Anhängerzulassung

423Nordsee

Mitglied
Registr.
7 November 2007
Beiträge
7
Ort
27474 Cuxhaven
Hallo Freunde,

ich beabsichtige mir für meinen 423 einen Anhänger zu kaufen. Es soll ein Einachsmiststreuer sein. Könnt Ihr mir tips zum Kauf und Zulassung geben? Worauf muß ich achten? Kann ich mit dem Kratzboden auch Sand abladen?
 
Hallo,

was das Folgekennzeichen (=Schlepperkennzeichen) betrifft, geht das nur, wenn der Schlepper auch ein grünes hat. Zusätzlich muss dann auch das 25‘ger Schild am Anhänger sein. Bei dieser Konstellation gilt dann wieder die Einschränkung auf ausschließliche Nutzung zu Forst- oder Landwirtschaftlichen Zwecken.

Hat dein Schlepper ein schwarzes Kennzeichen, muss der Anhänger auch sepparat angemeldet werden. Dann werden Steuern in Höhe von rund 37 € pro Tonne und Jahr fällig (Siehe auch www.kfz-steuer.de). Aber es gibt keine Nutzungseinschränkung. Eine Haftplichtversicherung brauchst du möglicher weise auch noch, in diesem Punkt bin ich mir nicht 100%‘ig sicher.

Wenn du den Anhänger in erster Linie für Schüttgut und Holz brauchst, wäre meine erste Wahl ein Dreiseitenkipper. Ich habe die Variante mit einem umgebauten Miststreuer auch schon durchdacht und bin wieder davon ab gekommen.

Wenn du die Möglichkeiten hast, in erträglicher Zeit für einen Kipper zu sparen, würde ich dir das raten. Ich mache es auch so.

Grüße Michael
 
@Tobias

Bei schwarzem kennzeichen am trecker braucht der Hänger nicht angemeldet werden, so habe ich es erfahren von einem TÜV fachmann und der Dekra, ich selber habe auch ein Schwarzes Kennzeichen am Schlepper, und der neue Kipper ist mit 25kmh zugelassen, brauche lediglich ein Folgekennzeichen vom trecker anbringen, und zwar in Grün , und der wagen braucht nicht zugelassen werden.

So ist es beim Miststreuer auch, was willst Du den alten Hobel denn zulassen ? Das macht auch kein Mensch. Und da du doch eh nur Sand Erde oder sowas mit fährst läuft er unter Landwirtschaft, und somit ist das doch kein problem mit nem Grünen Kennzeichen am Hänger, auch wenn der Schlepper ein schwarzes hat

Ist leider so komplett falsch !!!

Ich selber habe genau diese Prozudur vor 4 Wochen durch.

Mir hat der Tüv auch erst gesagt, daß dieses Gespann keine Zulassung am Hänger braucht, da sagte ich dem guten Mann, daß mir die Zulassungsstelle da aber etwas anderes gesagt hat. Da wurde er stutzig und wollte sich bei mir die Tage melden, wenn er mit seinen Kollegen darüber gesprochen hat. Am gleichen Abend klingelte noch bei mir das Telefon und er bestätigte mir die Aussage von der Zulassungsstelle.

So nun mußte ein 50 Jahre alter Hänger ohne Papiere zugelassen werden. Vollabnahme(ca 100€), Zulassung Steuern( für 3,4t 124€) und Versicherung(20€).

Aber dafür stehe ich jetzt auch nicht mehr mit einem Bein im Knast, wenn etwas passiert und Personen zu Schaden kommen, da machen sich leider die wenigsten Gedanken drüber!Gruß Alffred
 
Hallo nochmal,

es spielt keine Rolle, wer was zu wem wann gesagt hat oder was vielleicht gängige Praxis ist.

@Tobias: Das ist in keinster Weise persönlich gegen dich gemeint. Ich schätze deine Beiträge im allgemeinen.

Fakt ist das, was in der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO steht:

Auszug:

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§18 Zulassungspflichtigkeit

....

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

....

6. folgende Arten von Anhängern:

a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die

Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und

mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter

Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1

bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart

bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25

km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für

eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch §

58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter

Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h

(Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;

b) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte sowie hinter land- oder

forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen

mitgeführte Sitzkarren (einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur

geeignet und bestimmt sind, dem Führer einer einachsigen Zug- oder

Arbeitsmaschine das Führen des Fahrzeugs von einem Sitz aus zu

ermöglichen);

c) Anhänger hinter Straßenwalzen;

usw.

Die StVZO kann man sich im Web kostenlos besorgen (z.B.: KBA, wenn ich mich nicht irre).

Grüße Michael
 
Hallo Tobias,

dass ihr keinen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb habt ist genau der Haken an der Sache. Sonst hättest du doch wahrscheinlich auch ein grünes Kennzeichen (= keine Steuer) an deinem Schlepper, oder? Habt ihr bei eurer Zulassungsstelle diesbezüglich mal angefragt?

Eine andere Frage ist noch die, welches Risiko geht man ein, wenn man unberechtigter Weise den Anhänger mit einem Folgekennzeichen fährt und ‘erwischt‘ wird.

1. Es werden Steuernachzahlungen über x Jahre fällig. (5 Tonner = 186 €/Jahr)

2. Plus ein Strafe/Bußgeld in mir unbekannter Höhe.

3. Ein Haftpflichtschaden, den keine Versicherung abdeckt, da nicht vorhanden, muss aus eigener Tasche beglichen werden.

Das ist mir persönlich viel zu ‘heiß‘. Ich wäre aber auch froh, wenn es anders wäre und eine Anhänger keine Zusatzkosten verursachen würde.

Wenn ein treckerverrückter Jurist unter uns ist, möge er sich doch an dieser Stelle mal äußern.

Laut § 29, IIa. Pflichtversicherung aus oben genannter StVZO ist auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn der Anhänger ein amtliches Kennzeichen hat.

Gruß Michael
 
Sand mit den Misttreuer abladen ist möglich, allerding mit erheblichen verschleiß.

Rechne mal damit, das bei regelmäßiger benutzung die anschaffungskosten eines entsprechenden kippers übertroffen werden!
 
Hallo,

wieso muss für grüne Nummer Land vorhanden sein?

Ich habe z.B.Pferdeanhänger mit grüner Nummer, also Steuerfrei aber mit TÜV-Pflicht.

Mein Traktor hat eine grüne Nummer und bei der Zulassungsstelle hat niemand nach Land oder Landwirtschaft gefragt.

Ich habe für die Versicherung Oldtimertarif mit 30€ pro Jahr für meinen Traktor. Beschränkung hierfür ist lediglich das keine gewerbsmässige Landwirtschaft betrieben wird und Fahrleistung< 5000km.

Schlepper mit 20-25km Höchstgeschwindigkeit können meineswissens Hänger zulasungsfrei mit gleicher Schleppernummer fahren. Die Hänger sind mit Schlepper versichert.

mfg

Hartmut
 
Bei dem Anhänger ist es unerheblich, ob der ziehende Trecker ein schwarzes oder grünes Kennzeichen hat. Entscheident ist die Nutzung des Anhängers ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Güter. Eine Kennzeichnung auf 25 km/h ist ebenfalls an den Seiten und hinten erforderlich.

Ich selbst habe Trecker auf Grün und Schwarz. Schwarz deshalb, weil ich auch damit auf Treffen fahre und dies mit Grün nicht erlaubt ist.

Bei Erntedankfesten ist das Grüne allerdings erlaubt !!
 
Eine Anmerkung habe ich noch.

Wenn ich einen Anhänger nur für land- und forstwirtschaftliche Güter benutze, habe ich doch zwangsläufig einen landwirtschaftlichen Betrieb, egal wie groß. Es macht sonst keinen Sinn.

Bedenkt bitte auch die Bauwagen die oft auf Treffen mit grüner Nummer zu sehen sind. Das ist so nicht erlaubt, weil § 18 nur fahrbare Baubuden enthält und keine Wohnanhänger die wie Baubuden aussehen. Entscheident ist immer die Nutzung.
 
Um ein grünes Kennzeichen zu erlangen muß man bei der Zulassungsstelle nur angeben, wieviel Land oder Wald man bewirtschaftet. Je nach Land sind verschiedene Flächen gefordert. Man muß also kein Gewerbe als Landwirt anmelden.
 
Vielen Dank für Eure vielen Infos.

Ich habe mich wegen der Zulassung mit unserer KfZ-Stelle in Verbindung gesetzt und mann hat mir gesagt, daß ich ein steuerfreies Folgekennzeichen benötige. Was meint Ihr kann ich hinter meinem 423 einen 5,8to Einachsermiststreuer ziehen?

Das mit dem Sand abladen war ja nur für ab und zu gemeint.
 
Muss doch nochmal nachfragen.

Weder bei der Zulasungstelle noch von der Versicherung (letzteres wegen Steuer unwichtig) wurde ich nach schwarz oder grün gefragt.

Ok, ich habe noch etwas Land und einen kleinen Holder B12 auch mit grüner Nummer, aber das wussten die auf der Zulassungstelle nicht.

Eine grüne Nummer hat auch ein Freund von mir, besitzt einen Kramer KL250, ist auch kein Landwirt und hat kein eigenes Land.

Allerdings hat er auch noch einen Schlüter und der hat schwarze Nummer. Warum weiß ich nicht werde ihn danach fragen.

Kann sein das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

Aber wieso darf ich mit grüner Nummer nicht zu Schleppertreffen fahren?

mfg

Hartmut
 
In der Schlepperpost, die ich Heute bekommen habe, steht auf Seite 4 ein Leserbrief zu diesem Thema. Dort ist ein Briefzitat der Abteilung für Straßenwesen und Verkehr. Die setzen ein Gewerbe für Land- oder Forstwirtschaft voraus.

Mein Vorschlag, klärt es individuell mit der Zulassungsbehörde ab, wie ihr verfahren sollt. Das wird anscheinend überall anders gehandhabt.
 
Hallo,

obwohl die Gesetzgebung bundesweit einheitlich ist, zeigen die vielen unterschiedlichen Aussagen hier, dass Zulassungsstellen und Finanzämter, die hängen ja wegen der KFZ-Steuer auch mit im Boot, scheinbar selbst für die Auslegung der Gesetzte zuständig sind.

Hier noch ein paar Beispiele:

- Meinem Vorbesitzer wurde das grüne Nummernschild aberkannt, weil der 724 zu groß für seine bewirtschaftete Fläche war.

- Unser zuständiges Finanzamt ist ebenso bei einem alten Bauern a.D. verfahren, der noch einen kleinen Schlepper aus seiner aktiven Zeit übrig hatte.

- Der Leiter meiner zuständigen Zulassungsstelle begann die Antwort auf meine Frage zur Anhängerzulassung mit "M. E." (meines Erachtens!!) D. h. auch von ihm kann ich keine Verbindliche Aussage bekommen.

- Voraussetzung für ein grünes NrS. ist bei uns mind. 1 ha Land und Beiträge an die landw. Berufsgenossenschaft entrichten.

Das ganze ist m. E. ein Witz!

Gruß Michael
 
Also mal ganz ehrlich, so ein Hänger wie ich ihn hab, 3,4t auflaufgebremst, kostet im Jahr 20€ Versicherung und 126€ Steuern! Wollt Ihr Euch dafür unglücklich machen? Letztendlich könnt Ihr hier diskutieren, bis die Reifen platzen, jeder der verantwortungsbewußt handeln möchte, wird sich diesem Thema annehmen, wer das nicht möchte sucht weiter nach Ausreden weshalb man "Soetwas nicht braucht"! Fehlt jetzt nur noch die Aussage "Haben wir schon immer so gemacht!!!"

Gruß Alffred/styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
Ich stimme hierin mit Alfred überein.

Insbesondere dann, wenn es zu einem Haftpflichtschaden kommt und womöglich auch noch Personen zu schaden kommen.

Dann steht man da im kurzen Hemd und muss sich fragen lassen, warum man an den 20-30 € für die Versicherung geknausert hat.

In so einem Fall entscheidet dann ein Gericht nach Gesetzeslage und nicht nach Hörensagen.

Genauso trägt jeder die Verantwortung dafür, dass er mit verkehrstüchtigen Fahrzeugen unterwegs ist, ob mit TÜV oder nicht.

Ich unterstelle mal, dass hier niemand ist, dem es egal ist, wenn er durch Fahrlässigkeit anderer zu Schaden kommt. Und jemand, der den Überblick hat, hat mal gesagt: ‘Was ihr wollt, das euch die Menschen tun sollen, dass tut ihnen auch‘.

So, Feieromend, für meinen Teil war es das.

Viele Grüße Michael
 
Der Anhänger ist welche Nummernschildfarbe auch immer, über das ziehende Fahrzeug Versichert.

Es sei denn er Richtet in unangehängtem Zustand einen Schaden an und die Wahrscheinlichkeit dafür ist wenn man ein klein wenig nachdenkt nicht sehr hoch.
 
Zurück
Oben Unten