Anmelden mit schwarzen Kennzeichen???Was kostet das ungefähr im Jahr?

IHC 733 Neuling

Mitglied
Registr.
26 Januar 2010
Beiträge
6
Ort
85092 Kösching
Servus Leutz.
Vieleicht hat jemand erfahrung damit das er mir weiterhelfen kann.
Und zwar möchte mein Schwager den Traktor mit schwarzen Kennzeichen laufen lassen aber das Problem ist das schon wieder, das ich ja dann keinen Hänger mit grünen KZ fahren darf oder?
Weiß jemand was das im Versichung und Steuer im Jahr in etwa kostet?
Steuer liegt bei etwa 225€ hab ich gerade erfragt :)

44KW
Gesamtmasse 4000Kg
Bj.1983
Hubraum: ca.3326

Mfg Bäda
 
Mit einem schwarzen Kennzeichen, darfst du alles, auch einen Hänger mit grünem Kennzeichen ziehen.

Die Kosten gehen nach dem Zulässigen Gesamtgewicht. Zahle für meinen Eicher3007 Gewicht ca 3500Kg knapp 210,- Euro.
 
Mei 423 kostet 130€ versicherung (AXA) und 198 €Steuern der wiegt aber nur 3050 Kg das geht nach gewicht
 
Hallo!

Steuern weißt du ja, Versicherung so zwischen 100 und 150 Euro (je nach Versicherung und Schadenfreiheitsrabatt).
Mit dem Anhänger bleibt alles wie gehabt. Du brauchst nur einen Freund, der einen Schlepper mit grüner Nummer hat und dir erlaubt, seine Nummer zu benutzen. Du musst dann bei einer Kontrolle halt sagen, dass du dir den Anhänger geliehen hast.
Soweit ich weiß, sind Folgekennzeichen an Fahrzeuganhängern (keine Zusatzkennzeichen wegen Verdeckung des Originalkennzeichens) nur im land- bzw.forstwirtschaftlichen Bereich erlaubt. Das heißt, der Zweck muss damit zusammenhängen und die LoF-Tätigkeit muss anerkannt sein, was sie dann ist, wenn der Schlepper ein grünes Kennzeichen hat, also einem anerkannten LoF-Betrieb gehört. Schwarze Folgekennzeichen sind grundsatzlich nicht erlaubt, weil nicht LoF.
Dann kann man die Nummer von irgendeinem seiner Schlepper mit grünem Kennzeichen nehmen und ein Duplikat an den Anhänger bauen. Das Duplikat braucht kein Siegel, darf aber nicht selbst gemalt sein. Hinter welchem Schlepper der Anhänger hängt ist egal. Er muss nur zu LoF-Zwecken genutzt werden. Was LoF ist, sollte jedem klar sein, nämlich Fahrten von oder zum LoF-Betrieb mit Produkten (Ernte) oder Betriebsstoffen (Dünger, Mist, Wasser, Gülle, Spritzmittel...). (Die vom Betrieb bewirtschafteten Feld- und Waldflächen zählen zum Betrieb.)
Das Transportieren von Kies für einen Privatbau, Holz für eine private Heizung (wenn es nicht der eigene Wald ist), Baumschnitt aus Privatgärten... sind Privatsache und nicht LoF.

Soviel zur gesetzlichen Regelung. Das das überall lockerer gehandhabt wird, weiß ich auch. Nur was ist, wenn etwas passiert?

Gruß Stefan
 
Moin,
das Strassenverkehrsamt hat mir gesagt, dass ich (schwarzes Kennzeichen) keinen LoF Anhänger mit grüner Nummer ziehen darf, aber wo kein Kläger.....

Thema Versicherung. Hatte meinen 439 bis vor kurzem für 100 € bei der LVM versichert. Im Herbst, beim Oldietreffen hat mich ein Versicherungsmakler angesprochen und mir für die Haftpflicht 35 € pro Jahr angeboten. Mittlerweile ist er jetzt für den günstigen Kurs bei der alten Leipziger versichert und ich kann alles damit machen.

Viele Grüße
Jens

P.S. Ich könnte die Preisliste (nach Schlepperleistung) zur Verfügung stellen.
 
Hallo Jens!

Bist du dir sicher, dass das Straßenverkehrsamt das so gesagt hat?
Ich habe nämlich extra bei der Polizei nachgefragt und die haben es mir so erklärt, wie ichs oben geschrieben habe. Ein Folgekennzeichen der schwarzen Nummer geht nicht, aber wenn ich mit dem Anhänger eines Bauern Mist auf sein Feld fahre, dann fahre ich sozusagen in seinem Auftrag und kann auch seinen Anhänger mit grüner Nummer ziehen. Er könnte sich ja auch einen Schlepper mit schwarzer Nummer leihen und damit seine Anhänger ziehen. Bei uns in der Nähe war bis vor ein paar Jahren eine größere Raiffeisen HG mit Werkstatt und Handel. Die haben immer 1 bis 2 Vorführ-Fendt gehabt. Die hatten alle schwarze Nummern. Dann hätte ja kein Bauer damit arbeiten dürfen, wenn es so wäre wie dein Amt das sagt.

Gruß Stefan
 
Hallo,

Stefan deine Aussage zum Folgekennzeichen ist richtig, die Fahrten müssen nur auf dem Hof des Bauern beginnen oder enden. Wenn du aber sagst das du den Anhänger geliehen hast stehst du im Aus, das ist verboten du darfst ihn nur für den Bauern ziehen nicht für dich.

Gruß 523 + 1706
 
OK! Hab mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Es muss natürlich immer so rüberkommen, dass ich für den Bauern fahre. Da man ja in der Regel immer nur auf der Straße angehalten wird, kann man immer behaupten, man kommt vom Hof oder will da gerade hin. Allerdings hat mich noch nie jemand danach gefragt. Da ich aber fast ausschließlich leer oder mit Mist oder Heu und Stroh fahre, kommt wohl auch keiner auf den Gedanken am Zweck zu zweifeln.
 
Hallo Stefan und alle anderen,

so wird für mich ein Schuh draus. Schwarzer Trecker und grüner Anhänger nur "im Auftrag" und LoF. Klingt logisch und einleuchtend. Nochmal was zum Schmunzeln:

Habe letztes Jahr einige dieser Fragen und auch zur Zulassung, Führerschein etc. an unsere Kreispolizeidienststelle geschickt. Antwort: "Wissen wir auch nicht und haben Ihre Fragen zur Zulassungsbehörde weitergeleitet, die werden sich bei Ihnen melden"

Was für ein Irrsinn, die Staatsmacht will uns kontrollieren und weiss selbst nicht, was erlaubt ist und was nicht.

In diesem Sinne, schönes Wochenende

Jens
 
Tach auch!
Hat sich die Staatsmacht denn schon mal bei Dir gemeldet?
Ich denke die gehen nach dem Motto aus den Augen aus dem Sinn! Frag doch mal nach! Dies Thema wird hier immer wieder auftauchen weil wir ständig neue Mitglieder bekommen!
Gruss Nils
 
Also Leutz.
Hab mich jetz mal erkundigt was es kostet und wollte ihn gleich zulassen dann kam schon das nächste Problem.

Kosten: 130€ Versicherung und 225€ Steuer

War bei uns am Freitag vormittag in der Zulassungsbehörde und hatte folgende Probleme die ihr warscheinlich nicht glauben aber war echt so.
Die Sachbearbeiterin am Schalter hat alle Papiere angesehen TÜV gutachten Brief ect. dann sagte Sie ich bräuchte doch eine AU Bescheinigung!!!!!!!
Hab bei meiner Werkstatt angerufen hatte Sie darüber informiert das ich eine Abgasuntersuchung noch benötige und der Chef ist natürlich gleich ausgestiegen, er habe ja gar keine Richtwerte dafür zum messen soll/ist Wert, so was habe er noch nie gehört, Traktor AU!!!! Selbst TÜV, Dekra und KÜS haben so etwas noch nie gehört.
Er rief unmgehend in der Zulassungstelle an und hat gefragt was das solle das man AU braucht, hat ihr das erklärt das selbst die oben genannten Stellen so etwas noch nie gehört habe. Die Antwort von ihr war das ihre vorgesetzte es so sagte und Sie frage doch noch ihren chef *kopfschüttel"
10 min. später stellte sich doch herraus das es ein fehler bei ihnen gewesen wäre.
Das nächste ist, ein Traktor braucht doch hinten und vorne ein Kennzeichen oder?
Habe leider nur 1schild(17,50€) bekommen ist das normal? :)

Naja in der Zulassungstelle hatte ich bis jetz nur Probleme :(

Ich bedanke mich bei euch für eure Hilfe und wollte nur noch mal etwas neues ins Forum bringen wo ihr euch etwas amüsieren könnt aber ich habe fast einen Vogel bekommen.

MFG Bäda
 
Deine Zulassungsstelle ist ja an Inkompetenz nicht zu überbieten. Klar brauchst du 2 Kennzeichen aber keine AU.

Das mit der Steuer ist letztes Jahr komplizierter geworden. Vorher waren es immer 12€ pro angefangene 200kg zul. Gesamtgewicht. Egal ob Anhänger oder Zugmaschine. Jetzt fließen Abgas- und Geräuschemissionswerte in die Höhe des pro 200kg zu entrichtenden Betrags ein. Anhänger sind billiger geworden (große Anhänger schon deshalb, weil eine Höchstgrenze eingeführt wurde), moderne Schlepper und LKW sind so geblieben und unsere alten Schätzchen ohne AU und Geräuschpegelrichtwerte sind etwas teurer geworden, aber nicht viel.
 
genau KEIN H Kennzeichen,
sondern da gibts extra was für schlepper ab 32 jahre als oldtimer weil das mit den H kennzeichen ist was anderes und ich persönlich würde das H kennzeichen auch nicht nehmen.

gruß
 
Zurück
Oben Unten