Anhängelast 844-S

patsers844-S

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Hallo,
wo genau kann man denn Infos / Angaben darüber bekommen, wo festgeschrieben steht wie viel ungebremse Anhängelast beim 844-S erlaubt sind.
Also quasi wie viel Anhängelast UNGEBREMST für das Zugfahrzeug ( 844-S) zulässig ist?

mfg Simon
 
servus Simon,

ungebremst darf der Anhänger max. 3to Achslast haben (bei max. 30Km/h), jedoch nicht mehr als das halbe Schleppergewicht. Steht so in der StVZO drin.

gruß
Markus

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ein Schlepper kann nicht rot genug sein!

http://www.mein-woodworking.de
 
Hallo!

Was ist denn mit Schleppergewicht gemeint? Das Leergewicht, das in den Papieren steht oder das reale Bruttogewicht mit FL und allem drum und dran? Ich nehme mal an, dass das Anhängergewicht (Zuglast) wie immer das reale ist und nicht das zul. Gesamtgewicht. Man darf ja beispielsweise mit einem Golf auch einen leeren 3,5 Tonner Autoanhänger ziehen. Den vollen muss man aber stehen lassen. Da ich nämlich mit dem Gedanken spiele, mir einen kleinen ungebremsten Einachser (bis 2 Tonnen) zuzulegen, würde mich das auch interessieren. Vielleicht kann uns ja jemand aufklären.

Gruß Stefan
 
Damit ist das tatsächliche Schleppergewicht gemeint (Leergewicht), ohne Nutzlast. Für deinen 2-tonner ungebremst brauchst du einen 4 Tonnen schweren Bulldog, um damit legal unterwegs zu sein! Deshalb würde ich nach einen Anhänger schauen, der eine Umsteckhebelbremse original ab Werk verbaut hat/ hatte.

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ein Schlepper kann nicht rot genug sein!

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Hallo!

744 AS mit FL, da fehlt nicht viel an 4 Tonnen. Ich habe auch nicht vor, den ständig voll zu beladen. Das Zeug muss ja auch wieder runter, also nehm ich doch lieber den großen Kipper, wenn es mehr wird. Aber für Kleinkram (Futtersäcke, Arbeitsgeräte, Hindernisstangen, kleines Wasserfass...) ist das schon praktisch.

Gruß Stefan
 
Hallo zusammen,

ich habe mir die gesetzliche Grundlage eben auch nochmals durchgelesen und ich stimme Euch voll zu, dass es bis 3 t möglich ist, einen 1-achsigen Anhänger ungebremst zu fahren. Allerdings bin ich immer der Aufassung gewesen und beim Nachlesen eigentlich auch nochmals bestätigt worden, dass die Regelung mit dem hälftigen Leergewicht auf Fahrzeuge bis 30 km / h nicht zutrifft. Der Satz 2 des Absatzes nutzt nur die Definition eines Anhängers aus Satz 1, nimmt aber keinerlei Bezug mehr auf das hälftige Leergewicht.

Meine Vermutung, dass diese Regelung nicht für Schlepper und Traktoren gilt wird irgendwie auch gestützt dadurch, dass Anhänger mit 3 T auch hinter einem 324 usw. gefahren werden dürfen und durften. Gelte diese Regelung, wäre jeder verkaufte ungebremste 3 t Miststreuer oder Jauchfass nur illegal zu fahren, das hätten sicher nicht viele Hersteller gemacht.

Ich hoffe, richtig gelesen zu haben und den Text demnach auch richtig gedeutet zu haben. Also: mehr Freiheiten für Euch Freunde.......

Hoffe geholfen zu haben

Karsten
 
Hallo!

Ich bin mir auch nicht ganz sicher, aber ich denke, dass die Formulierung "unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen" alle Einschränkungen außer den 0,75t auf Anhänger mit bis zu 30km überträgt. Also auch die Begrenzung der maximalen Achslast auf die Hälfte des Leergewichts des Schleppers.

Gruß Stefan
 
Hallo Karsten!

Es ist ja grundsätzlich immer schön, wenn uns die Staatsmacht mal an der langen Leine lässt. Aber mit dem Gewichtsverhältnis das macht schon Sinn. Als ich noch mit dem 423 den DK-120 mit blockierter Auflaufeinrichtung rangiert habe, hat der ganz schön geschoben. Diese Kombination hätte ich ungebremst nicht auf der Straße fahren wollen.

Gruß Stefan
 
Das mit dem halben Schleppergewicht stimmt, die 3T Miststreuer haben deswegen einen Bremshebel den mann mit auf den Schlepper nehmen kann.
 
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