Hallo Leute
Ein Pkw Fahrer zieht so knapp vor einem in den Kreisverkehr so dass man stark abbremsen muss. Anschliesend schleicht man mit knapp 60 auf der Landstraße vor einem her, überholen ist wegen Gegenverkehr nicht möglich.
Zählt dieses Verhalten schon als Nötigung?
m.f.G.IHC633A
Ein Pkw Fahrer zieht so knapp vor einem in den Kreisverkehr so dass man stark abbremsen muss. Anschliesend schleicht man mit knapp 60 auf der Landstraße vor einem her, überholen ist wegen Gegenverkehr nicht möglich.
Zählt dieses Verhalten schon als Nötigung?
m.f.G.IHC633A