IHC-Fahrer59
Mitglied
Hallo,
auf die Bitte von Kollege Bluestar90 möchte ich euch hier mal meine Erfahrungen zum o. g. Thema mitteilen.
Das Ganze ist teils so einfach ( Zulassung ) wie auch verwirrend ( Führerschein ),
Als erstes zum Thema Zulassung.
Allgemein: Wer keine LW ( Landwirtschaft ) hat, muss seine LW - Fahrzeuge ganz normal zulassen.
Bei den Traktoren ist das recht einfach weil man im Normalfall schon Fahrzeugpapiere hat.
Bei der Zulassung ist lediglich der Hinweis auf eine Steuerpflichtige Anmeldung erforderlich,
dann gibt es die schwarze Nummer und kurze Zeit nach der Zulassung kommt die Steuerrechnung.
Bei den Anhängern ist das teils etwas schwieriger weil da meistens die Papiere ( Betriebserlaubnis ) fehlen.
Sehr hilfreich ist es, wenn noch ein Typschild vorhanden ist oder man zumindest den Hersteller und die Bezeichnung kennt.
( Beispiel: Miststreuer. Mengele, Doppeltrumpf )
Typschilder an den Achsen und der Deichsel helfen auch weiter.
Mit allen Informationen ab zum TÜV, am besten noch gleich einige Bilder vom Anhänger mitnehmen.
Hier muss ich ein großes Lob los werden, denn die Leute beim TÜV waren sehr freundlich und Hilfsbereit.
( Der Anhänger sollte natürlich den Vorschriften entsprechen. Reifen, Bremsen, Beleuchtung u.s.w. )
Die Mitarbeiter vom TÜV haben Zugriff auf das Archiv vom KBA und können dort die erforderlichen Daten anfordern.
Dann die Vollabnahme beim TÜV und dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle.
Und dann kommt die erste Überraschung !!!
Die wollen einen Eigentumsnachweis.
Also so wie bei mir, vom Verkäufer eine Bestätigung besorgt, dass der Anhänger sein Eigentum war und die Papiere verloren gingen.
Damit wieder zur Zulassungsstelle und dann gabs endlich die Papiere und das Nummernschild.
Dann die nächste Überraschung, war bei meinem Kipper so, nur 1 Jahr TÜV, weil das GG über 3,5 t. war.
Also wieder zum TÜV und die Ablastung auf 3,5 T. gemacht. ( Kostet dann auch weniger Steuer )
Dazu wurde lediglich das GG in den Papieren geändert, sonst nichts.
Habe das auch gleich beim Traktor so gemacht, auch das spart Steuern.
So, jetzt kommt das Thema Führerschein.
Gleich vorweg, meine Informationen hierzu habe ich auf Anfrage vom Bundesverkehrsministerium per Mail bekommen.
Also, wer keine LW hat, darf einen Traktor nicht mit der Klasse L oder T fahren.
Abhängig vom GG ist die Klasse B, C1E oder gar CE erforderlich.
Im Klartext, ein Traktor bis 3,5 T. GG geht mit der Klasse B, mit einem Anhänger bis 3,5 T. GG reicht BE.
Das Ganze mit 2 Anhängern macht die Klasse CE erforderlich.
Jetzt dürft ihr 3mal Raten, warum ich alles auf 3,5 T. GG abgelastet habe. ( nicht nur wegen der Steuer )
Ich selbst habe die Klasse CE, aber sonst niemand in der Familie.
Ich hoffe, ich habe euch jetzt nicht komplett verwirrt, aber so sind nun mal die Vorschriften.
Sollte sich etwas geändert haben, das ich nicht kenne, teilt mir das bitte mit.
MfG der IHC-Fahrer59
auf die Bitte von Kollege Bluestar90 möchte ich euch hier mal meine Erfahrungen zum o. g. Thema mitteilen.
Das Ganze ist teils so einfach ( Zulassung ) wie auch verwirrend ( Führerschein ),
Als erstes zum Thema Zulassung.
Allgemein: Wer keine LW ( Landwirtschaft ) hat, muss seine LW - Fahrzeuge ganz normal zulassen.
Bei den Traktoren ist das recht einfach weil man im Normalfall schon Fahrzeugpapiere hat.
Bei der Zulassung ist lediglich der Hinweis auf eine Steuerpflichtige Anmeldung erforderlich,
dann gibt es die schwarze Nummer und kurze Zeit nach der Zulassung kommt die Steuerrechnung.
Bei den Anhängern ist das teils etwas schwieriger weil da meistens die Papiere ( Betriebserlaubnis ) fehlen.
Sehr hilfreich ist es, wenn noch ein Typschild vorhanden ist oder man zumindest den Hersteller und die Bezeichnung kennt.
( Beispiel: Miststreuer. Mengele, Doppeltrumpf )
Typschilder an den Achsen und der Deichsel helfen auch weiter.
Mit allen Informationen ab zum TÜV, am besten noch gleich einige Bilder vom Anhänger mitnehmen.
Hier muss ich ein großes Lob los werden, denn die Leute beim TÜV waren sehr freundlich und Hilfsbereit.
( Der Anhänger sollte natürlich den Vorschriften entsprechen. Reifen, Bremsen, Beleuchtung u.s.w. )
Die Mitarbeiter vom TÜV haben Zugriff auf das Archiv vom KBA und können dort die erforderlichen Daten anfordern.
Dann die Vollabnahme beim TÜV und dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle.
Und dann kommt die erste Überraschung !!!
Die wollen einen Eigentumsnachweis.
Also so wie bei mir, vom Verkäufer eine Bestätigung besorgt, dass der Anhänger sein Eigentum war und die Papiere verloren gingen.
Damit wieder zur Zulassungsstelle und dann gabs endlich die Papiere und das Nummernschild.
Dann die nächste Überraschung, war bei meinem Kipper so, nur 1 Jahr TÜV, weil das GG über 3,5 t. war.
Also wieder zum TÜV und die Ablastung auf 3,5 T. gemacht. ( Kostet dann auch weniger Steuer )
Dazu wurde lediglich das GG in den Papieren geändert, sonst nichts.
Habe das auch gleich beim Traktor so gemacht, auch das spart Steuern.
So, jetzt kommt das Thema Führerschein.
Gleich vorweg, meine Informationen hierzu habe ich auf Anfrage vom Bundesverkehrsministerium per Mail bekommen.
Also, wer keine LW hat, darf einen Traktor nicht mit der Klasse L oder T fahren.
Abhängig vom GG ist die Klasse B, C1E oder gar CE erforderlich.
Im Klartext, ein Traktor bis 3,5 T. GG geht mit der Klasse B, mit einem Anhänger bis 3,5 T. GG reicht BE.
Das Ganze mit 2 Anhängern macht die Klasse CE erforderlich.
Jetzt dürft ihr 3mal Raten, warum ich alles auf 3,5 T. GG abgelastet habe. ( nicht nur wegen der Steuer )
Ich selbst habe die Klasse CE, aber sonst niemand in der Familie.
Ich hoffe, ich habe euch jetzt nicht komplett verwirrt, aber so sind nun mal die Vorschriften.
Sollte sich etwas geändert haben, das ich nicht kenne, teilt mir das bitte mit.
MfG der IHC-Fahrer59
