anhänger...

-Daniel1989-

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63075 Offenbach
Hallo,

ich weiss das das nicht´s mit technik zu tun hat.

kann mir jemand sagen welchen anhänger ich mit meinem trecker D432 ziehen darf? ich habe nur einen normalen pkw-Führerschein...

danke und grüße Daniel
 
P,S.

Schwarze nummernschilder sind vorhanden 

ich habe versucht mich im internet zu informieren, dass ist aber etwas schwieriger weil überall zu viel gelaber um den heissen brei gemacht wird. ich hoffe hier kann mir jemand helfen :D
 
Hallo Daniel,

wenn du keine LoF-Fahrten machst, darfst du das (die Massen) fahren, was du auch mit PKW oder LLkw fahren darfst.

Wenn du mit schwarzer Nummer LoF fährst, gelten die Bedingungen für den L-FS.

Die Farbe des Kennzeichens ist egal. Es kommt auf die Tätigkeit an.

Gruß

Jörg
 
hallo, also ich spiele mit dem gedanken mir einen grösseren anhänger zuzulegen. ich würde damit gartenabfälle und sperrmüll wegfahren. mir meinem pkw-schein darf ich 750kg fahren... ist das mit dem trecker dann das selbe?

grüße Daniel
 
hallo

ja wen du "nur" die klasse B hast und kein BE dafst du deine Gartenabfälle nur mit einem anhänger mit der zulässigengesamtmasse von 750 kg fahren und der anhänger muss angemeldet sein und ein PKW-Anänger darf NICHT in die ackerschine gehängt werden. (die kugelkopfkupplung muss in den papieren vom schlepper eingetragen werden) mit tüv.

mfg lukas
 
Ich muß nachbessern:

Klasse B
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Hier gefunden:

www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

Wenn ich das richig deute:

ca. 1,8to Trecker + 1,7to Anhänger = 3,5to gesamt.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

Mit Führerschein der Klasse B darfst du hinter Kraftfahrzeugen bis 3,5t einen Anhänger von biszu 750kg ziehen (sofern es der Fahrzeugschein erlaubt). Des weiteren darftst du mit Anhänger über 750kg fahren wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermaße de Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf hierbei 3,5 t nicht überschreiten.

mfg Michael
 
Hallo,

ich denke, da wird der C1E fällig.

Das kannst du auch selber in dem Link nachlesen, den ich eingefügt habe.

Geh doch einfach mal in eine Fahrschule und laß dich beraten.

Gruß

Jörg
 
Hallo Jörg,

ja, da wird der C1E fällig. Sofern aber nur LoF-Tätigkeiten ausgeführt werden, reicht der L oder T. Dann darf mit Anhänger ggf aber nur mit 25 km/h gefahren werden.

Holger
 
Holger, das ist ja auch schon mit B abgedeckt.

Da es hier um Gartenabfälle und Sperrmüll geht, entfällt diese Option.

Das mit C1E ist dann schon ein teurer Spaß. Wie viel muß man da veranschlagen? 3000Euro?

Gruß Jörg
 
Stimmt Jörg, für Gartenabfälle und Sperrmüll ist C1E erforderlich. Es sei denn der Sperrmüll oder die Gartenabfälle stammen von einem LoF Betrieb.

Holger
 
Hallo zusammen,

nicht zu den Fürherscheinfragen sondern zu der Anhängung möchte ich anmerken: Es ist nicht immer richtig, dass eine Anhängerkupplung  nicht an der Ackerschiene befestigt werden darf. Bei unserem 633 ist die Kugel auf der Ackerschiene eingetragen worden, nebst gutachten von CASE, dass die Ackerschiene diese Belastung aushält.

Richtig ist, dass eine Kugel nicht einfach so auf jedwede Ackerschiene geschraubt werden darf, bei einer verdrehsicheren Ackerschiene kann der TÜV diese jedoch problemlos zulassen.

Hoffe geholfen zu haben

Karsten
 
Tag zusammen,

verdrehsicher ist das eine.Die Ackerschiene darf sich aber auch nicht vom Anhänger anheben lassen.

Gruß,
Marco
 
guten abend,

heute war ich in der fahrschule.

Klasse B beinhaltet L ( der Trecker darf ohne Hänger maximal 32 KM/H fahren. Mit Hänger  maximal 25Km/H Masse ist egal und man brauch en schild 25 hinten drauf ...

grüße Daniel
 
Hallo Daniel,

nach den ..... hätte jetzt noch "nur für LoF-Zwecke" kommen müssen.

Das trifft auf dein Vorhaben nicht zu.

Ich glaube, du mußt noch mal hingehen.

Gruß

Jörg
 
Hallo Daniel,

Du hast in der Fahrschule nicht richtig zugehört, dem Fahrlehrer Dein Anliegen nicht richtig erklärt oder Dein Fahrlehrer hat nicht verstanden was Du willst.

Es ist völlig korrekt das Klasse "L" in Klasse "B" enthalten ist und Du damit Trecker und Anhänger wie Du es geschrieben hast fahren darfst, nur das große ABER kommt jetzt wie es schon mehrere Forumskollegen hier geschrieben haben das der Klasse "L" zweckgebunden ist an Fahrtätigkeiten für einen       Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb.

Eingangs hast Du geschrieben das Du schwarze Kennzeichen hast, deswegen gehe ich davon aus das Du keine LoF-Tätigkeiten ausführst und Dein Führerschein Klasse "L" nicht gültig ist wenn Du mit Deinem D432 und einem 8-Tonner hintendran fahren möchtest.

Was Du mit Deiner Klasse "B" fahren darfst hast Du schon am Anfang geschrieben und so ist es ganz einfach. Welche Anhängermasse Du mit "BE" anhängen darfst wirst Du ja auch schon gelernt haben, und um einen 5-Tonner zu ziehen benötigst Du schon den "C1E".

Übrigens muß der Anhänger in Deinem Fall zugelassen, versichert, versteuert und alle 2 Jahre vom TÜV abgenommen sein.

mfG Heiko
 
Richtig, Zulassungsfreiheit, TÜV-Freiheit, Wiederholugskennzeichen, Steuerfeiheit und 25 km-Schild sind Privilegien die bis auf wenige Ausnahmen nur LoF-Tätigkeiten zugestanden werden. Und diese treffen hier nicht zu.

Holger
 
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