Der Soerper 845
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Was sollen wir machen? Uns fehlt die Zeit und ein LKW um den Traktor von Ahaus hier runter zu holen. So heißt es nur warten.
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Lef.:
Hallo Pascal,
wie hier aus dem Link von Klaus ersichtlich:
Auszug:
Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.
Stimmt das mit den 7 Jahren.
Gruß
Jörg
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