Hallo zusammen,
das ist ja immer ein hitziges Thema.
Leute, ganz ehrlich, ich würde niemanden empfehlen, mit einem Folgekennzeichen von einem befreundeten Landwirt rumzufahren, solange er nicht wirklich für diesen auch arbeiten ausführt und sich im rechtssicheren Raum bewegt. Darüber hinaus wissen wir doch gar nicht für was der Anhänger eingesetzt wird. Zudem haben wir ja jetzt auch oben aus Erfahrung gelesen, dass für Verstäße Halter und Fahrer belangt werden.
Bei uns in MIttelhessen sind mittlerweile diesbezüglich so viele Kontrollen. Abgesehen von Geldbußen und Punkte, möchte man sich nicht ausmalen, was im Falle eines Unfalls passiert. Ich denke darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Unfälle sind nicht vorhersehbar, da reicht auch die einmalige Nutzung im Jahr.
Ich habe schon oft erlebt, dass selbst Landkreise unterschiedlich verfahren. Fakt ist: Wenn der Anhänger eine Betriebserlaubnis hat, dann ist das der Ersatz für den Brief. Ist z.B. bei unserem Pferdeanhänger so. Mit dieser BE kann man eine gültige HU machen und ihn anschließend anmelden. Steuern kann man im Internet einfach berechnen, nach Gewicht...
Ich habe z. B. auch schon Anhänger zugelassen, die keine Papiere mehr hatten, indem ich mir vom Tüv eine Datenkarte ausdrucken ließ, dann eine HU gemacht habe. Anschließend hat die Zulassungsstelle nochmal die FIN überprüft und mir einen neuen Brief und Schein ausgehändigt. Diese Vorgehensweise wurde mir von dem Leiter unserer Zulassungsstelle vorgegeben. Die angestellten selbst hatten davon auch keine Ahnung - es ist eben nicht alltäglich.
Natürlich ist es nicht schön, wenn man plötzlich 300 bis 400 Euro für seine Ackerrolle an Steuern zahlt, das macht keiner gerne. Aber hier muss man eben abwegen, ob der Nutzen der Steuer gegenüber steht. Wenn man übrigens mehrere Anhänger hat, die man mit einem Zugfahrzeug zieht, reicht es übrigens aus, wenn man einen Anhängerzuschlag zahlt. Das macht z.B. Sinn wenn man Privat 2 Kipper oder ähnliches hat. Man erhält dann ein grünes Kennzeichen. Mit diesem grünen Kennzeichen, darf man alles, auch außerhalb der LOF verrichten. Deshalb ist grün nicht immer grün und zulassungsfrei.
Hier ein Link: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Kraftfahrzeugsteuer/Kraftfahrzeuganhaenger/kraftfahrzeuganhaenger_node.html
Die Versicherung ist wiederum sehr günstig. Natürlich muss man dann eben Jährlich oder bis 40 km/h alle 2 Jahre zum Tüv.
Gruß
Tom