zulässige Umbauten bei H-Kennzeichen

633A

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1 September 2005
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Hallo Leute

Welche Umbauten sind bei eine H-Zulassung noch zulässig?

Habe auf Treffen schon Schlepper gesehen die eine Nachrüstkabine hatten und eine H-Zulassung hatten.

Einem Arbeitskollegen wurden für seinen Käfer wegen einer anderen Motorhaube diese Zulassung verweigert.

Ich verstehe die Vorgaben für eine H-Zulassung so dass das Fahrzeug im Orginalzustand ein sollte.

m.f.G.IHC633A
 
Hallo, 

die Richtlinien sind mittlerweile relativ eindeutig und lassen sich selber ergoogeln. 

Aber: Es entscheidet immer der nächste HU-Prüfer, ob die Kriterien noch erfüllt werden. Nur haben die oft nicht genug Arsch in der Hose, einem das H abzuerkennen. Denn das zieht mordsmäßigen Streit nach sich. Und so wird munter weiter verbastelt. 

Gruß

Michael
 
Moin,

man kann sich die H-Zulassung auch ohne Kabine holen und sie nachträglich ohne oder auch mit Eintragung drauf schrauben.

Ich glaube nicht, daß ein Prüfer die H-Zulassung dann streicht.

Beim Käfer ohne Motorhaube würde das bei der Zulassung schon auffallen, wenn sie fehlt.

Gruß

Jörg
 
Hallo Michael

Die Richtlinien habe ich in einem Infoblatt vom TÜV schon gelesen. Da wird eindeutig auf den Orginalzustand verwiesen wo eigentlich nur Änderungen die von STVO nötig sind zulässig wenn ich den Text richtig verstehe.

m.f.G.IHC633A 
 
Hallo, 

soweit ich im Gedächtnis habe, sind Änderungen zulässig, sofern sie innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen wären (zeitgenössische Teile) bzw. auch mehr oder weniger üblich waren. Getunt wurde schon immer und die Zubehörhersteller waren auch schon immer sehr kreativ.

Auslieferzustand wird also nicht gefordert. 

Gruß

Michael

 

 
 
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