ab wann ist es Nötigung?

633A

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1 September 2005
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Hallo Leute

Ein Pkw Fahrer zieht so knapp vor einem in den Kreisverkehr so dass man stark abbremsen muss. Anschliesend schleicht man mit knapp 60 auf der Landstraße vor einem her, überholen ist wegen Gegenverkehr nicht möglich.

Zählt dieses Verhalten schon als Nötigung?

m.f.G.IHC633A
 
Hallo

eher nicht, weil der Staatsanwalt wegen so Kleinkram keinen Bock hat ein Verfahren einzuleiten. Hab ich selbst erlebt, micht hat eine Busfahrerin auf 50m 3x genötigt und der ist nichts passiert. Seither kann mich diese ganze Zunft mal kräftig.........

Tschüß,

Bernd
 
Ist wohl eher situationsbedingt zu beurteilen ! Gibt es von deiner Seite her Zeugen zum Vorfall oder auch von der gegnerischen Seite ? Zu viele Autofahrer sind mit der zunehmenden Anzahl der Kreisverkehre überfordert ! (aus welchen Gründen auch immer). Nach der STVO muss bei Ausfahrt aus dem Kreisel die Änderung der Fahrtrichtung unbedingt angezeigt werden. (Blinken) Jedoch nicht bei der Einfahrt in den Kreisel (sehe ich aber ständig). Auch auf einer Landstrasse könne innerhalb geschlossener Ortschaft gefahrene 60km/h zu schnell sein. Was sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft als hinderlich auswirken kann. hier gilt jedoch nach STVO und der geltenden Rechtssprechung : Fahren auf Sichtweite !
 
nichts passiert! Sei entspannt, haks einfach ab. Auch Du hast mal einen schlechten Tag.

                                                                                                                           Harry
 
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