Hallo Carsten,
nimm dir ein schwarzes Kennzeichen und du hast Ruhe. Wie schon geschrieben wurde fallen jegliche Arbeiten (Holz, Mähen, Grubbern, Schleppen, ...) mit dem Traktor aus, wenn du ein H-Kennzeichen hast.
Das grüne Kennzeichen ist toll, wenn du auch steuerlich relevant eine Land-/Forstwirtschaft hast. Gehst du jetzt hin zum Straßenverkehrsamt und erzählst denen, dass du Land-/Forstwirtschaft hast, obwohl du keine hast, dann glauben die dir das und du bekommst ein grünes Kennzeichen. Es wird dort nicht überprüft, da Steuerangelegenheiten vom Zoll geregelt werden. Der Zoll überprüft nach der Anmeldung deine Angaben und erkennt dir das Kennzeichen wieder ab. Dann steckst du das grüne Kennzeichen in die Mülltonne, kaufst ein schwarzes Kennzeichen und musst dann erneut zum Straßenverkehrsamt. Alle Kosten entstehen erneut.
Nun könnte man auf die Idee kommen, dass man landwirtschaftliche Fläche kurzzeitig pachtet, damit man die steuerliche Relevanz hat und dann das Fahrzeug auf grüner Nummer zulässt. Dies funktioniert, aber nicht auf Lebenszeit. Dies ist gerade meinem Nachbarn passiert. Der hat auf drei Jahre einen Pachtvertrag geschlossen, weil er für Schafe und Ziegen Grünland brauchte. Dieser Pachtvertrag ist nun seit einem Jahr ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Jetzt bekam er einen Brief vom Zoll, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass eine Steuerbefreiung aufgrund Land-/Forstwirtschaft nicht mehr gegeben ist und er das grüne Kennzeichen abgeben müsse. Also in Zukunft ein schwarzes Kennzeichen.
Bei dem schwarzen Kennzeichen besteht halt die Problematik, dass deine Anhänger ebenfalls einen TÜV benötigen und du dafür Steuern bezahlen musst. Ein Folgekennzeichen darf nicht angebracht werden. Um die Steuern zu reduzieren, habe ich meinen 4t-Anhänger auf 2t abgelastet. Dabei wird am Anhänger nichts verändert, sondern nur vom TÜV ein neues Typenschild angebracht.
Nun könnte man wiederum auf die Idee kommen, dass man einen Landwirt fragt, ob man von ihm einen Anhänger mit grünem Kennzeichen als Dauerleihgabe haben könnte, um ihn für dich am Schlepper zu nutzen. Dies darfst du nicht. Genau genommen darf dies nicht mal ein zweiter Landwirt mit ebenfalls grünem Kennzeichen am Schlepper. Leiht sich nämlich Landwirt 1 von Landwirt 2 einen Anhänger, so muss Landwirt 2 das grüne Kennzeichen vom Landwirt 1 entfernen und sein eigenes grünes Kennzeichen montieren. Dies wird in der Praxis nie gemacht, ist aber so vorgesehen, da der Anhänger mit dem Folgekennzeichen über die Schlepperversicherung versichert ist. Baut nämlich jetzt Landwirt 2 mit dem Anhänger von Landwirt 1 einen Unfall oder beim Abhängen rollt der Anhänger vollbeladen gegen eine Hauswand und er halt das Kennzeichen nicht gewechselt, dann müsste Landwirt 1 für den Schaden aufkommen.
Das einzige, was du mit einem "grünen Anhänger" darfst, ist das Fahren im Auftrag des Landwirts. Dann ist im Schadensfall genau geklärt, dass der Landwirt für den Schaden aufkommt, den du mit seinem Anhänger fabriziert hast.
Bitte verbessert mich, wenn ich da irgendeinem Irrtum aufgesessen bin.
Ich bleibe jedoch bei meiner Meinung, dass für Privatpersonen ohne eigene Land-/Forstwirtschaft, die mit ihrem Traktor arbeiten wollen/müssen und nicht nur auf dem eigenen Grund und Boden unterwegs sind, das schwarze Kennzeichen die beste Wahl ist.
Gruss Joerg