Bei uns in BW wird das unterschiedlich gehandhabt von der Polizei. In manchen Regionen kennt man das gar nicht, in anderen Landkreisen ist die Polizei hinter den Anhängern her wie der Teufel hinter der armen Seele, und das obwohl die STVZO doch in ganz Deutschland gilt. Bei uns am Kaiserstuhl fahren noch viele alte Anhänger, welche früher einmal vom Dorfschmied gemacht wurden, herum. Die habe alle keine Betriebserlaubnsi. Und die selbstgemachten Bottichanhänger, welche in den Rebzeilen und auf der Straße mitgeführt werden, noch viel weniger.
Einzelabnahmen mit ca. 30 - 40 Jahre alten Hängern sind z.T. kaum möglich, wenn auf der Achse oder der Deichsel keine Typenschilder mehr vorhanden sind. Wie kann da ein Prüfer festsetzen, was die Achse trägt?
Dann muss ich halt sagen, mein alter Hänger kam vor dem Stichtag 1.7.61 erstmalig in den Verkehr. Die brauchen keine BE.Wer willmir das Gegenteil beweisen?
Wer hat Erfahrungen dbzg. gemacht oder was erlebt? Danke für alle Antworten.
Einzelabnahmen mit ca. 30 - 40 Jahre alten Hängern sind z.T. kaum möglich, wenn auf der Achse oder der Deichsel keine Typenschilder mehr vorhanden sind. Wie kann da ein Prüfer festsetzen, was die Achse trägt?
Dann muss ich halt sagen, mein alter Hänger kam vor dem Stichtag 1.7.61 erstmalig in den Verkehr. Die brauchen keine BE.Wer willmir das Gegenteil beweisen?
Wer hat Erfahrungen dbzg. gemacht oder was erlebt? Danke für alle Antworten.