Zulassung Anmeldung Welches Kennzeichen

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6 November 2021
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Moin Moin liebe Freunde 

Ich bin mit der Restaurierung meines D326 in den letzten Zügen. 

Leider stellt sich jetzt die Frage der Anmeldung /Zulassung und Versicherung. Ob Grün Schwarz oder H

Habe schon diverse Berichte bei Google gesucht. 

Hat jemand Erfahrungen damit und vor nicht all zu langer Zeit.Saarland wäre super hilfreich. 

Letzte Info war wieder ne Neuerung zum 1 Januar 2021.

Blicke leider nicht durch. 
 
Moin moin. Es hängt ja auch immer davon ab, was du mit dem Trecker vor hast. Willst du da nur Sonntags mal mit rum fahren? Dann wäre ja ein H-Kennzeichen ok. Hast du ein schwarzes Kennzeichen, so wie ich, darfst du jederzeit alles damit machen. Vorausgesetzt das dein Anhänger ebenfalls abgenommen ist. Grüne Nummer, da brauchen deine Anhänger nicht abgenommen sein,da reicht ein Folgekennzeichen. Aber mit dem grünen Schild eben nur Land und Forstwirtschaftliche Zwecke. Zu treffen darfst du damit nicht fahren. Ich weiß,  machen viele und wird auch geduldet. 
 
Moin Carsten,

wenn der D326 ein zul. Gesamtgewicht von kleiner/gleich 3200 kg hat: schwarzen Kennreichen, kein H! Ab dieser Grenze ist die Steuer nach Gesamtgewicht günstiger, drüber ist "H"-Steuer mit  pauschal 192,-€ die bessere Wahl Einschränkung hast du dann keine, im Vergleich zum Grünen, was überhaupt nicht in Frage kommt, oder willst du ausschließlich offiziellen LoF-Zwecken nachgehen?

https://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nutzfahrzeuge28t.php

Hoffe, dir damit geholfen zu haben.

LG

Michael
 
Moin, für ein grünes Kennzeichen muss außerdem eine land- oder forstwirtschaftliche Gewinnerziehlungsabsicht nachgewiesen werden. Sollte man auch bedenken.

VIele Grüße
 
Hallo Carsten,

nimm dir ein schwarzes Kennzeichen und du hast Ruhe. Wie schon geschrieben wurde fallen jegliche Arbeiten (Holz, Mähen, Grubbern, Schleppen, ...) mit dem Traktor aus, wenn du ein H-Kennzeichen hast.

Das grüne Kennzeichen ist toll, wenn du auch steuerlich relevant eine Land-/Forstwirtschaft hast. Gehst du jetzt hin zum Straßenverkehrsamt und erzählst denen, dass du Land-/Forstwirtschaft hast, obwohl du keine hast, dann glauben die dir das und du bekommst ein grünes Kennzeichen. Es wird dort nicht überprüft, da Steuerangelegenheiten vom Zoll geregelt werden. Der Zoll überprüft nach der Anmeldung deine Angaben und erkennt dir das Kennzeichen wieder ab. Dann steckst du das grüne Kennzeichen in die Mülltonne, kaufst ein schwarzes Kennzeichen und musst dann erneut zum Straßenverkehrsamt. Alle Kosten entstehen erneut.

Nun könnte man auf die Idee kommen, dass man landwirtschaftliche Fläche kurzzeitig pachtet, damit man die steuerliche Relevanz hat und dann das Fahrzeug auf grüner Nummer zulässt. Dies funktioniert, aber nicht auf Lebenszeit. Dies ist gerade meinem Nachbarn passiert. Der hat auf drei Jahre einen Pachtvertrag geschlossen, weil er für Schafe und Ziegen Grünland brauchte. Dieser Pachtvertrag ist nun seit einem Jahr ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Jetzt bekam er einen Brief vom Zoll, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass eine Steuerbefreiung aufgrund Land-/Forstwirtschaft nicht mehr gegeben ist und er das grüne Kennzeichen abgeben müsse. Also in Zukunft ein schwarzes Kennzeichen.

Bei dem schwarzen Kennzeichen besteht halt die Problematik, dass deine Anhänger ebenfalls einen TÜV benötigen und du dafür Steuern bezahlen musst. Ein Folgekennzeichen darf nicht angebracht werden. Um die Steuern zu reduzieren, habe ich meinen 4t-Anhänger auf 2t abgelastet. Dabei wird am Anhänger nichts verändert, sondern nur vom TÜV ein neues Typenschild angebracht.

Nun könnte man wiederum auf die Idee kommen, dass man einen Landwirt fragt, ob man von ihm einen Anhänger mit grünem Kennzeichen als Dauerleihgabe haben könnte, um ihn für dich am Schlepper zu nutzen. Dies darfst du nicht. Genau genommen darf dies nicht mal ein zweiter Landwirt mit ebenfalls grünem Kennzeichen am Schlepper. Leiht sich nämlich Landwirt 1 von Landwirt 2 einen Anhänger, so muss Landwirt 2 das grüne Kennzeichen vom Landwirt 1 entfernen und sein eigenes grünes Kennzeichen montieren. Dies wird in der Praxis nie gemacht, ist aber so vorgesehen, da der Anhänger mit dem Folgekennzeichen über die Schlepperversicherung versichert ist. Baut nämlich jetzt Landwirt 2 mit dem Anhänger von Landwirt 1 einen Unfall oder beim Abhängen rollt der Anhänger vollbeladen gegen eine Hauswand und er halt das Kennzeichen nicht gewechselt, dann müsste Landwirt 1 für den Schaden aufkommen.
Das einzige, was du mit einem "grünen Anhänger" darfst, ist das Fahren im Auftrag des Landwirts. Dann ist im Schadensfall genau geklärt, dass der Landwirt für den Schaden aufkommt, den du mit seinem Anhänger fabriziert hast.

Bitte verbessert mich, wenn ich da irgendeinem Irrtum aufgesessen bin.

Ich bleibe jedoch bei meiner Meinung, dass für Privatpersonen ohne eigene Land-/Forstwirtschaft, die mit ihrem Traktor arbeiten wollen/müssen und nicht nur auf dem eigenen Grund und Boden unterwegs sind, das schwarze Kennzeichen die beste Wahl ist.

Gruss Joerg
 
Hallo, ich hab an meinem 644 ein H Kennzeichen und ich mach was ich will damit ausser Anänger der muss vers. und mit TÜV Nummer sein ist doch richtig so oder?
 
Hi,

Also das H Kennzeichen beschränkt die Nutzung nicht. Du musst den H Zustand natürlich dauerhaft erhalten. Man muss nur bei der Versicherung aufpassen, weil die Oldtimer Versicherungen die Nutzung oft einschränken, da wird man dann auf eine normale zurück greifen müssen, die wird wahrscheinlich etwas teurer sein. Hier fährt ein Gartenbaubetrieb mit nem MAN Hakenlift und H Kennzeichen. 

Anhänger mit grünem Folgekennzeichen geht nur, wenn du im Auftrag eines LoF Betriebes fährst, da ist die Farbe am Kennzeichen des Zugfahrzeuges egal.

Gruß Markus 
 
Hallo zusammen, 
schwarze Numme bedeutet dann meist private Nutzung, (außer ldw. Lohnunternehmen, die Zweckbestimmung ist entscheidend!) somit keine L und T Führerscheine! 
Bem B Führerschein zul GG beachten, Anhänger müssen dann zugelassen sein
Beim alten Dreier dann 7,,5 t - beim Umschreiben auf T achten!

https://www.landvolk-goe.de/wp-content/uploads/2021/02/Die-Lizenz-zum-Fahren-Welcher-Fuehrerschein-fuer-die-Landwirtschaft-LWK.pdf

Beste Grüße aus Südniedersachsen 
 
Ich habe meinen D326 ganz normal mit schwarzem Kennzeichen angemeldet.

Wie viel Steuer er kostet weiß ich gar nicht genau, sollte aber auf jeden Fall unter der Pauschale für H Kennzeichen sein.
 
Aus gegebenem Anlass kann ich soweit alles bestätigen. Beim schwarzen Kennzeichen gilt der B-Führerschein, aktuell bis 3,5t und auch beim Anhänger muss man dann vorsichtig sein. Oftmals wird hier dann schon ein BE oder sogar der CE notwendig. Ich befinde mich mit meinem D439 mit abgelasteten 2,5t zGG schon mit dem BE an der Grenze und darf "nur" max. 4,5t mit dem Schlepper ziehen. Der Anhänger muss auch mit schwarzem Kennzeichen regulär angemeldet sein. Schleppersteuer ist normal zugelassen günstiger, als das H-Kennzeichen. Staatlich gesehen dürfte ich fahren, wann ich möchte, aber auch hier gilt, 20mal die Straße rauf und runter wäre dann auch Lärmbelästigung. Auch landwirtschaftliche Arbeiten erlaubt mir der Staat mit der normalen Zulassung.

Anders sieht es die Versicherung. Meiner ist seit vorletzter Woche oldtimerversichert und das für einen lächerlichen jährlichen Beitrag. Meine Selbstbeteiligung beträgt das dreifache des Versicherungsbeitrages. Dafür darf ich "keine Alltagsfahrten" mit dem Schlepper durchführen, offiziell. Die Versicherung hat es mir nicht verboten, aber passieren darf halt nichts. Die Frage ist jetzt, zählt das gelegentliche Ziehen eines Anhängers zu Alltagsfahrten, oder eben nicht. Zählt das Schaupflügen zu Alltagsfahrten oder nicht. Und... was kann dabei passieren? Auch ist die Frage, wie oft man dann sowas macht? Wenn ich einmal im Jahr das Heu zum Spaß wende... Bei einem Wert des Schleppers von 4000€ mache ich mir da nicht viel Sorgen. Sowas ruiniert einen nicht gleich unbedingt, wenn man einen Totalverlust erleidet. Fremdschäden oder Personenschäden sind da aber ein anderes Kaliber, da sollte man dann wirklich aufpassen und das Risiko bitte auf keinen Fall eingehen, auch nicht mit Toleranz.

Der Unterschied - reguläre Versicherung zur Oldtimerversicherung - ist aber beträchtlich und kann hier locker das 3- bis 5-fache der Oldtimerversicherung ausmachen. Muss man selbst einschätzen. Ich habe kein LoF, mache kein Holz oder andere Rohstoffaufbereitung und fahre alles zum Spaß. Gummiwagen sind in meinem ländlichen Umkreis so gut wie nie auf schwarz zugelassen und ich habe keinen Landwirt im näheren Bekanntenkreis oder Umfeld. Das muss dann jeder selbst für sich einschätzen, ob man sich da oft gesetzesuntreu bewegt, oder nicht.
 
Hallo Philipp,

mit "BE" darfst du maximal 3.5t anhängen und die zgm der Zugmaschine ist ebenfalls max. 3,5t. 

-> Mit unverständlich: Da ich durch die BW auch noch die FE "C1" besitze darf ich auch eine Zugamschine von max. 7,5t führen. Hier allerdings nur max. 750Kg anhängen, also nicht mal die 3,5t wie an eine Zugamschine zgm
 
Bin mir nicht ganz sicher ob bei BE 3,5t + 3,5t gilt oder Zugmaschine bis 3,5t und Gespann bis 7,0t. Würde den Unterschied machen, dass man wenn Zugm. weniger hätte, man mehr anhängen dürfte.

Mit meiner Oldie-Versicherung darf ich auch alles machen, nur nicht arbeiten.

Achtung! Bitte nicht Zulassung und Versicherung verwechseln! Das sind zweierlei, wird oft nicht verstanden und führt oft zu Missverständnissen. Das muss man auseinander halten.
 
Mit BE darf die Zugmaschine maximal 3,5t haben und ebenso der Anhänger maximal 3,5t. Jeweils die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugschein.

Somit darf das Gespann maximal 7t haben.

Allerdings darfst du die 7t nicht beliebig auf Zugmaschine und Anhänger verteilen, sondern es gelten jeweils die 3,5t Grenzen. 3t Zugfahrzeug und dafür 4t Anhänger geht also nicht.
 
Allerdings darfst du die 7t nicht beliebig auf Zugmaschine und Anhänger verteilen, sondern es gelten jeweils die 3,5t Grenzen. 3t Zugfahrzeug und dafür 4t Anhänger geht also nicht.

Geht mit der Fahrerlaubnisklasse "B" und Schlüsselzahl "96".

Fahrzeugkombinationen (Fahrzeuge der Klasse "B" und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 Kg), sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 Kg, jedoch nicht mehr als 4250 Kg beträgt.
 
tricotrac:

Geht mit der Fahrerlaubnisklasse "B" und Schlüsselzahl "96".

Fahrzeugkombinationen (Fahrzeuge der Klasse "B" und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 Kg), sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 Kg, jedoch nicht mehr als 4250 Kg beträgt.
Auch mit B96 darf man nichts beliebig verteilen. B96 ist ja nur zwischen B und BE angesiedelt. Aber alles mit B beschränkt das Zugfahrzeug auf 3,5t zulässige Gesamtmasse. Mit B96 hast du nur die Möglichkeit Anhänger mit mehr als 750kg ziehen zu dürfen ohne eine weitere Prüfung machen zu müssen.
 
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