12.4-32 Reifen eintragen lassen

d320 farmall

Bekanntes Mitglied
Registr.
1 Januar 1970
Beiträge
486
Hallo,

hat jemand von euch einen 353er mit 12.4-32 Bereifung?

Mein neuer hat diese drauf, aber sind nicht eingetragen.

Eigetragen sind 12.4-28.

Was brauche ich zum eintragen lassen?

Grüße,

Benjamin
 
Hallo Benjamin,

habe letztens noch mit nem Tüv Prüfer über reifen eintragung gesprochen. hatten ja ein ähnliches problem mit unserm 955.
der prüfer meinte es werden normalerweise keine reifen eingetragen benötigst nur ein beiblatt oder auch unbedenklichkeitsbescheinigung . imprinzip nur freigabe damit du diese reifen auf deinem 353 fahren darfst.

kannst ja mal bei deinem lama nachfragen ob der dir sowas besorgen kann. ist normalerweise kein problem.

hoffe ich konnt dir ein bisschen weiter helfen

gruß christian
 
Hallo Benjamin,
gib mal deine e-mail-adresse raus, dann schick ich dir ein Datenblatt fürn 353,
wo alle zulässigen Reifengrößen, auch 12.4-32, und verschiedene Kombinationen aufgeführt sind. Lt. TÜV brauchst du diese nur zur nächsten HU mitbringen, fertig.
Es werden keine weiteren Reifengrößen mehr in die Papiere eingetragen als die, die eh schon drin stehen.

Servus
Martin
 
Martin, das stimmt so nicht!
Alle Reifengrößen, die nicht auf dem Datenblatt stehen, für die aber Case IH eine Freigabe erteilt, können (und müssen) zusätzlich eingetragen werden.

Ich habe für meinen 844 AS eine Freigabe für 520/70R34 und 380/70R24 bekommen.
Diese Größen gab es zwar später mal bei den letzten 844 XL, aber als mein Schlepper 1980 vom Band lief, existierten diese Größen noch nicht (Breitreifen kamen erst später).

Das Problem ist leider, dass bei Case IH in Heilbronn nur ein einziger Mitarbeiter (Herr Stirn) für diese Freigaben zuständig ist. Wenn DER in Urlaub ist, heißt es warten.....
Dafür ist er aber sehr nett und äußerst kompetent.
Die Freigabe selbst stellt er zwar aus, man bekommt sie aber nur über einen Case IH-A-Händler. Was die Sache zusätzlich kompliziert und auch teurer macht. Meine Freigabe inkl. Original-Reifendatenblatt (war dem Vorbesitzer verloren gegangen) hat 90 Euro gekostet.
 
Hallo,
kann das so nicht ganz hinnehmen.
Im Fahrzeugbrief -neue Bezeichnung = Zulassungsbescheinigung Teil II und im Schein,
neue Bezeichnung = Zulassungsbescheinigung Teil I ist nur noch eine
Reifengröße eingetragen. Das selbe gilt für PKW. Hab grad einen nagelneuen
Golf VI Variant bekommen, hier ist auch nur eine Größe eingetragen, und zwar die
kleinstmögliche. Hier ist z.B. 195/65 R 15 eingetragen, obwohl vom Werk aus
205/55 R 16 montiert sind. Diese Größe wird nicht mehr eingetragen. Ich muß
jedoch eine EU-Übereinstimmungserklärung mitführen.
Ich hab bei meinem 353 von 9.5-32 auf 12.4-28 umgerüstet und lt. TÜV Gutachter
müsen die jetzt montierten Reifen nicht mehr eingetragen werden. Zur nächsten
HU nur Datenblatt mitbringen. Eintragungen durch das Landratsamt bzw. Zulas-
sungsstelle gehören der Vergangenheit an - gibts einfach nicht mehr.
Vllt. ist das ja auch nur in Bayern so - aber so erklärte es mir der TÜV-Mensch
kürzlich. Datenblatt gabs vom TÜV kostenlos - kleines Trinkgeld hat noch nie geschadet.
Aber jeder wie er meint.

Servus
Martin
 
Hallo,

also, Ich war heute bei meinem LAMA Händler, da mittwochs bei ihm immer der Tüv kommt.

Dieser hat mir erklärt, ich muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorweisen, dann werden die Reifen in die Papiere eingetragen und dann kann ich zu meiner Zulassungsstelle gehen und ihn zulassen.

Gleich darauf hat mein Händler in seinem Ordnerlager gesucht und mir einen Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgegeben.

Morgen gehts dann zum Tüv und dann wird er zugelassen.

Aber trotzdem vielen Dank an euch für die vielen Antworten.

Grüße,

Benajmin
 
Martin, es mag ja sein, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bisher Kfz-Schein) grundsätzlich nur noch eine Reifengröße eingetragen ist.
Alle anderen zulässigen Reifengrößen stehen im Datenblatt.
Dieses darfst Du dann aber mitführen, wenn Du mit Deinem Fahrzeug (egal welches) im öffentlichen vVrkehr unterwegs bist UND wenn Du eine Reifengröße fährst, die - rein zufällig - NICHT in der Zulassungsbescheinigung steht.
Wie sonst könnte ein Polizist bei einer Kontrolle prüfen, ob Du mit zulässigen Reifen unterwegs bist.
Willst Du nun Reifen montieren, die weder auf der Zulassungsbescheinigung noch im Datenblatt stehen, brauchst Du zunächst einmal eine Herstellerfreigabe.
Benjamin hatte Glück, einen guten Händler zu haben, der sowas auf Lager hatte.
Mit der Herstellerfreigabe kannst Du die Reifengröße nun in Deinem Datenblatt eintragen lassen, und zwar BEVOR Du damit auf öffentlichen Straßen unterwegs bist.

Ich gebe zu, ich habe noch nicht begriffen, WER den Eintrag im Datenblatt vornehmen darf oder muss, die Prüfstelle oder die Zulassungsstelle.
Bisher war es allerdings so, dass Einträge in die Zulassungspapiere nur von der Zulassungsstelle vorgenommen werden durften. Da das Datenblatt ein Anhang zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist, vermute ich, dass man für einen Reifeneintrag auch zur Zulassungsstelle muss. Natürlich NACHDEM ein Prüfer, der gem. §29 STVZO eine HU machen darf, das alles überprüft hat....

Du zahlst also vermutlich weiterhin dreimal Geld (wenn Du Pech hast):

- Erstmal für die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers

- Zum Zwoten an den Prüfer

- Zum Dritten an die Zulassungsstelle für den Eintrag.

Das Geld muss ja unter die Leute.... auch Deines und meines....
 
Hallo,
Benjamin braucht eine Bescheinigung f. Reifengröße 12.4 - 32. zum 353.
Diese Größe ist in dem mir vorliegenden Datenblatt aufgeführt.
Also - Datenblatt (vom TÜV an mich ausgehändigt) mitführen, fertig.
Kostenpunkt = 0,00 €

Ein abschließendes Servus
Martin
 
Zurück
Oben Unten