Hallo zusammen,
ich habe mir die gesetzliche Grundlage eben auch nochmals durchgelesen und ich stimme Euch voll zu, dass es bis 3 t möglich ist, einen 1-achsigen Anhänger ungebremst zu fahren. Allerdings bin ich immer der Aufassung gewesen und beim Nachlesen eigentlich auch nochmals bestätigt worden, dass die Regelung mit dem hälftigen Leergewicht auf Fahrzeuge bis 30 km / h nicht zutrifft. Der Satz 2 des Absatzes nutzt nur die Definition eines Anhängers aus Satz 1, nimmt aber keinerlei Bezug mehr auf das hälftige Leergewicht.
Meine Vermutung, dass diese Regelung nicht für Schlepper und Traktoren gilt wird irgendwie auch gestützt dadurch, dass Anhänger mit 3 T auch hinter einem 324 usw. gefahren werden dürfen und durften. Gelte diese Regelung, wäre jeder verkaufte ungebremste 3 t Miststreuer oder Jauchfass nur illegal zu fahren, das hätten sicher nicht viele Hersteller gemacht.
Ich hoffe, richtig gelesen zu haben und den Text demnach auch richtig gedeutet zu haben. Also: mehr Freiheiten für Euch Freunde.......
Hoffe geholfen zu haben
Karsten