Anhängelast D430

rotertrecker

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28 August 2007
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Hallo zusammen!!

Gestern wollte ich mal schauen, was ich legal an meinen treuen D430 dranhängen darf.

Blick in den Originalen Pappbrief, und großes Erstaunen: Bei gebremst ist sind nur drei Striche eingetragen!!! (---) Bei ungebremst stehen halbwegs realistische 740 kg (ist ja ein relativ kleiner/leichter Schlepper). Aber bei gebremst???

Weiß jemand Rat?? Danke,und ein schönes WE!!
 
Hallo,

also ich möchte wirklich nicht unhöflich sein, aber es sei mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass eben genau die selbe Frage nur 8 Zeilen tiefer im gleichen Forum schon mal platziert ist und so glaube ich, da auch ausreichend und umfassend beantwortet wurde.

Eine Wiederholung der Antworten ist - so glaube ich - in diesem Fall nicht notwendig

Karsten
 
Ich habe hinter meinen mal Probeweise rund 9Tonnen gehängt, gezogen hat ers- Aber nicht wirklich toll und bremsen könnte man die Fuhre auch absolut nicht sicher!

Ich schliesse mich deshalb meinem Vorredner an
 
Bei meinem D-439er steht weder bei gebremst oder ungebremst nichts.Bei den Bemerkungen:Beim Transport von lösbaren Arbeitsgeräten,sowie bei der Verwendung eines Einachsanhängers,eine Ladepritsche dürfen betragen:Das zulässige Gesamtgewicht 4000kg.

Gruß

Jürgen
 
Hallo Jürgen, das bezieht sich auf das Schleppergewicht, nicht auf das Gespanngewicht.

vorn max.: 1575kg

hinten max.: 3000kg

zusammen aber nur 4000kg

Gruß

Jörg
 
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