844 S Hinterrad ablasten

marcelk

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Hallo zusammen, 

Da ich leider keine grüne Nummer bekomme und nun mit schwarz fahren muss meine Frage: 

Ist es möglich einen 844 S Hinterrad  auf 3,5 Tonnen abzulasten? Immerhin wiegt die Maschine rund 3 Tonnen leer! 

Vieleicht hat das bereits einer von euch gemacht und kann mir hierzu ein paar Infos liefern?! 

Vielen Dank schonmal dafür.

Marcel 
 
Holder B10 ist der günstigste👍🏻

MF-Gruß Andreas

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MASSEY-FERGUSON.....weil es die Besten sind!!!!!!!
 
cvxdriver:

Hallo

Welche Nachteile hättes du denn mit der schwarzen Nummer ausser der Steuer?

MfG

Alwin
Führerschein.

Natürlich ist das möglich, wenn der Trecker leer nur 3000kg wiegt, hast Du ja immer noch ohne Fahrer 430kg Nutzlast.

Du mußt nur einen aaS finden, der dir den Trecker ablastet
 
Hallo, 

Vielen Dank für eure Antworten. Ja das Problem ist hier einfach die leidige FührerscheinReglung.  Daher das ganze Tamtam mit der Ablastung.

Hat das schonmal jemand gemacht?

Grüße 
 
Hallo,

du musst allerdings bedenken, dass du dann nichtmal ohne weiteres einen Einachs Anhänger ziehen darfst, da diese schnell Stützlasten von größer 1000 kg. benötigen.

Wie wäre es denn wenn du deinen Führerschein erweiterst mit der Klasse T die ja dann L mit einschließt und du dann keine Probleme mehr mit der 3,5T Begrenzung hast und es ist eventuell nicht viel teurer als die Ablastung deines Schleppers

Ich betreibe privat einen 644 der ja auch schon 2,8 T. leer wiegt und ein zulässiges G.g. von 4720 Kg. hat und dafür zahle ich 290 € Steuern. Ich hatte auch über eine Ablastung nachgedacht, aber die Nutzungseinschränkung steht für mich nicht im Verhältnis zur gesparten Steuer. Zumal du bei der Beschränkung durch den Führerschein ja auch nur ein  G.g. von 3,5 T. bei Gespannbetrieb haben darfst soweit mir dieses richtig bekannt ist. 

Gruß Martin
 
Halo Marcel,

ich gehe davon aus,dass Du die Fahrerlaubnis der Klasse B hast. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse L mit ein.

Es ist nach dem Führerscheinrecht unerheblich, ob die landwirtschaftliche Zugmaschine ein schwarzes oder ein grünes Kennzeichen hat.

Einzig der Einsatzzweck ist entscheidend ob der Schlepper mit L noch zu fahren ist ( LoF Zweckbindung ) oder ob für die Fahrt die Klasse B/BE oder vielleicht C1/C1E oder C/CE erforderlich ist.

Das grüne Kennzeichen sagt nur etwas über die Steuerbefreiung , in diesem Falle wegen LoF,  des entsprechenden Fahrzeuges aus.

Sollte ein Landwirt seinen Schlepper versteuert haben, weil er seinen Schlepper noch anderweitig einsetzt, so kann z.B. sein Sohn mit Klasse L den Schlepper im Ernteeinsatz trotzdem fahren. Eine Fahrt zum Schleppertreffen wäre nicht zulässig und das wäre dann Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Also, wenn Du vorher mit Deinem 844 nur LoF Zwecke erfüllt hast ( anderes durftest Du nach Steuerrecht auch nicht ) dann war das oK und ist jetzt mit schwarzem Kennzeichen auch oK.

Solltest Du allerdings vorher zum Schleppertreffen gefahren sein, so war das da auch schon Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Dann nämlich darf bei Klasse B das zGG des Fahrzeuges 3,5t nicht übersteigen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Gruß

Uli
 
Hallo Martin,

FS T und L gelten nur für LoF-Tätigkeiten.

Wenn man keine grüne Nummer bekommt, stehen diese Tätigkeiten eher selten an.

Gruß

Jörg
 
moin Marcel, 

was hälst Du denn davon den passenden Führerschein zu Deinem Trecker zu machen ?   Sicherlich kostet es wieder viel Geld, aber das ist ja nun mal der wirklich vernünftige Weg wenn man einen großen Trecker bewegen will. Andere müssen auch Geld in ihr Hobby investieren. Das was Dir vorschwebt mit der Ablastung funktioniert in der Realität später nur wenn Du deinen Trecker nur zum spazierenfahren nutzt. Mit angekoppelten Arbeitsgeräten oder einem Anhänger bist Du wieder beim alten Problem. Ich selbst bin etwas älter und habe nicht das Problem der Klasse "B" aber da ich über 50 bin und nicht auf meinen LKW-Führerschein verzichten möchte musste ich auch die ärztlichen Untersuchungen machen und bezahlen sowie die Gebühren auf der Führerscheinstelle bezahlen, diese muß ich übrigens auch alle 5 Jahre wiederholen um den unbegrenzten LKW-Spass nicht zu verlieren.

Merke Dir, es wird nicht gejammert und getrickst, es wird das gemacht was notwendig ist wenn ich etwas besonderes machen möchte. Hobby kostet eben was.

Kleines Moped bis 45km/h darfst ja auch mit dem B-Schein fahren und willst Du ein richtiges Motorrad bewegen musst Du auch in die Fahrschule und den passenden Lappen machen 

mfG Heiko
 
Hallo Heiko,

wenn Marcel nur spazieren fahren möchte, ist es bestimmt am sinnvollsten den Schlepper ab zu lasten.

Dann ist er aber eingeschränkt beim Anhängen von Geräten.

Wenn er, trotz schwarzem Kennzeichen, nur LoF Fahrten durchführt, reicht Ihm seine Fahrerlaubnis Klasse L.

Wenn er beides möchte, und da gebe ich Dir recht, wäre die Fahrerlaubnis C1E wohl die Richtige ( Fahrzeuge ausser KOM bis 7,5t mit Anhänger zusammen max. 12t)

Allerdings ist der Erwerb der Klasse C1/C1E mit erheblichen Kosten verbunden, und will reichlich überlegt sein.

Gruß

Uli
 
moin, vielleicht erzählt Marcel uns ja noch den Einsatzzweck seines Treckers 

Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung,  den passenden Führerschein erwerben und nicht jammern und tricksen

mfG Heiko
 
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