allg. Betriebserlaubnis Mähdrescher

Nille

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21220 Seevetal
Moin Moin, ich habe mir einen IHC MD 321 Bj. 1974 gekauft! Leider exestiert die allg. Betrieserlaubnis nicht mehr für die Maschine!Kann mir einer weiterhelfen?  Danke und Gruß
 
Moin,

 

habe noch mal mit CASE gesprochen. Die haben mich an das Kreislandwirtschaftsmuseum in Sinsteden verwiesen und dort an Herrn Coermann. Mit dem habe ich gestern telefoniert, der hat mich dann wieder an Herrn Römer verwiesen, der seinerzeit die Felderprobung bei IH gemacht hat.

Nach einen interessanten Gespräch mit Herrn Römer will er noch einmal in den alten Unterlagen suchen bzw. auch noch einmal einen alten französischen Kollegen kontaktieren (der 321 wurde in Frankreich zusammengebaut) und versuchen eine BE für mich zu beschaffen.

Die Chance auf Erfolg steht aber mehr als schlecht. Eine Idee von Herrn Römer war eine vergleichbare BE von einem 321 Mähdrescher in Kopie zu besorgen und mit der beim TÜV eine neue zu erwirken.

Meine Frage hat jemand eine BE von einem 321 Bj. 74 und kann mir eine Kopie zukommen lassen?

 

Danke und Gruß aus dem Norden

 
 
Hallo Nille,

mein Vater hat damals auf Lohn gemäht.

Bis 1978 hatte er auch einen 321 mit 2.5 m Schnittbreite. Dann bekam er mitten in der Ernte seinen neuen 431 mit 3 m Schnittbreite und 125 PS. (Hatte er sich so bestellt. Normal war das der Motor von einem 541 mit 3.6 m aber er musste viel

hanglage mähen und die grünen Stellen gingen besser durch die Kiste durch.) Da hat er dann und mein Bruder mit 2 Kisten gemäht. Da kamen die Leute natürlich nicht mehr mit dem abfahren hinterher...:)

 

Ich will ihn gleich mal fragen, ob er noch was hat vom 321. Ansonsten weiß ich wo noch ein Landwirt so einen Drescher hat.

Bin mir jetzt aber nicht ganz sicher ob das der 321 oder der 431 ist.

Übrigens wurden fast alle IH Drescher in Frankreich gebaut. Die Produktion in Heidelberg hat nicht lange gedauert.

 

Ich stelle sobald ich was weiß dann hier rein oder schreib dir eine PM.

Gruß Torsten
 
Moin Torsten,

 

besten Dank!

Ich hoffe ich bekomme noch was, den der Dreschkasten macht, bis auf den Vorbereitungsboden + die fehlende BE, einen super Job!

Von der Druschqualität braucht der sich nicht vor modernen Dreschern zu verstecken, der Durchsatz steht natürlich auf einem andem Blatt ;-)

 

Gruß Nils
 
Hallo,

Da ich auch einen Mährdescher von IHC habe, einen 8-41 und ich das selbe Problem mit der ABE habe wollte ich mal fragen ob jemand für diesen Drescher noch eine ABE hat?

mfg Michael
 
hallo 

alsp ich habe wengen der BE mir meinem tüv-prüfer gesprochen da ja ab diesem jahr auch alle anhänger eine BE brauchen. der sagte das ist gar kein problem er müsse nur die daten vom anhäger oder der selbstfahrenden arbeitsmaschine haben dan würde er ein gutachten machen das ich dan (bei uns) in marburg einschicken müste und die würden mir dan die BE erteilen kosten ca 60 euro 

so hatt er auch meine reifen eingetragen.

ich hoffe das hilft euch weiter lukas
 
Hallo,

die BE sind glaube ich beim Kraftfahrbundesamt hinterlegt und können dort von den TÜV Leuten erfragt werden. Der gute Mann vom TÜV kann so neue Papiere erstellen, diese muß man dann bei seinem Straßenverkehrsamt vorlegen und die stellen dann eine BE aus.

Gruß 523 + 1706
 
Hallo IHC Gemeinde ich suche ebenfalls eine Betriebserlaubniss für den IHC 321 da mir mein Großonkel sein überlassen hat und damals kein hat heiner danach gefragt, oder interesirt.

Bitte um Hilfe!!!
 
So wie ich weis muß ein Mähdrescher bis 20 Km/h nicht zugelassen werden also können keine Daten da sein.

Zu diesem Zeitraum als er gebaut wurde und auch heute noch denken Landwirte sie brauchen keine BE .
 
Tach zusammen;

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SFA) (Mähdrescher; Roder oder Feldhäcksler) sind zulassungsfrei bis 20 Km/h Höchsgeschwindigkeit. Sie erhalten jeweils seitlich und heckseitig "20" Schilder. Auf der linken Seite (In Fahrtrichtung gesehen) müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. Für die SFA bis 20 Km/h ist eine Betriebserlaubnis (BE) erforderlich, die während der Fahrt mitgeführt werden muss !

SFA, die schneller als 20 Km/h fahren können, müssen ein eigenes amtliches grünes Kennzeichen führen. Damit unterliegen sie der Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung (TÜV) sowie zur KFZ-Haftpflichtversicherung (§4 FZV)

SFA dürfen auf öffentlichen Straßen und Wegen keine Personen oder Güter befördern (§2 FZV). hinter einer SFA darf ein Anhänger mitgeführt werden, wenn eine geprüfte Anhängekupplung vorhanden ist und die Anhänge- und Stützlast in der Betriebserlaubnis /Zulassingsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist. Es dürfen nur LoF Erzeugnisse und Bedarfsgüter oder Arbeitsgeräte (z.B. Schneidwerk) transportiert werden.

Ich hoffe, das bringt ein wenig Licht ins Dunkle

Gruß Zackie
 
ja ist mir bewust ich suche ja eine Betriebserlaubnis oder wo man eine Kopie für eine neu erlangen dafür.
 
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