Zulassungspflicht für Anhänger

Alffred533

Mitglied
Hallo,

ich wollte mal hören, ob mir jemand sagen kann, was ich alles brauche um meinen 3to 2 Seitenkipper zulassen zu können? Papiere habe ich keine. Auch würden mich die Steuern und die Versicherung interessieren.

MfG Alffred
 
Das ist so schon eingeschränkt richtig, allerdings nur für diejenigen, die eine grüne Nummer am Schlepper haben.Alle die ein schwarzes Kennzeichen haben, also Steuern und Versicherung zahlen, dürfen nur einen "ZUGELASSENEN" Hänger ziehen!!!

Ich weiß, daß das nur die wenigsten wissen, aber das ist kein Kavaliersdelikt mehr!
 
habe 2000 auch mal einen Anhänger zulassen müssen. Für ne Führerscheinprüfung unseres Sohnes. Du brauchst die ABE des Herstellers und ggfls ein Einzelabnahme beim TÜV. Versicherung hab ich damals saisonal gemacht, hat etwa 120 DM gekostet.
 
Hallo

Schau doch mal hier ist ziemlich viel Beamtendeutschaber man kann es verstehen

www.gesetze-im-internet.de/fzv/BJNR098810006.html

Gruß Sigi aus Hessen
 
Hallo,

die Steuer kannst du unter www.kfz-steuer.de berechnen lassen. Es sind ungefähr 7,40 € pro 200 kg zul. Gesamtgewicht. Die Haftpflicht kannst du bei den meisten Versicherern online ermitteln lassen. Da werden keine 30 € zusammen kommen.

Das Problem bei den grünen Nummernschildern ist, dass die Fahrzeuge nur für den landw. Gebrauch eingesetzt werden dürfen. Baustoff-und Holztransporte sind nicht gestattet.

Die Praxis sieht ganz anders aus, das ist mir schon bewust.

Gruß Michael
 
Im Zweifelsfall mal unverbindlich bei der Zulassungsstelle anrufen, die wissen schon, was man da alles an Papierkram braucht. Hab ich damals auch gemacht und war ok.
 
Danke für die Antworten,

Steuer und Versicherung scheinen nicht das Prob zu werden, denke die Abnehmerei (ohne Papiere) und die Kosten auch im Vorfeld für die Vollabnahme werden hier kaum Sinn machen. Ich wüßte auch nicht wie der Tüv ohne irgend etwas die Lasten festlegen will, ganz ohne jegliche Vorgaben. Ich denke wir müssen uns einen anderen Hänger besorgen.

Gruß Alffred
 
Hallo!

Dieselben Probleme hab ich auch, n‘Anhänger ohne Papiere, ist zwar ein Multicar-Anhänger, aber keine Fahrgestellnummer usw. angeschlagen.

Als ich meinen Trecker zugelassen habe, haben die vom Amt gefragt ob ich dann noch ein Folgekennzeichen fürn Hänger bräuchte "Ihr Traktor fährt doch nicht schneller als 20Km/h?", so hab ich nun drei schwarze Schilder bekommen. Es ist mir aber nun doch zu heikel mit dem Anhänger ohne Zulassung durch die Gegend zu tuckern. Laut Auskunft der Rennleitung ist dies verboten.

TÜV fürn Hänger zu bekommen ist kein Problem, es funzt alles tadellos...nur ohne Papiere??? Vielleicht hat einer von Euch nochne Kopie von so einem Anhänger, da kann ich dann einen neuen Brief beantragen.

Gruß

Q.
 
Hallo, bei mir war das so: Ich habe zwei Hänger, einen alten DDR Hänger der aus verschiedenen Teile zusammengebaut wurde, sowie einen Einachser Kipper Marke Eigenbau. Für diese Hänger habe ich jeweils den TÜV-Onkel (DEKRA) gerufen. Der hat die Hänger abgenommen, beim Eigenbau haben wir eine Fahrgestellnr. eingeschlagen und ich habe dann eine allgemeine Betriebserlaubniss nach Para. 21 und 18 StvZo Ziffer 1,2,4a,5,6a,c-p bekommen. Damit braucht der Hänger nicht mehr zum TÜV und ich fahre ihn mit dem Kennzeichen vom Schlepper (grün). Da ganze hat, glaube ich, damals unter, oder um, 100,- Euro gekostet.

Evt. Hilft dir das weiter. Gruß jogi633
 
Hallo Jogi,

Du hast das Glück, mit grüner Nummer fahren zu können, bei mir kommt der Tüv alle 2 Jahre, Steuer und Versicherung jährlich. Es kommen auch noch die Herrichtungskosten(Reifen Ladeboden usw!) die auch einen großen Teil ausmachen, denn bei mir ist es eine Vollabnahme, da braucht man erst gar nicht aufschlagen, wenn nicht alles 200%ig ist, und es ist halt kein neuer mehr.

Gruß Alffred
 
Vorsicht bei der Versicherung, wenn es um Anhänger ohne Zulassung geht (25 km/h)....

Sie sind nur über die Haftpflicht versichert, wenn sie eine Verbindung zum ziehenden Fahrzeug haben.....

Will heissen:

Sie hängen am Schlepper o.A.!

Wenn der Anhänger einen Schaden verusachen sollte, weil er weggerollt ist oder sich vom Schlepper lösen konnte, dann gute Nacht.

Das weiß nur leider keiner und es bleibt bei eingetretenem Schaden, eine Einzelfallentscheifdung der Versicherung. Aber wenn ein Personenschaden eingetreten ist, dann zieht sich die Versicherung garantiert aus der Sache raus.

Und wenn nachgewiesen wir, dass die 25 überschritten wurden, dann wir es auch eng für den Anhängerbesitzer und Fahrer. Wenn die Polizei einen ertappt, dann ist das Versicherungsbetrug.

Grüße, Falko
 
hallo jogi,

find ich ja spannend, daß die DEKRA bei dir ne Einzelabnahme macht und auch noch FG-Nummern einprägt. Ich hatte meinen 844 länger als 2 Jahre stillgelegt, wg. umfangreicher Restauration,und zusätzlich hatten wir eine FH angebaut--Motornummer war verdeckt-- der Mann von DEKRA hat sich geweigert die Einzelabnahme durchzuführen. "wäre ihm nicht erlaubt,etc.p.p.--

Kann es sein das es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt ?

Grüße Werner
 
an harvest-home

Das liegt nicht an der Region oder der jeweiligen DEKRA Vertretung ! Das hat was damit zu tun, wie hoch der Bildungsgrad von deinem DEKRa-Prüfer ist.

Normale Kfz.-Meister die als Prüfer bei Dekra oder Tüv arbeiten sind dort nur das Fußvolk und dürfen nur normale Abnahmen (Para.27 usw.)machen.

Die "etwas besseren" Tüv/Dekra Leute sind studierte Ing. und haben ein Staatsexamen / Abschluß in Maschinenbau oder Fahrzeugbau. Die können dann auch Eintragungen machen. Der "normale" Dekra-Prüfer redet da aber nicht gerne drüber, weil er ja dann zugeben müsste das sein Kollege "besser" ist. Bei kleineren Dekra oder Tüv Stellen ist u.U. nur der Chef ein Studierter. Deswegen musst du dann zum Vollgutachten hinfahren.

Gruß jogi633
 
Generell sicherlich richtig....

nur leider darf der Prüfer der freien KÜS auch keinen Eintrag machen, nur eben der hochheilige TÜV. Soll sich aber ändern.

Denn der Leiter ist auch ein Dipl. Ing (FH) und auch noch ein Verwandter/styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif ...aber streng ist er dennoch...soll ja auch so sein.

Bei uns ist der TÜV eben noch eine Instanz und wirklich über allen Dingen erhaben...so kommt es einem zumindest manchmal vor.
 
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