Zulassungsfreien Anhänger in den Verkehr bringen

Wenn du für den Schepper keine Steuerbefreiung hast wirst du für den Anhänger auch keine bekommen.

Heißt das der nicht Zulassungsfrei laufen kann.

Gruß Uli 
 
eelekutscher:

Fast richtig,

hast Du ein LOF Betrieb und nutzt Deinen Schlepper ( du hast vielleicht nur den einen ) zusätzlich noch für andere Zwecke, musst du den Schlepper versteuern und erhältst ein schwarzes Kennzeichen .Setzt Du den Schlepper dann in Deinem LOF Betrieb für LOF Zwecke ein und hängst Deinen zulassungsfreien Anhänger an deinen Schlepper so bekommt der Anhänger ein schwarzes Folgekennzeichen ( FZV §10). 
diese Möglichkeit kenne ich bis jetzt nicht. Ein schwarzes Folgekennzeichen hätte dann ja den Vorteil dass der Anhänger über den Schlepper Haftpflichversichert wäre genau wie bei grün? Kann ich den Anhänger dann auch für "nicht LoF" nutzen?

Welchen Vorteil hat das schwarze Kennzeichen am Schlepper für den Landwirt wenn man auch das grüne versteuern kann (geht problemlos per Mail ans Hauptzollamt).

Gewerblich ist klar...da immer schwarz.
 
Ein Anhänger ist nur zulasungsfrei, wenn er in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Das bedeutet, man muß Landwirtschaft betreiben (Nebenerweboder Vollerwerb)!

(Ab 1961 (Datum weiß ich jetzt nicht hundertprozentig) ist eine Betriebserlaubnis notwendig, 25km/h Schild im Heck und Folgekenzeichen)

Das schwarze Kennzeichen sagt nur aus, das der Schlepper eine Zulassung hat und Steuern gezahlt werden.

Schaut Mal ind die Zulassungsverordnung.

Die Zulassungsstellen wollen heufig keine Volgekennzeichen ausgeben. Hatte die Diskussion auch schon auf der Zulassungsstelle. Hatte den Behördenleiter an Telefon, der mir auch keine geben wollte. Mein Glück war, das ich weiß wo einiges steht.
 
Hallo zusammen,

das ist ja immer ein hitziges Thema.

Leute, ganz ehrlich, ich würde niemanden empfehlen, mit einem Folgekennzeichen von einem befreundeten Landwirt rumzufahren, solange er nicht wirklich für diesen auch arbeiten ausführt und sich im rechtssicheren Raum bewegt. Darüber hinaus wissen wir doch gar nicht für was der Anhänger eingesetzt wird. Zudem haben wir ja jetzt auch oben aus Erfahrung gelesen, dass für Verstäße Halter und Fahrer belangt werden.

Bei uns in MIttelhessen sind mittlerweile diesbezüglich so viele Kontrollen. Abgesehen von Geldbußen und Punkte, möchte man sich nicht ausmalen, was im Falle eines Unfalls passiert. Ich denke darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Unfälle sind nicht vorhersehbar, da reicht auch die einmalige Nutzung im Jahr.

Ich habe schon oft erlebt, dass selbst Landkreise unterschiedlich verfahren. Fakt ist: Wenn der Anhänger eine Betriebserlaubnis hat, dann ist das der Ersatz für den Brief. Ist z.B. bei unserem Pferdeanhänger so. Mit dieser BE kann man eine gültige HU machen und ihn anschließend anmelden. Steuern kann man im Internet einfach berechnen, nach Gewicht...

Ich habe z. B. auch schon Anhänger zugelassen, die keine Papiere mehr hatten, indem ich mir vom Tüv eine Datenkarte ausdrucken ließ, dann eine HU gemacht habe. Anschließend hat die Zulassungsstelle nochmal die FIN überprüft und mir einen neuen Brief und Schein ausgehändigt. Diese Vorgehensweise wurde mir von dem Leiter unserer Zulassungsstelle vorgegeben. Die angestellten selbst hatten davon auch keine Ahnung - es ist eben nicht alltäglich.

Natürlich ist es nicht schön, wenn man plötzlich 300 bis 400 Euro für seine Ackerrolle an Steuern zahlt, das macht keiner gerne. Aber hier muss man eben abwegen, ob der Nutzen der Steuer gegenüber steht. Wenn man übrigens mehrere Anhänger hat, die man mit einem Zugfahrzeug zieht, reicht es übrigens aus, wenn man einen Anhängerzuschlag zahlt. Das macht z.B. Sinn wenn man Privat 2 Kipper oder ähnliches hat. Man erhält dann ein grünes Kennzeichen. Mit diesem grünen Kennzeichen, darf man alles, auch außerhalb der LOF verrichten. Deshalb ist grün nicht immer grün und zulassungsfrei.

Hier ein Link: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Kraftfahrzeugsteuer/Kraftfahrzeuganhaenger/kraftfahrzeuganhaenger_node.html

Die Versicherung ist wiederum sehr günstig. Natürlich muss man dann eben Jährlich oder bis 40 km/h alle 2 Jahre zum Tüv.

Gruß

Tom
 
Top erklärt,

aber Grünes Kennzeichen steht für Steuerbefreit.

Für zulassungsfreie FZ gibt es kein Kennzeichen, jedoch muss ein zulassungsfreier Anhänger ein Kennzeichen führen, dass der Halter an einem seiner Zugfahrzeuge führen darf (Folgekennzeichen, nicht abgestempelt ). Diese Schilder lasse ich mir einfach beim Schildermacher herstellen und Schraube sie an mein Anhänger. Voraussetzung ich habe einen Lof Betrieb und setze den Anhänger zu Lof Zwecken ein.

Ein zugelassenes Fahrzeug bekommt immer ein abgestempeltes Kennzeichen mit einer eigenen Nummer.

Sollte der Anhänger dadürch steuerbefreit sein weil die Steuer mit der Zugmaschine entrichtet wird so bekommt er ein eigenes grünes Kennzeichen, muss in regelmäßigen Abständen zur HU und muss versichert werden. Dieses entfällt bei einem Lof Anhänger.
 
mir wurde jetzt am Samstag von der DEKRA bestätigt, das es schwarze Folgekennzeichen nicht gibt. Bekommt der Hänger ein schwarzes Kennzeichen ist er im Zulassungsverfahren drin und nicht mehr zulassungsfrei. 
 
Hallo Michael,

richtig, ein schwarzes Folgekennzeichen gibt es so nicht.

Du musst deinen Anhänger ganz normal anmelden, darum kommt man leider nicht als Nichtlandwirt wenn man den Anhänger für private Zwecke nutzen möchte.

Wie ist jetzt der Stand der Dinge?

Ich würde mal versuchen, mit einem Leiter/In der Zulassungsstelle zu sprechen. Ich bin der Meinung du brauchst eine gültige HU, deine EVB Nummer von der Versicherung und dann kannst du den Wagen anmelden.

So war es bei mir auch. Wie bereits geschrieben, deine Betriebserlaubnis ist der Ersatz für den Fahrzeugbrief.

Viele Grüße

Tom
 
Hallo Tom,

der TÜV hat nun mit Rücksprache der Dekra eine HU und einen FIN Abgleich gemacht. Der Dekra Prüfer hatte mich dann nochmal angerufen und mir mitgeteilt das diese Unterlagen nun ausreichen sollten. Die Dekra hatte ja im Vorfeld mit der Zulassungsstelle telefoniert und gefragt was denn gebraucht wird.  Ich bin jetzt gespannt ob ich bei Zulassungstelle wegen der Überprüfung der FIN vorfahren muss weil so läge ja der FIN Abgleich durch den TÜV vor. Jede Zulassungsstelle ist da anders. Bin gespannt ob ich nun den Anhänger anmelden kann. 

Gruss Michael
 
Hallo Michael,

das hört sich ja gut und nun doch unkompliziert an. Bei mir möchte die Zulassungsstelle auch immer die FIN sehen. Ich erhalte dann immer das gestempelte Kennzeichen, muss damit den Anhänger holen und nach dem Abgleich geben sie mir die Papiere raus - warum auch immer wenn der TÜV oder die Dekra es ja schon zuvor gemacht hat.

Würde es interessant finden, wenn du uns mitteilst, um was für einen Anhänger es sich handelt.

Hast du die HU schon gemacht, oder steht die noch aus? Wenn letzteres der Fall ist drücke ich dir die Daumen.

Gruß

Tom
 
724 turbo:

Morjen, bei uns darf der Schilderfritze noch nicht mal ein Folgekennzeichen ohne Erlaubniss von der Zulassungsstelle machen.

Die wollen das alle erteilten Kennzeichen registriert sind, kostet nix aber man muss in der Schlange stehen und warten, Fahrgestellnummer vom Anhänger vorzeigen..........

Wir verwalten uns noch kaputt.

Grüße aus dem Westerwald Dominik
Hab ich hier bei uns auch so erlebt. Hab denen dann freundlich ‘n schönen Tag gewünscht und mir mein Folgekennzeichen via ebay im "Netz" bestellt. War auch noch günstiger.
 
Hallo Zusammen, 

heute habe ich nun endlich mein schwarzes Kennzeichen bekommen. Musste aber nochmal bei der Zulassungsstelle vorfahren weil diese die FIN nochmal abgleichen wollte. Danach habe ich meinen Brief bekommen und alles war gut. 

Euch ein schönes Wochenende.

Gruss Michael
 
moin Michael, 

ist der Anhänger jetzt mit eigenem Kennzeichen, also gestempelt mit Steuerpflicht , Versicherungspflicht und regelmäßiger HU angemeldet oder hast   Du  mit dem schwarzen Kennzeichen doch noch eine Zulassungsfreiheit für LoF-Zwecke bekommen? Geht zum Schluss nocht mehr so genau hervor.

Gruß Heiko
 
Hallo Heiko, 

ja der Hänger hat jetzt ein schwarzes Kennzeichen mit Brief, Zulassung und ist versicherungspflichtig. Ein schwarzes zulassungsfreies Kennzeichen nur für LOF Zwecke gibt es nicht. Das gibt es nur mit grünem Kennzeichen. 

Gruss Michael
 
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