Wie schnell mit zugelassenem Anhänger fahren?

C.Balz

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Ich habe den Führerschein Klasse L. Mit dem darf ich mit Anhänger ja nur 25km/h schnell fahren. Wie schnell darf ich fahren wenn der Anhänger zugelassen ist?
 
Wenn es ein Auflaufgebremster ist, dann immer nur 25, selbiges gilt für einen mit Einkreis-Druckluftbremse. Bei einem mit Zweikreis-Druckluftbremse kommt es darauf an, auf welche Geschwindigkeit du ihn zulässt. Allerdings ist dein Führerschein ja eh nur bis 32 KM/H BbH gültig und ich denke, die kannst du auch mit einem Auflaufgebremsten Anhänger ausfahren, ohne dass du deswegen angehalten wirst.
 
Hallo Bazer,

da würd ich mal die Fahrschulunterlagen durchsehen.

Bei den Führerscheinen für Land- und Forstwirtschaft unterscheidet man zwischen Zug- und Arbeitsmaschine. Hier wird nicht nach Gewicht unterschieden, sondern nach zul. Gesamtgesammtgeschwindigkeiten. Der Traktor an sich erfüllt beide Kriteterien, mal ist er Zug-, mal ist er Arbeitsmaschine. Ganz einfach zum merken: Sobald ein Angänger, oder eine Gerätschaft an den Traktor gehängt wird, die mit mind. einem zusätzlichem Rad den Boden berührt, ist er eine Zugmaschine und darf, so lange der Anhänger, die Gerätschaft nur auf 25km/h zugelassen ist, auch nur 25km/h fahren. Unabhängig, wie schnell der Traktor fährt.

Sobalt Gerätschaften, ohne Radkontakt zur Straße angehängt werden, ist er eine Arbeitsmaschine. Damit darf so schnell gefahren werden, wie der Traktor zugelassen ist.

Taktor allein - mit Klasse L max 32km/h.

Traktor mit Anhänger - mit Klasse L max 25km/h.

Für höhere Geschwindigkeiten braucht´s die Klasse T, Auto (altes Recht), oder LKW mit Anhänger.

So beschreibt es die Führerscheinklassendefinition.

Hier noch für die Bürokraten für Klasse L:

"Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern."

Gruß

Crazy Roli

Bin kein Paraghraphenjunky, doch hatte ich hierzu schon öfters interessante Gespräche mit Polizisten.
 
Hab ich irgendwas falsches gesagt? Das stimmt doch mit deinem Beitrag überein oder nicht?

Allerdings ist dein Führerschein ja eh nur bis 32 KM/H BbH gültig und ich denke, die kannst du auch mit einem Auflaufgebremsten Anhänger ausfahren, ohne dass du deswegen angehalten wirst.

Das sollte keineswegs das Deutsche Recht wiederspiegeln, ich meine ja nur, dass bei einem 32 KM/H Schlepper die Chance nicht so groß ist, angehalten zu werden.
 
Hallo nochmal,

wollte nur rüberbringen, wie die gesetzliche Seite ist.

Wie schnell mit welchen Maschinen gefahren wird, bleibt jedem seine eigene Entscheidung.

Bei dem Thema geht es halt nicht um können, sondern um dürfen. Wenn was passiert, dann gibt´s keine Ausreden und man verzeiht sich das nie.

Gruß

CR
 
Hallo,

in der Nummer 33 oder 34 des Landw. Wochenblatt Westfalen-Lippe war ein Artikel zum Thema drin - gut geschrieben und lesenswert!

Ich hab‘ ihn als PDF gescant, wer dran Interesse hat, schicke mir bitte per PN seine eMail-Adresse...

Beste Grüße von der Weser

633fritz

edit 06.09.2007 19:30 Uhr:

Die eMail an die, deren eMail-Adresse ich bis jetzt per PN bekommen habe, ist raus...

http://www.nullfehler.com
 
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