Anzeige bei der Polizei

Vechen

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1 Januar 1970
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also ich hatte am vatertag eine tour mit meinem IHC gemacht

hatte anhänger dran und dort strohklappen drauf damit meine ganzen freunde 11 stück

als wir ein stop an der tanke gemacht haben

ist ein streifenwagen vorbei gefahren und hat mir eine anzeige gemacht

wegen steuerhinterziehung und illegealer personen beförderung

jetzt hab ich angst das sie mir den lappen wegnehmen weil ich den für meine lehre im juli brauch

wisst ihr was sie mir für eine strafe anhängen ?

danke für jede antwort

gruß vechen
 
Wenn du Glück hast, wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn nicht wird es

wohl bei einem Bußgeld bleiben.Glaube nicht dass sie dir deshalb den Führerschein wegnehmen.

mfg. Jan
 
Hallo Vechen

Deinem Führerschein wird so schnell nichts passieren aber das mit der Steuerhinterziehung wird dich teuer werden und eventuell das Grüne Schild kosten wenn die vom Finanzamt nachforschen.

Gruß Sigi
 
Ist das grüne Schild erst weg,steht der schlepper bald im dreck/styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
hallo

also höchstwahrscheinlich wird deinem führerschein nix passieren, es wird nur auf ein bussgeld rauslaufen, andere frage hast du deinen ausflug nicht beim rathaus angemeldet also bei uns ist das pflicht und dann kannst du fahren wohin du willst ohne probleme.......

was ich mir auch vorstellen kann ist dass das finanzamt kommt und dir die grüne nummer streitig macht......

halte uns auf dem laufenden mich würds interessieren was rauskam

gruss gerd (nur nicht den kopf hängenlassen)
 
ohoh das stimmt natürlich wenn man mit dem treker durche gegend fährt zur schule oder so dann kann das mächtig ärger geben wegen dem grünen schild da habt ihr recht....

aber einmal geht das.....

trecker is immer noch besser wie son stinkender 2 takt roller

respekt übrigens vechen...das du so mit nem treker rumfährst find ich stark

MFG Christian
 
Soweit ich weiß reicht nicht nur eine schwarze Nummer, da brauch man für solche Fahrten dann auch nen LKW-Führerschein. Denn L und T sind ja nur zwecks Landwirtschaft nutzbar.
 
Ich glaube eher einen Personenbeförderungsschein !

Gruß Sigi
 
Nach allem was ich bislang so mitbekommen habe wird in solchen Fällen wohl von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich vorgeganen. Je nachdem wie es örtlich mit dem "Brauchtum" so aussieht.

Wenn sich herausstellt das auf dem Anhänger der Nachwuchs vom örtlichen Landvolkverband unterwegs war um sich ein Bild von den auswirkungen der Trockenheit auf die Feldfrüchte zu machen ist solch‘ eine Fahrt evtl. sogar noch nachträglich genehmigungsfähig. Einfach mal mit den entsprechenden Leuten reden.
 
Ihr habt beide Recht! Zum mit dem 955 in die Schule fahren reicht der C1 oder C-Führerschein, beim Vatertags-Ausflug mit 11 Personen muss es dagegen schon der DE-Schein sein.

Hier noch ein interessanter Link bez. Vatertagsausflügen und ähnlichem mit dem Trecker (allerdings bissl viel Behördendeutsch):

Brauchtumsveranstaltungen - Fahrerlaubnis- und Zulassungsrechtliche Beurteilung

MfG Mario
 
Bei dem Regelwerk des Landes Hessen wird einem ja schlecht.

Was bin ich so froh, dass ich zum einen noch die gute alte Führerschein Klasse 3 habe und nicht den neuen blöden EU- Kram wo keiner durchblickt.

Aber laut dem Text kann ich meinen Selbstbaukipper grad anzünden oder wie.

Oder soll ich mir die ABE für diese über 40 Jahre alte Anhängerchen selbst schreiben.
 
Hallo Matthias,

bei "über 40 Jahren" wirds interessant! Wenn Du nachweisen kannst, dass der Anhänger vor dem 01.07.1961 gebaut wurde, brauchst Du keine BE, ansonsten schon. Hab bei mir auch zwei solche "Problemfälle" stehen, die Mitte der 60er Jahre entstanden sind und die noch nie ein Tüv o.ä. zu Gesicht bekommen hat.

Ich hab aus genau diesem Grund auch momentan eine Anfrage beim TÜV-Süd laufen, mal sehen was die dazu schreiben.

MfG Mario
 
Anfang der 90er Jahre war in Nrw schon mal diese diskussion, nachdem am 1. ami und Vatertag es einige tötliche unfälle gegeben hat. Nachdem das schärfer geandet wurdet, hörte man nix mehr.
 
du bekommst natürlich Lebenslänglich und wirst vom 955 enteignet
 
@*523* Hast auch mal was gescheites beizutragen oder nur Dumme Sprüche ?

856
 
ich denke mal das du deine grüner verlierst!und von den tag an wo er angemeldet wurde Steuern nachzahlen mußt!kann aber auch sein wenn du es nachweißen kannst das du ihn in der LW einsetzt das du nen Bußgeld bekommst!

und 523 bekommt gleich nacken schläge!!!
 
Ich würde mal sagen es gibt ein Bußgeld, wenn du Landwirtschaft hast oder eine Wiese, was die grüne Nummer rechtfertigt, wird dir diese auch niemand wegnehmen, wenns dumm läuft kommt vielleicht noch eine Nachzahlung an das Finanzamt aber das wars dann.
 
was regt ihr euch so über den kommentar von 523 auf?

es ist zwar ärgerlich aber wie heißt es doch immer so schön, wer den schaden hat, brauch für den spot nicht zu sorgen.

also nehmt ist nicht so eng.

und was die beamten machen ist eh unberechenbar, aber trotzdem drück ich die daumen, dass da nicht viel nachkommt.
 
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