Alter Anhänger und schwarzes Kennzeichen - TÜV - Unfall - Polizei

*1968*

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14 September 2014
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Servus beinand,

wie sich manche noch erinnern können, hab ich in meiner Galerie ein Bild vom Anhänger der Fa. Mössbauer hinterlegt. ( Bj. 1962 )

So, heute war ich beim TÜV - Süd zur Einzelabnahme mit §21 - Erfolgreich.

Da ja im Forum schon viel diskutiert wurde, wie und was für ein Kennzeichen an einen Anhänger angebracht werden muss, beschreibe ich hier mal meinen Fall. Ich benötige nämlich ein schwarzes Kennzeichen am Traktor sowie auch am Anhänger, da ich diesen für private Zwecke nutze und kein Landwirt bin.

  1. Bevor ich den Anhänger ohne Papiere gekauft habe, bin ich zuerst zum Verkäufer gefahren und hab den Hänger angeschaut, ob es sich lohnt, diesen überhaupt zu kaufen. Habe dann ein paar Bilder vom Anhänger und von den vorhandenen Typenschildern gemacht. Dann zum TÜV Süd und dem Fachmann alles erklärt und gezeigt. Er meinte, dass es kein Problem gibt, wenn auch die Fahrgestellnummer am Fahrzeug eingestanzt und die Achsentypenschilder noch vorhanden sind.
  2. Anhänger wurde dann neu lackiert und ein neuer Aufbau ( nicht Original ) angefertigt.
  3. Zum Landratsamt - Zulassungsstelle gefahren und eine Sondergenehmigung für 2,60 Euro geholt, so das ich den fertigen Anhänger zum vereinbarten Termin beim TÜV vorfahren kann. Ebenfalls Versicherung angerufen wegen der Versicherungsnummer, sonst geht das nicht.
  4. Ein vorläufiges schwarzes Kennzeichen ( keine Folgenummer ) wurde mir zugeteilt und dies wurde für die Fahrt zum TÜV angebracht. Eine Wiegekarte für das Leergewicht musste ich mir auch noch besorgen, ob dies auch mit dem Typenschild übereinstimmt.
  5. Beim TÜV wurde dann der Hänger sehr genau angeschaut - Auflaufbremse - Handbremse - alle Typenschilder - Felgengröße - Reifengröße - Aufbaubefestigung - Beleuchtung -  km/h Schild - Wiegekarte.
  6. Dann wurde der Anhänger neu vermessen und alles dem Einzelgutachten beigefügt. Dann 170 Euro bezahlt und der Anhänger hatte seinen TÜV bekommen.
  7. Nun wieder in die Zulassungstelle gefahren, Gutachten abgegeben und den ersehnten Fahrzeugbrief u. Schein mit Plaketten entgegen nehmen. Nochmal 45,20 Euro bezahlen.
Fazit: Wer als Privatperson einen Traktor mit schwarzer Nummer fährt, muss beim Anhänger einen vom TÜV abgenommen Traktoranhänger mit schwarzer Nummer haben. Anders geht es nicht. Ich hatte eigentlich an diesem Montag einen Termin beim TÜV gehabt, aber nach 8 km ist mir in einer Ortschaft jemand so auf meinen Hänger gefahren, dass der Termin verschoben werden musste, weil ich den Hänger jetzt reparieren musste. Natürlich kam die Polizei dazu. Und nun kommt´s: Die freundlichen Polizisten verlangten ja wie üblich den Führerschein und die Fahrzeugpapiere. Aber es gab ja noch keine für den Hänger. Da ich aber das Dokument von der Versicherung und der Zulassungsstelle hatte, ist der Verursacher selber schuld. Da meinte der Polizist, der sich hiermit gut auskannte, dass es gut war, die erforderlichen Papiere dabei zu haben. Sonst wäre es ein Schwarzfahrt gewesen ! Schaden bezahlen ! + Strafe !

Dann sagte er noch nebenbei: Wenn ich jetzt ein grünes Kennzeichen dran hätte, weil ich mir den Hänger vielleicht ausgeliehen habe - ohne schriftlichen Nachweis vom Besitzer, dass ich für Ihn gerade eine Fahrt erledige - müsste ich auch für den Schaden - ca. 8000 Euro am anderen Fahrzeug aufkommen, da ich dann auch hier ohne Versicherungsschutz gefahren wäre. Von der Strafe mal ganz abgesehen.

Auch wenn es ein enormer Aufwand ist, es lohnt sich in jedem Fall.

Gruß,

Anderl
 
Hallo Anderl,

Glückwunsch zur gelungenen Prozedur der Zulassung.

Beim Unfall hast du Glück gehabt, daß niemand ernsthaft geschädigt wurde.

Der Rest war kein Glück, sondern einfach nur das richtige Vorgehen.

Du schreibst ganz richtig, daß es ohne LoF nur so geht. Da gibt´s nichts zu diskutieren.

Gruß

Jörg
 
Hallo Anderl,

sehr vernünftig hast du da gehandelt - und das hat sich sofort ausgezahlt. Leider handelt nicht jeder so. Da wird an ein paar Euro gespart und einfach ein selbstgemachtes Pappschild als Wiederholungskennzeichen drangepappt.  Und wenn es dann teuer wird, wird der Polizei oder den Behörden die Schuld zugeschoben.

Holger
 
Hallo,

sehr vernünftig, habe selber auch meinen Anhänger und die Karre angemeldet, für das Geld was die Versicherung kostet und was an Steuer fällig ist kann man so ein großes Risiko garnicht Tragen.
 
Hallo Anderl,

Danke für das Einstellen Deiner konkreten Erfahrung.

Das bestätigt nur was hier schon mehrfach diskutiert wurde und viele aber leider nicht hören bzw. lesen wollen.

Gruss und schönes Wochenende

Markus

P.S.: Ich habe auch Traktor und Anhänger offiziell angemeldet.
 
Danke für die positiven Antworten.

Heute oder Morgen stelle ich mal in meine Galerie die Bilder vom Unfall hinein. Der Aufprall war so heftig, das der Hänger vom Zugmaul getrennt wurde.

Gruß,

Anderl
 
Prima. Alles richtig gemacht. :)

Und wieder was gelernt. Daß Zulas Kennzeichen vorab zuteilen.

Aber: Wenn der andere zweifelsfrei der Unfallverursacher ist, muß er Deinen Schaden bezahlen. Egal, ob der Hänger nicht auf der Straße sein durfte oder nicht. Das ist ein zivilrechtlicher Anspruch der Sachbeschädigung. Strafrechtlich hast Du natürlich die A-Karte. Analog: Du parkst im Halteverbot und Dich fährt einer an. Obwohl Du dort nicht stehen durftest, durfte er Dich nicht schädigen. Eine Mitschuld für Dich wäre ggf. drin.

Wenn Du allerdings der Verursacher bist, löhnst Du seinen Schaden auch komplett mit. Ist ja klar, ohne Versicherungsschutz.

Eine Rechtsauskunft sollte kein Polizist geben. Die haben nämlich meist keine Ahnung, sondern kennen, wenn Du Glück hast, immerhin ihre Tatbestände und können sie korrekt anwenden.

Gruß

Michael
 
Danke Anderl für die Klarstellung.

Gerade Dein unfallbeispiel zeigt das man sich keine Sorge machen brauch, wenn man es richtig macht!

Leider haben wir keine Rubrik mit "Anleitung" sonst würde das Super da rein passen.

Dazu würde auch eine Beschreibung passen, wie man einen Traktor ohne Papiere wieder angemeldet bekommt.

Gruß Matthias
 
An Traktormichl

Da der Anhänger sehr gut gebaut ist, und ich hinten noch ein weiteres Zugmaul dran habe, war lediglich der rechte Blinker abgerissen und das km/h Schild verbogen. Ein paar Kratzer und das wars. Da der Unfallverursacher eh schon mit den Nerven am Boden war, hab ich nicht´s unternommen. Blinker wieder dran, ein bisschen Farbe und gut war´s.

Gruß

Anderl
 
Ist ja alles gut. 

Es geht mir nur um die Falschaussage des Polizisten, daß Du bei einer "Schwarzfahrt" auch unschuldig für alle Schäden aufkommen mußt. Das ist unnötige Angstmacherei.

Gruß

Michael
 
Hallo,

Die Aussage des Polizisten halte ich nicht für falsch, die Versicherung des Unfallverursacher wird schon einen Weg finden das sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. 

Zum Beispiel bei Fahrten mit Alkohol zahlt die Versicherung auch nicht.
 
grundsätzlich würde ich der aussage eines Polizisten auch nicht soviel beachtung schenken, ist ja schließlich nicht die die Judikative sondern nur die Exekutive. Hab ich schon oft genug erlebt das erst Angst gemacht wurde und dann 15,- Verwarngeld dabei rauskahm...

im Bereich PKW/Motorrad hat mir sogar mal ein Tüv Prüfer seine Privatnummer auf die Abnahme geschrieben, mit der Anmerkung das, falls ich angehalten werde, ich ihn anrufen soll und ihm dann den Polizisten geben....scheit wohl öfter Probleme zu geben

...grundsätzlich wird man aber ne Teilschuld bekommen obwohl man nichts dafür kann das jemandem einer reinbrettert... solange der Anhänger verkehrstauglich ist!
 
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