*1968*
Aktives Mitglied
Servus beinand,
wie sich manche noch erinnern können, hab ich in meiner Galerie ein Bild vom Anhänger der Fa. Mössbauer hinterlegt. ( Bj. 1962 )
So, heute war ich beim TÜV - Süd zur Einzelabnahme mit §21 - Erfolgreich.
Da ja im Forum schon viel diskutiert wurde, wie und was für ein Kennzeichen an einen Anhänger angebracht werden muss, beschreibe ich hier mal meinen Fall. Ich benötige nämlich ein schwarzes Kennzeichen am Traktor sowie auch am Anhänger, da ich diesen für private Zwecke nutze und kein Landwirt bin.
Dann sagte er noch nebenbei: Wenn ich jetzt ein grünes Kennzeichen dran hätte, weil ich mir den Hänger vielleicht ausgeliehen habe - ohne schriftlichen Nachweis vom Besitzer, dass ich für Ihn gerade eine Fahrt erledige - müsste ich auch für den Schaden - ca. 8000 Euro am anderen Fahrzeug aufkommen, da ich dann auch hier ohne Versicherungsschutz gefahren wäre. Von der Strafe mal ganz abgesehen.
Auch wenn es ein enormer Aufwand ist, es lohnt sich in jedem Fall.
Gruß,
Anderl
wie sich manche noch erinnern können, hab ich in meiner Galerie ein Bild vom Anhänger der Fa. Mössbauer hinterlegt. ( Bj. 1962 )
So, heute war ich beim TÜV - Süd zur Einzelabnahme mit §21 - Erfolgreich.
Da ja im Forum schon viel diskutiert wurde, wie und was für ein Kennzeichen an einen Anhänger angebracht werden muss, beschreibe ich hier mal meinen Fall. Ich benötige nämlich ein schwarzes Kennzeichen am Traktor sowie auch am Anhänger, da ich diesen für private Zwecke nutze und kein Landwirt bin.
- Bevor ich den Anhänger ohne Papiere gekauft habe, bin ich zuerst zum Verkäufer gefahren und hab den Hänger angeschaut, ob es sich lohnt, diesen überhaupt zu kaufen. Habe dann ein paar Bilder vom Anhänger und von den vorhandenen Typenschildern gemacht. Dann zum TÜV Süd und dem Fachmann alles erklärt und gezeigt. Er meinte, dass es kein Problem gibt, wenn auch die Fahrgestellnummer am Fahrzeug eingestanzt und die Achsentypenschilder noch vorhanden sind.
- Anhänger wurde dann neu lackiert und ein neuer Aufbau ( nicht Original ) angefertigt.
- Zum Landratsamt - Zulassungsstelle gefahren und eine Sondergenehmigung für 2,60 Euro geholt, so das ich den fertigen Anhänger zum vereinbarten Termin beim TÜV vorfahren kann. Ebenfalls Versicherung angerufen wegen der Versicherungsnummer, sonst geht das nicht.
- Ein vorläufiges schwarzes Kennzeichen ( keine Folgenummer ) wurde mir zugeteilt und dies wurde für die Fahrt zum TÜV angebracht. Eine Wiegekarte für das Leergewicht musste ich mir auch noch besorgen, ob dies auch mit dem Typenschild übereinstimmt.
- Beim TÜV wurde dann der Hänger sehr genau angeschaut - Auflaufbremse - Handbremse - alle Typenschilder - Felgengröße - Reifengröße - Aufbaubefestigung - Beleuchtung - km/h Schild - Wiegekarte.
- Dann wurde der Anhänger neu vermessen und alles dem Einzelgutachten beigefügt. Dann 170 Euro bezahlt und der Anhänger hatte seinen TÜV bekommen.
- Nun wieder in die Zulassungstelle gefahren, Gutachten abgegeben und den ersehnten Fahrzeugbrief u. Schein mit Plaketten entgegen nehmen. Nochmal 45,20 Euro bezahlen.
Dann sagte er noch nebenbei: Wenn ich jetzt ein grünes Kennzeichen dran hätte, weil ich mir den Hänger vielleicht ausgeliehen habe - ohne schriftlichen Nachweis vom Besitzer, dass ich für Ihn gerade eine Fahrt erledige - müsste ich auch für den Schaden - ca. 8000 Euro am anderen Fahrzeug aufkommen, da ich dann auch hier ohne Versicherungsschutz gefahren wäre. Von der Strafe mal ganz abgesehen.
Auch wenn es ein enormer Aufwand ist, es lohnt sich in jedem Fall.
Gruß,
Anderl