Ganz genau!
Wenn ich mit meinem 844 AS und dem 25-km/h-Kipper hinten dran unterwegs bin, muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (den früheren "Fahrzeugschein") sowie das zugehörige Beiblatt mitführen.
Da ich Breitreifen montiert habe, muss ich auch noch dafür die erforderliche Bescheinigung mitführen (könnte ich mir sparen, wenn ich die Reifen ins Beiblatt eintragen ließe).
Was ich NICHT mitführen muss, aber zu Hause liegen haben und nur auf Verlangen vorweisen muss, ist die Betriebserlaubnis des Kippers.
Das ist aber NUR DESHALB so, weil ich eine grüne Nummer am Schlepper habe, meinen Krempel nur für LoF nutze und daher den Hänger mit Folgekennzeichen ziehen darf.
Hätte ich schwarze Nummer am Schlepper, müsste der 25-km/h-Hänger zugelassen sein, alle zwei Jahre wie der Schlepper zur HU, UND ich müsste natürlich die Zulassungsbescheinigung 1 des Hängers ebenfalls mitführen..
Alles korrekt?
NEIIIIIIN!!!
Seid etwa 2 Jahren muss nämlich jeder Fahrzeugführer zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 UNBEDINGT auch den Prüfbericht der letzten HU mitführen, bei schwarzer Nr. also für Schlepper UND Hänger.
Das wissen noch lange nicht alle, bin mir nicht mal sicher, ob das allen Polizeibeamten immer gegenwärtig ist..... issabaso!!!
Ein Beiblatt hatte ich übrigens beim Kauf meines Schleppers nicht mit bekommen (war wohl mal verloren gegangen), musste ich mir mühevoll über einen Case-A-Händler von CaseIH Heilbronn besorgen.
Der Mensch an der Zulassungsstelle hatte das Fehlen angemeckert, aber nur darauf hingewiesen, dass das Fehlen Ärger mit der Polizei geben kann....
Das Beiblatt gibt es bei Schleppern oft, weil der Platz auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einfach nicht reicht, um alle zugelassenen Reifengrößen und andere technische Änderungen aufzuführen.