Anhänger mit kugelkopf an traktoranhänger kuppeln

kleiner.marc

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Schriesheim
Hallo,

wir habe einen kleinen Anhänger, der hat eine Kugelkopf-Kupplung. Diesen wollen wir an unseren 2 Achs Traktoranhänger ankuppeln.

Hierzu wollte ich einfach ein "L" aus Metall zusammenschweißen, auf der einen Seite ein Loch reinbohren, um es in das Anhängemaul des 2-Achs-Hängers zu kuppeln. an der anderen Seite wollte ich eine normale Kugelkopfkupplung dranschrauben.

- Hat da jemand bedenken?
- gibt es da irgendwelche vorschriften?
- hat jemand eine bessere Idee?

Schon jetzt Danke für eure Hilfe und Tipps

Grüsse
Marc
 
Den Winkel für den Kugelkopf stabil und verschweiß ok.

Aber abnehmbar in der normalen Kupplung ist viel zu wacklig.

Gruß jogi633

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Hallo Marc,

wie Jogi schon schrieb, die Sache mit dem Zugmaul ist viel zu wackelig. Außerdem hast Du das Problem, das praktisch kein Anhängerzugmaul für die Aufnahme von Stützlasten zugelassen ist (steht meistens ausdrücklich in der Betriebsanleitung des Anhängers).

Bevor Du jetzt aber irgendetwas einfach an den Anhänger anbaust, würde ich mal beim örtlichen TÜV nachfragen, ob die Jungs vielleicht einen Vorschlag hätten und auf welche Nachweise sie wert legen. Zumindest bei uns in der Gegend habe ich die Erfahrung gemacht, das man mit den Leuten über alles reden kann und das Besprochene dann auch eingetragen bekommt.

Ach ja, unbedingt einen Kugelkopf mit eingeschlagener Prüfnummer verwenden, sonst wird das nix mit der Eintragung!

MfG
Mario
 
hallo,ähnliche diskussionen gab es hier neulich wegen kugelkopf am schlepper.ich denke die da für geltenen bestimmungen treffen so oder so ähnlich auch hier für zu,falls es überhaupt zuläßig ist(stüzlast!!!).
mfg,Thomas
 
Hallo zusammen...
in der vorherigen Diskussion ging es um einen Kugelkopf auf der Ackerschiene....geht nicht..:-(
Habe mal unseren hiesigen TÜV Menschen gefragt und der schrieb:
auf einem eigenen Grund zum Rangieren....OK
Strassenverkehr: nein,weil das Hubgestänge ja beweglich ist;folglich kann man keinen Kugelkopf befestigen.
Wenn eine starre Verbindung vorhanden ist...kein Problem!!!! (lt.TÜV Onkel)
mfG
Stefan
 
deshalb gibt es beim IHC ja auch die Streben zum feststellen ;-)
andere Fabrikate hatten das meines Wissens nicht
 
Hallo zusammen,

zu der Frage der Kugel an der Ackerschiene eines Schleppers möchte ich anmerken, dass ich bei 2 Schlepper bisher die Kugel auf der Ackerschiene habe in die Papiere beim TÜV eintragen lassen.

Beim CASE verlangte der TÜV noch eine Bescheinigung vom Hersteller, dass die Hydraulik und die Unterlenker für die Belastung ausgelegt sind.

Beim Eicher war diese Bescheinigung nicht mehr nötig.

Bei beiden Schleppern sind die Unterlenker mit Streben oder Ketten mit Spanner gegen seitliches Wackeln gesichert, als Sicherung nach oben reichte das Eigengewicht der Unterlenker und der Ackerschiene aus.

Wichtig bei beiden war aber, dass es eine Kugel mit Prüfziffer war, die billigen Kugeln ohne Prüfziffer sind nicht abnahmefähig.

Übertragen auf die Frage einer Kugel hinter einem Kipper möchte ich einmal annehmen, dass es durchaus zulässig ist, sofern die Anhängerkupplung - das heißt nur die Kugel - bauartgeprüft ist. Woran die Kugel befestigt ist, ist zweitrangig, sofern die Stabilität gegeben ist. Dieses dürfte so sein, denn bei LKW werden die Kugeln auch "irgendwo hintendran" geschraubt, an z. T. selbst angebrachte Halterungen oder an Stoßstangen (siehe Viehhändler z. B. oder Maurer mit Betonpumpen). Lediglich die Anbauböcke mit den Kugeln sind geprüft.

Auch beim einem Kipper wird nur geprüft, ob die hinten angebaute Anhängerkupplung mit Bolzen ein Typenschild hat, ob die "Anbaustelle" ok ist, das ist Verantwortung des Konstrukteurs.

Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass auch eine in die Bolzenkupplung eingehängte Kugelkupplung bei den Freunden der Rennleitung keine Probleme macht, denn ich kenne mindestens 3 LKW hier im Raum, die so ein Teil am LKW montiert haben und die damit überall hin fahren.

Sofern eine solche Kugel-AHK nicht wackelt und stabil genug ist, sollte dieses ausreichen, mich z. B. haben die Sheriffs schon 3 mal langsam überholt und nichts zu einer solchen AHK gesagt als ich einen Pferdeanhänger hinter einem Kipper mitgenommen habe.

Karsten
 
Also,

ich will ja nur das es ordentlich hält. Ich gehe nicht davon aus, das die Polizei einen mit nem Schlepper und nem Anhänger anhält. Noch weniger gehe ich davon aus, dass die Polizei weiß was da sein darf und was nicht (habe einige Polizisten im Familie- Bekannten- und Kundenkreis).

Habe mich jetzt für die Variante auf den Bildern entschieden. Muß nur schauen, wie ich das an unsrem Hänger dran baue.

Unser Hänger ist rein Landwirtschaftlich genutzt, Papiere dafür habe ich noch nie gesehen. Gibt es sowas wirklich?

Danke für eure Hilfe.
Marc
 
die Polizei interessiert das mit Sicherheit am wenigsten, da hast du recht. Interessant wird es bei einem Unfall. Wenn nachweisbar ist, dass er aus unsachgemäßer Verbindung zwischen Zugmaschine und Anhänger entstanden ist, kannst du persönlich haftbar gemacht werden, sprich deine Versicherung zahlt das nicht.
Darum kann ich mir nicht vorstellen, dass das Eigengewicht der Ackerschiene ausreichend ist, um den Kugelkopf unten zu halten. Ebenfalls kritisch wird es, wenn der Unfall auf "falsche" Schweißnähte zurückzuführen ist.

Wenn dein Anhänger landwirtschaftlich genutzt wird, sprich bis 25km/h mit gleicher grüner Nummer wie ein Schlepper im Betrieb, ist er zulassungsfrei und benötigt demnach auch keine Papiere.

PS: unterschätze die Polizisten nicht. Die wissen genau was man darf und was nicht, auch wenn manche das nicht glauben wollen
 
moin,werden anhänger mit grüner nummer bis 25km/h gefahren,brauchen diese nicht zugelassen werden. rein rechtlich braucht man für diese anhäger ein allgemeine betriebserlaubnis(abe).die gibt es beim neukauf.
ich weiß auch,das die wenigsten von uns für ihre anhänger solch ein papier besitzen.
habe ich selber auch nicht.
bei uns in weiterer umgebung ist es im sommer nähe eines landhandels während der ernte/geterideanlieferung zu kontrollen gekommen,und einigen anhängern die weiterfahrt untersagt worden:
keine papiere,zu schnell mit zulassungsfreien anhänger(40-50 km/h anstatt 25) und /oder überladen usw.
bin selber kein kind von traurigkeit und habe solche "stunts" auch schon gebracht wie zb mit nem 7,5T-einachser 9T roggen zum 7km entfernten landhandel gebracht.
so lange nichts passiert........
mfg,Thomas
 
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