Wie lange dauert es einen neuen Fahrzeugbrief zu besorgen?

Schade das sich da nichts tut! Verstehe es aber trotzdem nicht ganz.
Was sagt denn eigentlich der Händler? Ich gehe mal davon aus
es gibt einen vernünftigen Kaufvertrag mit schriftlichen Erklärungen
dazu. Da steht eigentlich immer Zustand der Maschine, TÜV Abnahme, Lieferung etc. drin. Und gerade ein Händler sollte auch wissen das man alle Unterlagen braucht - der ist doch kein Hinterhofschrauber.
Wenn er sich nicht an die Absprachen hält könnt ihr dem schon Feuer machen! Auch das Sauerland braucht IHC Power.
Gruß vom Berg!
 
Hätte auch gedacht ,das ein so großer Händler Beziehungen hat und das das Besorgen des Scheins ein Klack wäre.
Aber dem scheint nicht so.
Kenne den Händler ja nicht näher aber vielleicht liegts auch daran das Greving ein "grüner Händler" ist?
 
Hi,
nein weiter nichts Neues in Sachen 845. Montag ist der Kauf 4 Wochen her und wir setzen Greving dann ein Ultimatum. Entweder er liefert den Schlepper nächste Woche oder wir treten vom Kauf zurück. Dann geht uns zwar der nächste gute IHC durch die Lappen aber was nützt es wenn man über 1 Monat auf die Lieferung warten muß. Gerade bei dem aktuell trockenen und sonnigen Wetter hätte man sehr gut im Forst was machen können, wenn man den einen Schlepper hätte.
 
Hallo, bei meinem MAN hat sich die Sachlage verändert.

Da der mehr als 7 Jahre nicht zugelassen war, muß ich zum TÜV zur Vollabnahme, also incl. Aufnahme der Daten.

Wenn ich das Gutachten dann habe, bekommen ich die KFZ-Zulassungsbescheinigung I + II.

Gruß
Jörg
 
Hallo Jörg,

reichen da schon 7 Jahre ??

Dann sind es bei meinem IHC schon 9 ! Muss ich auch so eine Vollabnahme machen lassen ? Wie viel kostet so etwas ?

Gruß
Pascal
 
Hallo Pascal,

wie hier aus dem Link von Klaus ersichtlich:

Auszug:

Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Stimmt das mit den 7 Jahren.

Gruß
Jörg
 
Update:
Immer noch kein Schlepper. Immer noch kann Greving nicht sagen er liefert. Angeblich diese Woche noch, aber die endet ja schon bald wieder.
Montag war bei Greving wieder niemand zu sprechen. Entweder war es dauernd besetzt oder es ging keiner ans Telefon. Auch am Dienstag mußte mein Vater bis zum Nachmittag warten ,eher einer abnahm. Dann das mittlerweile übliche Gerede.
Also Service wird bei Greving nicht gerade groß geschrieben, schade.
 
langsam gehts an die 6 Wochen ran ....

Ich denke der Händler hatte keine gültigen Papiere mit Abmeldung und auch keine eidesstattlichen Erklärungen vom Vor-Besitzer und er hat dadurch vielleicht den Schlepper günstiger eingekauft, nur er hätte es vielleicht Euch fairer Weise sagen können das es dann dauert ein Nummernschild zu bekommen.

Vielleicht hatte er den Fall so auch nicht gehabt, (kenne den Händler nicht).

PS.: Sogar für meine Schwalbe (Moped hatte keine Papiere mehr) brauchte ich von der Polizei eine Unbedenklichkeitserklärung der Seriennummer bevor ich sie beim TÜV und Versicherung anmelden konnte. Hier gabs aber keine Fristen wie bei der Zulassungsstelle und war schnell erledigt.

Gruß Fred
 
Hallo zusammen,

hatte ähnliches Problem auch küzrlich mit dem D 439.
Der Traktor wurde 1964 aus zweiter Hand gekauft und war bis 1983 zugelassen. Dann wurde er abgemeldet, da er nur noch zum abfischen unserer Karpfenteiche verwendet wurde.
Leider ist nur irgendwann der Brief verloren gegangen.
Jetzt wollte ich den traktor kürzlich wieder zulassen. Dazu musste ich den Brief beim KBA ausschreiben lassen. Dauert laut Zulassungsstelle 6-8 Wochen und es muss eine Vollabnahme zur Datenermittlung gemacht werden.

Habe aber noch am selben Tag von der Zulassungsstelle Kennzeichen ohne Siegel bekommen, damit ich während der Wartezeit der Ausschreibung das Fahrzeug bewegen kann. D. h. von unserer Scheune in die Werkstatt, zur Probefahrt und zum TÜV. Habe dazu nur noch ne Deckungskarte von der Versicherung gebraucht.

Zu meinem großen Glück, ist dem Opa aus einem alten Fotoalbum an seiner Geburtstagsfeier der Brief in die Hand gefallen.
Da nun der Brief wieder da war, brauchte ich laut Zulassungsstelle k e i n e Vollabnahme mehr zu machen. Nur die Gebühr für die Ausschreibung des KFZ-Briefes war nun umsonst.

Bin dann gestern mit dem Traktor ohne Mängel durch den TÜV und hab den heute zugelassen. Ohne Vollabnahme obwohl er seit 1983 (28 Jahre) abgemeldet war.

Soweit meine Erfahrung zu dem Thema.

@ Soerper: Also normalerweise könntet ihr doch sicher das mit den Kennzeichen (ohne Siegel) für euren 845XLA auch so machen und den nach Hause fahren. Dann in einem Behörden - Marathon den Traktor durch die Vollabnahme bringen und Zulassen. Dafür aber nochmals den Kaufpreis gut drücken!?

Gruß
Daniel
 
Es geschehen noch Wunder in Deutschland. Heute flatterten doch tatsächlich ein TÜV Gutachten des Schleppers per Post ein. Wir können den Case IH morgen zulassen, wer hätte das gedacht. Das heißt aber noch lange nicht das wir bald in den Wald können, denn wann der Schlepper geliefert wird, wissen wir immer noch nicht;) .
 
Hallo, das hört sich doch erst mal gut an!
Die Lieferung bekommt ihr auch noch hin.
Der Sauerländer Wald wartet freut sich auf IHC Power.
Gruß vom Berg!
 
Hallo!

1. erkundige dich beim Verkäufer was von den Papieren vorhanden ist!

2. Hat er COC-Papier und Datenbestädigung dann mach die Hauptuntersuchung und geh mit den genannten Papieren und Kaufvertrag (aus dem hervorgeht dass es keinen Brief bzw Zulassungsbescheinigung Teil i+II gibt) zur Zulassung (Ausweis und Versicherung nicht vergessen)

3. Hat er kein COC oder sonstige Europäische Papiere, dann Vollabnahme nach §21 (TÜV in Westdeutschl., DEKRA in Ostdeutschl.) ansonsten das gleiche wie unter Punkt 2.

In beiden Fällen wird die ZB I+II sofort bei der Zulassung des Schleppers ausgestellt.

Wichtig ist der KAUFVERTRAG und was da drin steht (Eigentumsnachweis)

Hoff ich hab nix vergessen!

Gruß aui523
 
Erneut ein Satz mit x, das war wohl nix. Das Strassenverkehrsamt wollte den Schlepper nicht anmelden. Es fehlten immer noch wichtige Papiere.
Wieder Greving angerufen, der sagte bei ihnen würden diese Papiere reichen um den Schlepper anzumelden. Er will jetzt den 845 zuerst auf sich anmelden, ihn dann liefern und wir sollen ihn dann erneut abmelden und ihn dann bei uns neu anmelden. Denn dann hätte er ja die nötigen Papiere.
Trotzdem mir reichts langsam, ich habe keine Lust mehr jede Woche neue Ausreden und Vertröstungen zu hören. Mir wäre es am liebsten Greving steckt sich die Papiere sonst wo hin und behält den Schlepper. Aber mein Vater will ihn jetzt unbedingt haben.
 
Lef.:

Hallo Pascal,

wie hier aus dem Link von Klaus ersichtlich:

Auszug:

Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Stimmt das mit den 7 Jahren.

Gruß
Jörg

Das mit den 7 Jahren stimmt definitv nicht mehr dies wurde auch fallen gelassen! Wer ein Fahrzeug mit Papiere hat und sei es schon 20 Jahre abgemeldet der muss nur ganz normale HU machen, jeder der hier was anderes behauptet ist mehr als schlecht informiert!
 
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