Zulassung LOF- Kipper

Matthias-IH353

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56368 Katzenelnbogen
Hallo zusammen,

mir ist ne Frage aufgekommen, als ich diverse Unterlagen zu meinem Kipper abheften wollte.

Der Kipper wird mit Folgekennzeichen in GRÜN in LOF- genutzt.

mitgeliefert wurde ein TÜV Abnahmeprotokoll und ein Fahrzeugtechnisches Gutachten zum Kipper mit allen Daten, ähnlich einem Fahrzeugschein aufgebaut.

Dazu ein Brief mit dem Hinweis "Unterlagen zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis" bei der Zulassungsstelle für das Fahrzeug.

Fragen:

heißt das, dass ich einen ABE separat beantragen muss?

gilt das auch bei Zulassungsfreiheit mit grünem Folgekennzeichen? Bei schwarzem Kennzeichen ist das klar.

oder reichen die Unterlagen die ich hab zum Nachweis bei ev. Kontrollen aus?

Wie habt ihr das denn gehandhabt?

Viele Grüße, Matthias
 
Dein Kipper wurde von TÜV abgenommen.

 

Zum erlangen der Betriebserlaubnis mußt Du jetzt nur noch zum Straßenverkehrsamt.

 

Jeder Anhänger in Deutschland der nach einen bestimmten Datum gebaut ist (Datum fällt mir jetzt nicht ein, irgendwas in den 60ern) benötigt eine Betriebserlaubnis.

 

Wenn der Kipper mit schwarzen Kennzeichen gefahren werden soll, benötigt er immer eine Betriebserlaubnis.

 

Bei einer Fahrzeugkontrolle mußt Du die Betriebserlaubnis vorzeigen.
 
Moin,

Du schmeißt da einiges durcheinander, wenn Du einen Anhänger in der Landwirtschaft mit 25km/h und ABE fährst, mußt Du die ABE nicht mitführen! Du solltest Sie aber Zuhause im Schreibtisch haben.

Bei einem zugelassenem Anhänger muß man selbstverständlich die Papiere, hier den KFZ-Schein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit dabei haben. Wenn eine Anhänger mit schwarzer Nummer gefahren werden soll, muß er zugelassen sein, das heißt man hat dann die Zulassungsbescheinigung Teil1 mit zuführen.

Grüße Frank
 
Ich hab mal nachgeschaut. Auf dem Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ist auf der Rückseite ein Bereich "Einzelgenehmigung nach §4 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge nach §3 Abs. 2 FZV"

ev. füllen die das ja auf der ZUlassungsstelle aus, da ist auch Platz für ein Siegel.

Gruß, Matthias
 
ihkraft:

Moin,

Du schmeißt da einiges durcheinander, wenn Du einen Anhänger in der Landwirtschaft mit 25km/h und ABE fährst, mußt Du die ABE nicht mitführen! Du solltest Sie aber Zuhause im Schreibtisch haben.

Bei einem zugelassenem Anhänger muß man selbstverständlich die Papiere, hier den KFZ-Schein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit dabei haben. Wenn eine Anhänger mit schwarzer Nummer gefahren werden soll, muß er zugelassen sein, das heißt man hat dann die Zulassungsbescheinigung Teil1 mit zuführen.

Grüße Frank
Dass Du sie mitführen musst, habe ich nicht geschrieben. Du musst die Betriebserlaubnis vorzeigen können. Ein zugelassener Anhänger hat immer eine Betriebserlaubnis, da er ohne keine Papiere bekommt!

 

Nicht jedes Fahrzeug, das zugelassen ist, hat eine ABE. ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und Betriebserlaubnis, sind zwei unterschiedliche Dinge!
 
Ok, jetzt seit ihr euch einig aber ich durcheinander

1. mit regulärem schwarzen Nummernschild, = Zulassung = 2 Jahre HU= ABE zwingend notwendig für Ausstellung der Fahrzeugpapiere, klar

 

2. grüne Folgenummer = keine HU = keine Zulassung, aber ABE durch Zulassungsstelle zu erstellen.

Machen die mir dann nen Fahrzeugbrief ohne Kennzeicheneintragung fertig, oder wie?

Hab die Zulassungsstelle mal angerufen mit dem Resultat, dass die das auch nicht so genau sagen konnten. Ich solle mal mit allen Papieren vorbeikommen und man würde dann mal schaun was zu tun wäre oder so ähnlich.

Der Kipperhersteller Mengele Agartechnik AG hat sich genau so unsicher auf dem Parkett bewegt.

Angeblich liegt beim Kraftfahrt Bundesamt Flensburg ne ABE hinterlegt, so stehts in der Betriebsanleitung drin. Auch ist da zusätzlich noch ein ECE Dokument drin, brauch ich das auch noch für die Sache.

 
 
Die Betriebserlaubnis sieht so änlich wie ein Fahrzeugschein aus, nur das Betriebserlaubnis drauf steht.

Du bekommst die Betriebserlaubnis ohne Kennzeichen.

Wenn dein Anhänger eine ABE hat, ist doch alles gut. Lass sie dir ausdrucken und gut ist.

Das ECE-Dokument benötigt man, wenn man den Anhänger in Europäschin Ausland anmelden will.
 
So, ich hab nun die Betriebserlaubnis.

Und ich bin um einiges schlauer. Man bekommt keinen Quasi- Fahrzeugschein nach §21 STVZO mehr, das ist Geschichte sagte die Dame auf der Zulassung.

Statttdessen wird auf dem Tüv- Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, was man haben sollte auf der Rückseite eine "EINZELGENEHMIGUNG NACH §4 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge nach §3 Abs. 2 FZV" erteilt. Das wird dann auch gesiegelt und mit einer Listennummer eingetragen.

Das wars, kostet 39,50€ für die Betriebserlaubnis und man ist abgesichert wenn mal was ist.

Gruß, Matthias
 
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