Anhängelast DED 3

Opa Balduin

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Hallo Forum,

kann mir einer von euch sagen, was ich an meinen DED 3 anhängen darf ?

Ist mit schwarzem Kennzeichen zugelassen und versteuert.

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im alten Schein steht auch nicht viel, (leider nur als PDF vorhanden)
 
Hallo Manfred, 

das müssten die Kennzahlen F1 und F2 auf der rechten Seite im Schein sein, wenn ich das richtig auswendig weiß. Auf der Rückseite ist eine Legende, da sind alle Felder erklärt. 

Bei dir müssten es somit 1650kg gebremst sowie ungebremst sein. Auf die passende Führerscheinklasse ist natürlich bei Anhängerbetrieb auch noch zu achten. Über eine zugelassene Zugeinrichtung ganz zu schweigen... 

Der Anhänger muss auch angemeldet sein, da die Regelung Mut dem Folgekennzeichen nur bei grüner Nummer zum Tragen kommt. 

Gruß Christoph 

PS: Hab dich glaub am Donnerstag kurz vor Blumweiler mit dem Moped überholt. ;-)
 
Hi,

knapp daneben, F1 ist die zulässige Gesamtmasse technisch möglich und F2 die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse. Anhängelast ist O1 für ungebremst und O2 für gebremste Anhängelast. Hier ist in der Regel bei Zugmaschinen nichts eingetragen. Man geht halt bis 8t von einer Auflaufbremse aus, und darüber von einer durchgehenden Bremsanlage sprich Druckluftbremse. Bei ungebremst gilt max 3t bzw das halbe Leergewicht des Zugfahrzeuges. Ob dies jetzt aber nur für LoF Zweck gilt kann ich aussem stehgreif nicht sagen. Im Zweifel schaust du am besten in die Betriebsanleitung da sollten die Zugleistung drin stehen.

Gruß Markus 
 
Hallo Christoph,

bei einer geschätzten Fahrgeschwindigkeit von 18 km/h werde ich öfters überholt, Du kannst ja mal winken oder anhalten, dann halten wir mal ein "schwätzchen". Ja ich war zu einer kleinen Ausfahrt unterwegs.

Hallo Markus, das mit der "Gesamtmasse technisch möglich" erschließt sich mir nicht so richtig, was ist das?? hat das was mit dem Anhängergewicht zu tun?

Von der ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) habe ich schon öfters gelesen,

aber Betriebsanleitung für meinen DED 3 habe ich leider nicht, (WHB und Ersatzteilkatalog sind vorhanden, geben aber darüber keine Auskunft)

Gruß

Manfred
 
moin Manfred,

wenn Du in den Papieren keine Eintragung zur Anhängelast hast kannst Du bei entsprechender Bremsanlage (Druckluft) einen oder zwei Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtzuggewicht von 40 Tonnen mit dem DED 3 fahren was aber in der Praxis auf Grund der geringen Motorleistung nicht wirklich funktionieren wird.

mfG Heiko
 
Hallo Heiko,

die 40 t beziehen sich doch sicherlich auf die LoF?

irgendwo habe ich mal gelesen, daß man an einem DED 3 bis zu 15 t anhängen kann, wobei ich da schon große Bedenken hätte.

In der Zulassungsbesch. Teil 1 wird ja  zu O.2 (Technisch zulässige Anhängelast ungebremst) 1305kg  bei LoF angegeben,

mich würde aber interesieren was ich als Nichtlandwirt anhängen darf.

mit freundlichem Gruß

Manfred
 
Hallo Manfred,

die Anhägelast richtet sich zuallererst nach dem, was auf dem Typenschild deines Zugmauls steht. Bei menem 644 steht da z.B. 5250 Kg. und was der Trecker ziehen darf, bzw. kann steht wahrscheinlich in Betriebsanleitung, für meinen D 430 steht da, dass er ausgelgt ist für eine Zugleistung von bis zu 10 000 Kg. auf ebener Strecke

Gruß Martin
 
Servus,

fürn DED-3 sollen es angeblich 15t sein:

https://de.wikibooks.org/wiki/Traktorenlexikon:_IHC_DED_3

beim D-430 sogar 20t:

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In der Praxis ist das aber sicher nicht empfehlenswert (!)
 
Hallo Martin,

bin natürlich gleich zum Bulldog und habe das Typenschild an der AHK gesucht, nach intensiver Reinigung hier das Bild

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was ich nicht verstehe ist, daß dort steht: Zul. Schleppergesamtgew. 2000 kg ? ist das dann die zul. Anhängelast des Zugmaules ??

hat dann aber weder mit 40 to bzw.15 to zu tun und ist meines erachtens eher wenig.

Wenn ich davon ausgehe, daß diese Angabe auch für einen gebremsten Anhänger gilt, kann das aber nicht sein ? oder?

Gruß Manfred
 
Hallo Manfred,

das Schleppergesamtgewicht hat nichts mit der Anhängelast, sondern lediglich mit der Stützlast zu tun.

Grob gesagt heißt das, Schleppergesamtgewicht minus Schlepperleergewicht gleich Stützlast.

Merkwürdig ist allerdings, das an deinem Zugmaul keine zulässige Anhängelast steht, aber wie weiter vorn im Beitrag geschrieben, könnte ich mir auch vorstellen, dass es 15 000 Kg sind.

Gruß Martin
 
Moin Manfred, wenn Du es ganz genau wissen willst nehme Kontakt zum Förderverein Landwirtschaftlichen Museum Rommerskirchen auf.

Der Herr Ccoermann schickt Dir für ca. 50 Euronen die gesamte Allgemeine Betriebserlaubnis in Kopie.

Dort findest Du alle Angaben zu Deinem Schlepper.Alle möglichen Varianten sind darin aufgelistet.( Von meinem D 217 Farmall gab es 16 verschiedene Ausführungen !!!!)

Fahrgestellnummer und Baujahr angeben nicht vergessen.

Kontakt: c.coermann@vodafone.de

Viel Erfolg vom Emslandschrauber Franz
 
Hallo Franz,

danke für die Information, denke ich werde mir so was zu Weihnachten schenken lassen, nicht verkehrt verstehen, die ABE interesiert mich schon, aber damals hat es ja

nichts anderes al LoF gegeben.

ich trage mich mit dem Gedanken, einen 2-Achs-Anhänger anzuschaffen, aber als "Nichtlandwirt" muß der Anhänger vom TÜV abgenommen und versichert so wie angemeldet sein.

Vom Führerschein her gibt es keine Probleme (Klasse 2 von 1986) aber das zul. Anhängegewicht als nicht LoF , wer kann mir da was zu sagen ?

Gruß

Manfred
 
Hallo Manfred,

ich gehe davon aus, dass die Anhägelast dieselbe ist egal ob lof Zweck oder nicht, da die Betriebserlaubnis ja die selbe bleibt. Ansonsten hätten ja die Lohnunternehmer die mit schwarzer Nummer sowie dieverse Tiefbauunternehmen auch das Problem mit unterschiedlichen Anhängelasten.

Gruß Martin
 
Hallo Manfred,

das hat Heiko oben schon geschrieben. Wenn in den Papieren keine Anhängelast eingetragen ist gilt normal 40t Gesamtzuggewicht. Bei meinem alten Unimog ist das auch so, nur daß der das auch packt.

An so einen kleinen DED würde ich nicht mehr als 2t hängen, ich denke jetzt mal an die Berge bei uns. Hoch ist sicher kein Problem, aber runter muß z.B. eine Auflaufbremse gut funktionieren. Da bin ich schon mal mit dem 214 und 500kg in´s Schwitzen gekommen weil ich oben noch den falschen Gang drin hatte und in der Steigung anhalten musste zum Runterschalten. Gut, das waren dann auch 15% Gefälle.

Oder die gleiche Stecke hoch, anhalten und anfahren und die Kiste kommt vorne hoch. Und wenn Du da dann nicht weg kommst, geht die Fuhre wieder rückwärts runter wenn keiner noch schnell die Handbremse am Hänger zieht.,

Aber in der Ebene sieht wieder alles anders aus.

Tschüß,

Bernd
 
Hallo an jeden der geantwortet hat,

es hat mich gefreut, daß soviele zu diesem Thema Stellung bezogen haben, entgültig werde ich auf die BE warten, aber ich denke  2 bis 3 Tonnen wird wohl für mich reichen und das packt der DED3 auf jeden Fall.

Grüße aus dem Taubertal

Manfred
 
Hallo Forum,

habe nun die ABE vom Förderverein bekommen, und bin überrascht, laut Punkt 19. Bemerkungen:

 a: zulässige Anhängelast: ist alles durchgestrichen mit dem handschrifftlichem Zusatz "entfällt",

 darunter: Anhänger ohne Bremse : 652 kg (????)

unter Punkt 12 . Ist Anhängerkupplung vorhanden

 d) Grösste Zugkrafft (bei Zugmaschinen) auf dem Acker 1200 kg bei 2,95 km/h mit frostschutz gefüllten Reifen und Belastungsgewichten 1320 kg.

 auf der Straße (schlecht zu lesen) 260 kg bei 18,6 km/h (gemessen mit Zugkraftmesser)

das kann doch nicht sein??

Gruß

Manfred

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Moin,

Meine Interpretation:

Da steht was von Zugraft, was nicht gleich der Anhängelast ist. Zugkraft heist wieviel die Zugmaschine quasi gegen einen unendlichen Widerstand an Zugkraft aufbringen kann bevor die Traktion versagt. Anschaulisches Bsp: Schlepper zieht gegen einen Baum, der Moment kurz bevor die Räder Schlupf bekommen entspricht der maximalen Zugkraft. Daher macht es auch Sinn das auf dem Acker mehr Zugkraft aufgebracht werden kann als auf der Straße weil die Räder sich im Acker besser verzahnen (je nach Ackerzustand natürlich).

Gruß
 
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