertig schweißen lassen, hab die Prüfungsnachweise des Schweißers in Kopie mitbekommen. Dann die TP-Nummer eingeschlagen, den gepr. Kugelkopf angeschraubt, die ganze Konstruktion (unlackiert) an den Schlepper gebolzt und zur Begutachtung zum TÜV gefahren. Die Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis erfolgte problemlos, dann zur Zulassung und das Ganze eintragen lassen, das war‘s. 

P.S.: Bei der Stützlast wollte er erst nur die Pkw-üblichen 100kg eintragen, konnte ihn aber dazu überreden 250kg einzutragen, die Kupplung gibts ja her und der Schlepper hat auch kein Problem!

Kosten für Genehmigung

TÜV Betriebserlaubnis: 93,69.-€

Zulassungsstelle für Eintrag: 11,70€

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Gruß

Wolfgang
 
Danke für den tollen und detaillierten Qualitäts-Beitrag ;-)) inclusive der aussagekräftigen Bilder.

Der hat echt "Hand und Fuß". Auf genauso einen hatte ich gehofft.

Erstes Fazit:

Es ist also grundsätzlich möglich eine der deutschen Bürokratie konforme Lösung für überschaubares Geld zu bekommen.

Was mich aber überrascht ist die Länge deiner Konstruktion.

So wie du an die Sache herangegangen bist gab es dafür bestimmt einen besonderen Grund wie z. B. einen bestimmten Freiraum ? Oder?

Ich habe nämlich nur die 350-420mm für die Höhe über Grund gefunden.

Schade, dass mein 724 keine durchgehenden Schienen für das Zugmaul hat sonst hätte ich‘s gerne nachgebaut.

Aber eventuell kann ich bei mir den Rahmen vom Zugpendel nutzen bzw. vielleicht stellt noch jemand einen ähnlichen Beitrag aus der CM Serie ein.

Jedenfalls hat mir dein Beitrag schon ein gutes Stück weitergeholfen.

Gruß Norbert
 
Hallo Norbert,

ich hab einen geprüften Kugelkopf am originalen Zugpendel beim 724 angeschraubt. Als ich den eintragen lassen wollte, meinte der Prüfer, das müsse nicht eingetragen werden, da das Zugpendel ja ohnehin zum Schlepper gehört. Da ich die Kugel bisher nicht benötige, ist es bisher dabei geblieben. Hab mir aber vorgenommen, noch einmal einen anderen TÜV-Prüfer aufzusuchen, da ich das alles gerne schriftlich hätte.

Mein Rat wäre aber, dass du dir ein Zugpendel besorgst. Das scheint m. E. die einfachere Lösung zu sein. Ich habe aber auch noch Fotos von einem ehemaligen Forenmitglied, der am 624 eine Eigenkonstruktion angefertigt hat, mit Eintragung, so weit ich weis. Die könnte ich dir schicken.

Gruß
Michael
 
Die Zugpendellösung (hab leider nur den Rahmen ohne die Zugstange) scheint einfach und logisch - ist aber - soweit ich das bisher gelesen habe -  auch in der Kombination mit geprüftem Kugelkopf so nicht zulässig.

Wobei ich mich natürlich gerne eines besseren belehren lasse.

Mit der Eigenkonstruktion meinst du vielleicht das nachstehende Bild?

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Ansonsten könnte ich mir auch so eine Lösung vorstellen bzw. einen Kupplungskopf mit Anschraubplatte wie auf den Bilder von Wolfgang

Also statt einer flachen Platte einen Winkel zu nehmen.eup-1123687389-3b3a202e6c36b708c36873e2469192c4-1426757774_big.webp
 
Ja, genau den 624 meinte ich. Hast du schon mal beim TÜV dein Vorhaben mit den beiden Lösungsvorschlägen vorgetragen? Diese Vorgehensweise, wie Wolfgang schon geschrieben hat ist m. E. die beste.

Gruß

Michael
 
Servus zusammen,

erst mal danke, war mir eine Ehre..., aber wie auch Michael sagt, scheue wirklich nicht den Weg, vorab beim Tüv vorzusprechen, am besten nimmst du auch die Skizze (und evtl. den Schlepper) mit, die sind zumindest bei uns (mittlerweile) sehr unterstützungswillig, aber ruf dort zuvor an wann es ihm am besten passt, dann nimmt der sich auch gerne die Zeit um alle Details zu besprechen, die Masse erfährst du auch. Also die Zugpendel bietet sich m. M. auf jeden Fall für diesen Zweck an, gefällt mir auch (:-)

Ja die Länge war für mich unabdingbar, wegen des Freiraums beim rangieren (kann den Hänger l+r 90° querstellen), ist mit meinem "Zugpferd" bei engeren Passagen sehr vorteilhaft und mit dem "Anhängsel" dran, kommt ER vorn (wg. der langen Kupplung) bestimmt nicht hoch! Das Maß aller Dinge war die Einhängebene der Geräteschiene, wenn ich da einen Zapfen einfach angeschraubt hätte, dann wär der Hänger auch so weit vom Schlepper entfernt, nur mit dem Nachteil, dass der Einschlag höchstens um die 75-80° nach l+r betragen hätte, weil dann die Deichsel mit den Unterlenkerhaken in Kollision kommt. Ich hebe die Dreipunkt bei Hängerbetrieb immer ganz auf, so kann die Deichsel drunter volle 180° durchschwenken, bevor dann die Hinterräder "STOP" sagen.

Hier noch zwei Bilder "im Einsatz" (sehr dunkel, aber ich glaub man erkennt, was ich meine) und bitte nicht lachen (;-)))

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Gruß

Wolfgang
 
Servus Wolfgang !

Coole sache so ist das dein Minibagger ?

Habe selber nähmlich auch einen und einen Tieflader dazu aber am Zugmaul (Zgg. 5.500Kg)!

Habe noch eine S.....Dume Frage wie bekomme ich die Bilder so Hochgeladen ??????????????
 
Servus Tobias,

ja, ist meiner und bez. Tieflader bin ich am suchen..., hätte gerne was um die 12-14to Zgg., Dreiseitenkipper und Einschubrampen, aber die sind sehr dünn gesät und/oder runtergerumpelt/unerschwinglich. Wär halt von der Brückenhöhe her besser mit dem Minib. zu beladen als ein LOF- Anhänger, der Pkw-Anh. ist Ratz/Fatz voll und meist dann auch überladen. Die Bilder kriegst du mit "add a image" in der Menueleiste hochgeladen (Symbol vor dem weißen Dreieck auf rotem Grund), beachte aber die Größe (max. 1MB)

Gruß

Wolfgang
 
Danke für die Erklärung habe aber leider kein Bild das 1MB hat!

Muss ich mir was einfallen lassen das ihr von mir auch mal was sehen könnt !!

MFG Tobi
 
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Hallo Gemeinde,

habe bei meinem 733 die Befestigungsteile der Unterlenker erweitert und daran die Anhängekupplung angebracht. Bei einer Stützlast von 100 kg darf ich 3500 kg anhängen . Alles mit dem Segen des TÜV.eup-1123691352-c5ecb3769e3e8ffe570ba9f2c16896af-1426799115_big.webpeup-1123691352-de175c2b0e255a1ecf2897c27ee222ce-1426799115_big.webp
 
Servus 733 Ofra,

auch eine gute Lösung, aber Stützlast "nur" 100kg, ist deine Kupplung nur auf das Gew. zugelassen, oder was hatte dein TÜV-Prüfer für ein Problem, dir 250kg zu geben? Diese Konstruktion hält doch locker das 5-fache aus(:-)

Gruß

Wolfgang
 
Klar, wenn man Bagger und schweres Gerät transportiert muß das natürlich alles Hand und Fuß haben und rechtlich in Ordnung sein.

Ich transportiere nur Grünschnitt,einige Obstkisten, etwas Holz, und da bin ich der Meinung daß meine einfache Variante ausreichend ist solange es niemand

beanstandet.

Man sieht es ja oft daß der Kugelkopf einfach auf die Ackerschiene geschraubr ist.Wie gesagt der TÜV hats noch nie beanstandet

                                                                                                                                  Harry
 
Also, habe den guten Rat befolgt und war gerade beim ortsansässigen TÜV.

Ackerschiene geht garnicht.

Beim Kugelkopf auf Zugpendel (weil ich ja keine Stange habe, hatte ich ihm ein Photo ausgedruckt) "würde zwar keiner was sagen" aber "offiziell" ginge das auch nicht.

Also bliebe nur die Einzelabnahme mit TP Nummer beim nächste TÜV-"Vollsachverständigen"  Dumm nur, dass dies mindestens  2 Stunden Fahrt hin und wieder 2 Stunden zurück bedeutet (bei ungewissem Ausgang).

Also ich glaube so auf die schnelle wird das nix.
 
Also meld mich da auch mal zu Wort.

Ich fahre einen geprüften Kugelkopf in der Ackerschiene mit kleiner Abänderung. Und das vom Tüv abgenommen und eingetragen!

Hier ein paar Bilder dazu:

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Wir haben uns damals hier beim TÜV Süd erkundigt und uns beraten lassen. In Absprache mit dem zuständigen Prüfer ist diese Version enstanden.

Vorraussetungen seitens des Tüv waren:

Feststellen der Unterlenker

Verdrehsicherung der Ackerschiene (Kugelkopf)

Kugelkopf muss auf vorgegebene Höhe montiert sein. (War glaub ich was um die 45mm)

Der Kugelkopf muss eine eingeschlagene Prüfnummer haben und eine ABE zum Kopf.

Also haben wir uns einen entsprechenenden Kugelkopf besorgt und flück diese Konstuktion geschweißt.

Habe dann einen Termin bei dem besagten Prüfer gemacht und bin hin gefahren.

Vor Ort haben wir uns zusammen die Konstruktion angeschaut. Er hat die ABE und Prüfnummer kontrolliert.

Zusätzlich hat er Fotos von der Konstruktion gemacht. Seine Aussage war, dass es besser ist Fotos zu haben, falls die Polizei was auszusetzten hat.

Gut so hingenommen. Haben anschließend noch die Verlängerung der 7 Poligen Steckdose durchgemessen. (Auf den Bild nicht zu sehen)

Der freundliche Herr hat sich eine kopie des Kugelkopfes gemacht und mir ein Gutachten erstellt. Damit musste ich nur noch zum Straßenverkehrsamten um dies eintragen zu lassen.

Glaube der Spaß beim Tüv hat etwas um die 60€ gekostet.

Zuglast sind natürlich die 3,5 Tonnen. Stützlast weiß ich jetzt nicht genau.

Über die Stützlast haben wir auch nie richtig gesprochen. Der Prüfer war eh der Meinung das diese Wohl bei so einer Massiven Ackerschiene zu vernachlässigen sei.

Weiß jetzt leider nichtmehr den Namen des Prüfers. Allerdings kann ich sagen das es beim TÜV Süd in Neuss gewesen ist.

Hoffe konnte etwas dazu beitragen.

Gruß Sascha
 
Servus "Kugelkopfgemeinde",

@Norbert,

ja da sind wir wieder beim alten Lied..., es gibt "EINE" Vorschrift, aber jeder Prüfer kann diese nach seinem Ermessen auslegen und umsetzen. Hast du keine Alternative zum TÜV, probiers doch mal bei der DEKRA, oder sind die noch weiter entfernt?

@Sascha,

sehr gute Lösung, gefällt mir, aber für die "Drehsicherungskonsole" an der Ackerschiene hat dein Prüfer keine TP-Nummer, bzw. Einzelgutachten verlangt/vorausgesetzt (Schweißnähte durch geprüften Schweißer etc.)?...sind wir mal wieder beim rot gedruckten, mein Prüfer hätte das gefordert (deine Version war zu Anfang auch mein Gedanke, bevor ich mich für die Vierkantrohrversion entschlossen habe.

Gruß

Wolfgang
 
Hallo Sascha,

deine Bilder hatte ich schon vorher irgendwo gesehen - gut gemacht - aber bei allem was ich bisher gelesen hatte, wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass es eine eingetragene Lösung ist.

Ich werde nächste Woche mal bei DEKRA anrufen bzw. beim Rheinland-Pfälzer TÜV anrufen. Vielleicht sind die ja flexibler als die Saarländer.

Hier noch einige Zitate:

  • Die Ackerschiene wird bei Aufschrauben eines Kugelkopfes und dessen Benutzung automatisch eine Verbindungseinrichtung! (Im Gegensatz dazu ist die o.g. festgeschweißte Dechsel "als Teil des Rahmens" keine Verbindungseinrichtung, sondern der Rahmen selbst)
  • Eine Verbindungseinrichtung benötigt eine Genehmigung (Prüfzeichen, Einzelabnahme, )!

In einer anderen Forum (Landtreff) hat jemand folgende Antwort bekommen:

-------------------------------------------

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Die Verwendung von Ackerschienen i.V.m. Transportanhängern auf öffentlichen
Straßen ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Verwendung dieser
Verbindungseinrichtung ist ausschließlich für Arbeitsgeräte vorgesehen.

In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (z.B. bei Verwendung der
geprüften Kupplungskugel nach DIN 74058 auf der Ackerschiene bei
Spezialanhängern für den Arbeitsgerätetransport).

Herkömmliche "PKW-Tandemanhänger" fallen nicht unter diese Möglichkeit.

Alle Verbindungseinrichtungen (also Kupplungen, Kupplungsaufnahmen,
Zugdeichseln und ihre Teile sowie sogar Quertraversen, welcher zu deren
Aufnahme dienen) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Herkömmliche Ackerschienen und deren Aufnahmen am Traktor sind nicht
genehmigt.

Eine Abnahme im Einzelfall kann nur durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
verkehr" (TP) erfolgen.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
 
Servus Norbert,

das ist schon zum Haare raufen..., aber wie ich schon gesagt habe es gibt EINE Vorschrift..., aber (leider) verschiedene Bundesländer, Bezirke, Landkreise, Prüfstellen und Prüfer, die mehr oder weniger den "Amtsschimmel" wiehern lassen (können)!!! Mensch die Idee mit der Zugpendel (ist doch eine zug. Zugeinrichtung, im Gegensatz zur Ackersch.), muss doch mit TP-Abnahme umsetzbar sein, mein Prüfer hätte da verm. kein Problem draus gemacht.

P.S.: Hatte Glück, dass die Prüfstelle (10km entfernt) in meiner Kreisstadt einen amtl. zugelassenen SV für TP hat, wusste ich bis zu deinem letzten Text gar nicht, dass das nicht jeder darf (:-))

Gruß

Wolfgang
 
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