Zeltgarage/Treckergarage für IHC 353

ms-Berti

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26 August 2010
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Hallo IHC‘ler,

Ich überlege, mir aus Kostengründen eine Zeltgarage als Ersatz für eine angemietete Garage für meinen IHC 353 zuzulegen.

Dazu habe ich einige Fragen.

1. kann eine Zeltgarage als vollständiger Ersatz für eine normale Garage dienen. Was sind die größten Nachteile.

1. wie lange hält eine gute Zeltgarage?

2. Darf man diese auf einem Acker, am Waldrand stellen?

 

Gruß MSBerti
 
Hallo,

eine Zeltgarage am Waldrand auf einem Acker,da würde ich dir abraten wegen "Diebstahl"

dann schon eher eine Blechgarage oder einen kleinen Holzschuppen,kleine Scheune zum abschließen.

Ob das ganze zulässig ist im Außenbereich,so etwas aufzustellen ??

Mfg  Anton
 
Gruß MSBerti,

zu 1. es gibt unzählige Garagenarten 

zu2. bei uns am Ort steht eine große Rundbogenplanenhalle seit 12j und sieht noch sehrgut aus .

zu3. Bauamt der Gemeinde oder Stadt fragen .

4. Standsicherheit und Versicherung nicht vergessen .

Gruss Karl 
 
Bei mir im Kreis Böblingen ein ganz klares NEIN zum aufstellen im Außenbereich. Obwohl ein Zelt ja als "fliegender Bau und nicht ortsfest gegründet" läuft, ist ein aufstellen auch auf landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht erlaubt. Ich bin jetzt gerade an einem " Viehunterstand " dran, mal sehen was dagegen spricht.

Gruss Klaus
 
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