Alter Pferdewagen hinterm IHC ?

gehirnschaden

Aktives Mitglied
Registr.
22 Juli 2016
Beiträge
27
Ort
Pommern
Moin..  hab mir ein alten Pferdewagen gekauft und nächste Woche hole ich ihm mit einem Trailer ab. 

Der Hänger ist aus Holz 3,50x1,70m  mit sitz für den Kutscher .. wurde schon restauriert aber noch ohne Elektrik.    Besitzt eine selbstgebaute Zugvorrichtung für den Trecker  ,Papiere oder irgendwelche Rahmennummern nicht vorhanden..Ich denke mal zwischen 1950und1960 gebaut 

Meine Frage :braucht das Ding TÜV und Zulassung und Versicherung?   Hab mich schon belesen und irgendwie gehen die Meinungen da auseinander. 

Was muss ich machen um damit  auf  der Straße fahren zu dürfen? Ziehen will ich den mit nem 326

Gruß Marco 
 
Hallo,

Der Anhänger muß zumindest eine fuktionierende Beleuchtung haben, Rücklichter u. Blinklichter. Ein Nummernschild wie das ziehende Fahrzeug und ein 20km Schild.

(habe mir beides selber gemalt)Bremse  bin ich mir im Moment nicht sicher bis 750kg zul Gesamtgew. meines Wissens  keine erforderlich.

                                                                            Gruß Harry
 
Wenn der Anhänger, in der Landwirtschaft, für landwirtschaftliche Zwecke, eingesetzt wird, benötigt er nur ein Typenschild. Sobald der landwirtschaftliche Zweck entfällt benötigt er eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung.
 
Moin Marco,

verkehrssicher müssen alle Fahrzeuge sein.

Wenn Bremsen vorhanden sind, müssen die auch funktionieren.

Ungebremst geht für LoF bis 3to zgG. (bei doppeltem Leergewicht des Zugfahrzeuges)

Bei LoF-Anhängern bis 25km/h vor Bj. 1.7.1961 sind keine Papiere notwendig.

Bei späterem BJ muß eine BE mit geführt werden.

Wenn du nicht LoF-Zwecke verfolgst, muß der Anhänger das komplette Programm haben:

HU (TÜV) zugelassen und versichert.

Gruß

Jörg
 
Danke für die Antworten..  Verkehrsgerecht wird der Hänger noch gemacht,also Licht usw.. 

Nun mal zu LoF Zwecke?   Ich habe kein eigenes Land und keine Forst  ..  

Ich fahre wenn dann mal etwas Holz machen oder Gartenabfälle durchs Dorf  . Zählt das zu Lof Zwecken?
 
Lef.:

Moin Marco,

verkehrssicher müssen alle Fahrzeuge sein.

Wenn Bremsen vorhanden sind, müssen die auch funktionieren.

Ungebremst geht für LoF bis 3to zgG. (bei doppeltem Leergewicht des Zugfahrzeuges)

Bei LoF-Anhängern bis 25km/h vor Bj. 1.7.1961 sind keine Papiere notwendig.

Bei späterem BJ muß eine BE mit geführt werden.

Wenn du nicht LoF-Zwecke verfolgst, muß der Anhänger das komplette Programm haben:

HU (TÜV) zugelassen und versichert.

Gruß

Jörg
Bei Abnahme mit alten Typenschid oder sonstigesn Altersnachweiß gilt die StVZO des Jahres mit der ersten in Betriebsetzung.
Wenn Du nachweisen kannst, das dein Anhänger von 1935 ist, muß er die StVZO von 1935 erfüllen, plus den Dingen die nachgerüstet werden müssen z.B. Unterfahrschutz bei den LKW, Warnblinker usw.
Wenn Du also einen alten Lanz von 1925 davor hängst, kann es sein, das Du mit größerer Last, ungebremst unterwegs sein darfst. Genaueres kann dir wahrscheinlich keiner mehr erzählen, da die TÜV-Prüfer von 1935, heute mit Sicherheit nicht mehr prüfen.
Also wirst Du mit großer Sicheheit nicht mehr drum herumkommen den Anhänger nach heutigen Stand der Technik abnehmen zu lassen. Das wird mit Sicherhit nicht rentabel sein und sehr aufwendig.
 
Der Hänger hat keine Papiere und Typenschild weiß ich auch nicht.. Werde ich erst am Wochenende sehen.  

War mir irgendwie schon klar das es kompliziert wird . 

Ich hänge mir den auch so hinter da mach ich mir keine Platte  aber besser ist immer abgesichert.  

Wenn aber was passiert dann kann man bestimmt richtig löhnen.   

Mal sehen ob ich jemanden finde der sich auch einen pferdehänger zugelassen hat. 
 
Hallo,

Früher schusterte jeder Dorfschmied aus allen möglichen und unmöglichen Teilen Anhänger zusammen.Die alten Leiterwagen bekamen statt der Deichsel einfach eine

Zuggabel, dann wurden noch Gummiräder angebracht.Dann kamen einige Handwerksbetriebe auf die sich auf Hänger spezialisierten, kurz darauf

verschwanden sie wieder. Da gabs eben keine Zulassung und viele sind auch heute noch im Verkehr

                                     Gruß  Harry
 
Marco,

wozu brauchst du jemanden mit Pferdeanhängerzulassung?

Letztlich zählt dein Verwendungszweck. Ist der nicht LoF...... greift das, was ich zuvor geschrieben habe.

Fährst du trotzdem, sammelst du einen ganzen Katalog von Vergehen.

Ich würde mir das gut überlegen.

Gruß

Jörg
 
Also wie ich das sehe braucht man als erstes eine Betriebserlaubnis..  Es gibt ja auch kulante dekra Menschen die solche Ausstellen ,die haben ja auch ihre Datenbanken mit diversen ähnlichen Hängern.  Vielleicht kann man so was erreichen.  
 
Zurück
Oben Unten