Zwilligsreifen eintragen!

+tomduly+

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27 Juni 2008
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Moin zusammen,

Ich möchte im Frühjahr gerne meine Zwilligsreifen eintragen lassen,meine Bereifung ist,16.9 r34 die Zwillige sind auch 16.9 r34 mit Kock 5 Arm.Also ich denke mal so,Tüv als Sonderabnahme,ich habe bei der Anmeldung einen Zettel dazu bekommen wegen Sondergenehmigung(Überbreite).falls ich mal Zwillige möchte.

Hat vieleicht einer ne Ahnung was das Kostet?

Ein Dank schon mal im vorraus.

MfG

Thomas 
 
Zwillingsreifen sind Anbauteile wie Frontlader oder Grubber etc und müssen nicht eingetragen sein solange sie nicht fest angebaut sind. Wenn du unter 3m bleibst reicht es aus, Warntafeln und Posi Leuchten auf den Kotflügeln zu montieren. Über 3m brauchst du eine Sondergenehmigung von der Gemeinde.

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mfG Benedikt, Kassenwart des GrvM
www.GRVM.de.ms
 
Zwilligsräder sind Eintragungspflichtig,das weiss ich nämlich daher, weil meinen Vater haben sie nämlich gleich in der ersten Woche angehalten wo wir die Räder bekommen haben.Das ganze ist aber schon bestimmt 20 Jahre her.In seinem Fahrzeugschein sind die Räder auch eingetragen und in meinem sind auch schon welche eingetragen,nur die haben ein anderen Verschluss und sind auch kleiner,von daher muss ich die Umtragen lassen.Ich denke mal es wird am besten sein mal direkt beim Tüv anzufragen.

MfG

Thomas
 
Da Zwillingsräder als seperate Anbauteileund somit als  seperates Arbeitsgerät zählen , was vorher schon erwähnt worden ist,, sind diese nicht Eintragungspflichtig.

Die neuen Schlepper haben dieses nicht einmal im Beiblatt eingetragen, obwohl da schon fast jede Schraube extra erwähnt wird.

Es gibt und es gab einige Polizisten die meinten das ein Frontlader, Zwillingsreifen usw eingetragen werden müssen.

Es ist genau so wie bei ein Güllefass, der Schleppschlauchverteiler zählt als Seperates Anbaugerät und ist somit nicht der Achslast zuzurechnen!
 
Redvelvet:

Es ist genau so wie bei ein Güllefass, der Schleppschlauchverteiler zählt als Seperates Anbaugerät und ist somit nicht der Achslast zuzurechnen!
Schleppschlauchverteiler sind schon Anbaugeräte, aber wiso sollen die nicht zur Achslast dazugezählt werden ?

Es gibt einerseits eine technisch mögliche Achslast und andererseits eine in der StVZO vorgegebene maximale Achslast. Beide sind doch einzuhalten.  Durch Anbauteile erhöht sich doch weder die zulässige noch die technisch mögliche  Achslast.

Wenn ich einen Pflug in die Heckhydraulik hänge, muss ich doch auch auf die Achslast achten.

In der Diskussion um Zulassungspflicht von Zwillingen halte ich mich mal zurück, mal sehen was rauskommt.

Holger
 
Er meint sicherlich dass durch den Anbau des Schleppschlauchverteilers sich das eingetragene Leergewicht des Fasses ändert.

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mfG Benedikt, Kassenwart des GrvM
www.GRVM.de.ms
 
Ne, meinte ich eigendlich nicht, wenn es andem wäre müsste ja das Fass mit den entsprechnden Schleppschlauchverteiler gewogen werden, und nur genau der Verteiler wird eingetragen, dem ist nicht so.

Da der Verteiler als Anbaugerät zählt ist er nicht der Achslast zuzurechnen.

Ein Pflug fällt eh nicht ins gewicht, was soll denn Gewogen werden, der Pflug wir nicht so schwer sein das die Achslasten überschritten werden, was den Pflug schwer macht ist der HEbel den der Pflug verurschacht.

Ein 5 Schar Pflug wiegt so um  die 1,6-2 T je nach dem ob Vario oder nicht, oder andere besonderheiten,
 
Moin Mädels,

Jetzt musste gerade aber einer grinsen,eigentlich wollte ich was über Zwilligsreifen wissen,jetzt seid ihr bei Güllefässern und Pflüge.

Bin mal gespannt wo ihr am ende ankommt....

MfG Thomas

Frohe Weihnachten wünsche ich
 
wo wir grade bei zwillingsreifen sind..

bein nem lkw an der hinterachse sind auch zwillinge dran.. sid die eingetragen oder nicht?
 
Da mach dir mal keine Sorgen ich bin oft genug des Besseren belehrt worden, da ich auch davon ausgegangen bin das das zum Gewicht zuaddiert wird.

Jedes JAhr habe ich das Glück das die Blauen Männer mich mit mein 15m³ Fass und Schleppschlauchverteiler anhalten und über die Waage ziehen, jedes Mal wird darüber gemosert das das Fass um das Gewicht des Verteilers überladen ist, jedes Mal bekommen die auch das passende Schreiben vom Strassenverkehrsamt das das Gewicht nicht dem fass aufgerechnet werden darf, dann habe ich wieder Ruhe bis im Folgenden Jahr wieder ein junger Spund mir erzählt was Sie auf der Polizeischule gelernt haben.

Hat denn einer hier ein Fass wo der Verteiler exact mit Gewicht und Firmenangabe eingetragen ist?
 
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