TK1975
Bekanntes Mitglied
Hallo
Wieder mal eine frage zu dem Schwarzen Kennzeichen.
Wir haben unsern IHC 956 mit einem Schwarzen Kennzeichen laufen weil wir zwar einen Forstbetrieb haben aber kein eigenen Wald bzw. Land.Daher ist das wie bei einem Lohnunternehmen.
Jetzt haben wir gehört das man auch bei einem Traktor mit Schwarzem Kennzeichen 2 Anhänger dran machen darf ( Anhänger sind Zugelassen ). Wenn der Traktor im Fahrzeugbrief als Landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen ist. Bei einer Eintragung nur als Zugmaschine ist das wohl nicht erlaubt.
Das Währe für uns ganz Praktisch da wir dann an den Rückewagen noch den PKW Anhänger oder den Ladekran machen können und so die Fahrt mit einem Fahrzeug antreten können.
Aber bis jetzt konnte uns keiner sagen ob das so Rechtens ist. Weder Zulassungsstelle noch der TÜV.
Dann das nächsteproblem was wir haben ist das der Rückewagen ungebremst ( 4To) ist. Wie ist das jetzt wenn ich an den 4To Anhänger noch ein 2 To Anhänger mache muss dann einer davon gebremst werden weil ja die Anhängelast jetzt zusammen 6 To sind.
Vieleicht hat ja jemand erfahrung mit so was und kann uns weiter helfen.
Schon mal vielen Dank
Und noch ein Schönes Wochenende.
Gruß
Thorsten
Wieder mal eine frage zu dem Schwarzen Kennzeichen.
Wir haben unsern IHC 956 mit einem Schwarzen Kennzeichen laufen weil wir zwar einen Forstbetrieb haben aber kein eigenen Wald bzw. Land.Daher ist das wie bei einem Lohnunternehmen.
Jetzt haben wir gehört das man auch bei einem Traktor mit Schwarzem Kennzeichen 2 Anhänger dran machen darf ( Anhänger sind Zugelassen ). Wenn der Traktor im Fahrzeugbrief als Landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen ist. Bei einer Eintragung nur als Zugmaschine ist das wohl nicht erlaubt.
Das Währe für uns ganz Praktisch da wir dann an den Rückewagen noch den PKW Anhänger oder den Ladekran machen können und so die Fahrt mit einem Fahrzeug antreten können.
Aber bis jetzt konnte uns keiner sagen ob das so Rechtens ist. Weder Zulassungsstelle noch der TÜV.
Dann das nächsteproblem was wir haben ist das der Rückewagen ungebremst ( 4To) ist. Wie ist das jetzt wenn ich an den 4To Anhänger noch ein 2 To Anhänger mache muss dann einer davon gebremst werden weil ja die Anhängelast jetzt zusammen 6 To sind.
Vieleicht hat ja jemand erfahrung mit so was und kann uns weiter helfen.
Schon mal vielen Dank
Und noch ein Schönes Wochenende.
Gruß
Thorsten