Zulassung Beiblatt

ihac

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Hallo! Hab bei meinem 844 XLA Bj 84 in der Zulassungsbescheinigung den Eintrag: A. Mitzuführen d. Besonderen Beiblatt 70/3A STVZO*

Das ist Buchstabe für Buchstabe aus der Zulassungsbescheinigung abgeschrieben!

Danke

max

 
 
Hallo,

gemeint ist hier eine für den Schlepper irgendwann mal ausgestellte Ausnahmegenehmigung von den Bau- od. Betriebsvorschrifzten det StVZO.

Der Originaltext lautet:


Durch Verwaltungsakt für ein Fahrzeug genehmigte Ausnahmen von den Bau- oder Betriebsvorschriften sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, die bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist. Bei einachsigen Zugmaschinen und Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, und von der Zulassungspflicht befreiten Elektrokarren genügt es, dass der Halter eine solche Urkunde aufbewahrt; er hat sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.​

MfG​

Klaus
 
Ganz genau!

Wenn ich mit meinem 844 AS und dem 25-km/h-Kipper hinten dran unterwegs bin, muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (den früheren "Fahrzeugschein") sowie das zugehörige Beiblatt mitführen.

Da ich Breitreifen montiert habe, muss ich auch noch dafür die erforderliche Bescheinigung mitführen (könnte ich mir sparen, wenn ich die Reifen ins Beiblatt eintragen ließe).

Was ich NICHT mitführen muss, aber zu Hause liegen haben und nur auf Verlangen vorweisen muss, ist die Betriebserlaubnis des Kippers.

Das ist aber NUR DESHALB so, weil ich eine grüne Nummer am Schlepper habe, meinen Krempel nur für LoF nutze und daher den Hänger mit Folgekennzeichen ziehen darf.

Hätte ich schwarze Nummer am Schlepper, müsste der 25-km/h-Hänger zugelassen sein, alle zwei Jahre wie der Schlepper zur HU, UND ich müsste natürlich die Zulassungsbescheinigung 1 des Hängers ebenfalls mitführen..

Alles korrekt?

NEIIIIIIN!!!

Seid etwa 2 Jahren muss nämlich jeder Fahrzeugführer zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 UNBEDINGT auch den Prüfbericht der letzten HU mitführen, bei schwarzer Nr. also für Schlepper UND Hänger.

Das wissen noch lange nicht alle, bin mir nicht mal sicher, ob das allen Polizeibeamten immer gegenwärtig ist..... issabaso!!!

Ein Beiblatt hatte ich übrigens beim Kauf meines Schleppers nicht mit bekommen (war wohl mal verloren gegangen), musste ich mir mühevoll über einen Case-A-Händler von CaseIH Heilbronn besorgen.

Der Mensch an der Zulassungsstelle hatte das Fehlen angemeckert, aber nur darauf hingewiesen, dass das Fehlen Ärger mit der Polizei geben kann....

Das Beiblatt gibt es bei Schleppern oft, weil der Platz auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einfach nicht reicht, um alle zugelassenen Reifengrößen und andere technische Änderungen aufzuführen.
 
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