Anzeige bei der Polizei

@D-432:

zum Thema "unberechenbar": Normalerweise erfüllen Beamte nur die Gesetze (gehöre selbst zu der Spezies)...

Und ich drücke unserer Lady auch die Daumen, dass ihr das grüne Blech erhalten bleibt!

Beste Grüße von der Weser

633fritz
 
die grüne nummer bleibt wohl, nur für den tag wird er es wohl nachversteuern müssen.
 
Der Er ist eine sie. Da war doch ma was oder war das nen anderer Name??

Also bei mir war das fast genau so. (10 Kumpels hinten drauf und holla die Waldfee.) Und dann kam die Rennleitung in grün. Wir ham das Problem gelöst indem sie auch ein Bierchen bekommen haben und gut war es. (Bei uns kennt jeder jeden)
 
Also bei mir war das fast genau so. (10 Kumpels hinten drauf und holla die Waldfee.) Und dann kam die Rennleitung in grün. Wir ham das Problem gelöst indem sie auch ein Bierchen bekommen haben und gut war es. (Bei uns kennt jeder jeden)

Das ist natürlich auch ne Lösung, nur machen das nicht all zu viele von den Grünen mit.
 
Habe hier in der Gegend mal davon gehört das welche für einen Monat im Jahr Steuern Zahlen und somit Legal Bootstransporte (vom und zum Winterlager) durchführen können.
 
Was haben denn Bootstranporte mit dem Schein zu tun??

Also ich hab meinen Onkel gefragt ( Polizist) der meinte die würden das alles einstellen auf Grund von Geringfügikkeit.

Und da das wohl unter Jugendlichen schon öfters vorkommt ( siehe ich) wären die Polizisten wohl bei der Kontrolle streng um abschreckend zu wirken. Aber sonst machen die nichts ausser Steuern und Papier zuverschwenden. Das sol jetzt nicht heissen das die Überflüssig sind.
 
Original-Beitrag von MC353:

Was haben denn Bootstranporte mit dem Schein zu tun??

Damit wollte er wohl sagen das wenn man die Mai-Tour angemeldet und Steuern bezahlt hätte wohl weniger Probleme bekommen hätte!Jedoch wär es Fahren ohne Führerschein gewesen,denn mit den Klassen L und T dürfen Traktoren nur in Verbindung mit der Land und Forstwirtschaft gefahren werden,ansonsten CE,den brauch man bei über 40 mit Hänger aber auch so!
 
Original-Beitrag von Bazer:

ansonsten CE,den brauch man bei über 40 mit Hänger aber auch so!

Nein, mit T darf man ab 16 bis 40 Tonnen Gesamtgewicht mit 40 KM/H fahren. Ab 18 dann mit 60 KM/h.

Ist das also nicht durchgesetzt bzw gekippt worden?Ich hatte damals die ersten Entwürfe des §6 der Fahrerlaubnisverordunung einsehen können dort war das so geplant,das man mit Hänger dahinter keine 60 sondern nur noch 40 fahren darf es sei denn man hat den CE!Ich werd mich updaten!
 
Bootstransporte:

gemeint waren damit die Konsequenzen auf das grüne Kennzeichen.

Kurz vor Ende der vorletzten Wassersportsaison haben hier sämtliche Landwirte ein Schreiben (ich vermute vom Finanzamt) bekommen in dem unmissverständlich mitgeteilt wird, das diese Transporte zum verlust sämtlicher grüner Kennzeichen des Betriebes führen.
 
hallo zusammen,

das mit der Versteuerung für einen Monat würde mich doch mal interssieren, da ich selbst davon betroffen bin.Bisher habe ich immer 2 unterschiedliche Darstellungen gehört, nach denen Verfahren wird.

a. Wenn ich für 2 Tage im Mai einen Schlepper "nicht-landwirtschaftlich" einsetzen will, dann muss ich für die 2 Tage mindestens für 4 Wochen, also den Mai Steuern zahlen, wenn noch 2 Tage im Oktober, dann wieder 30 Tage für Oktober Stuern zahlen.....

b. Wenn ich im Jahr geschätzte 20 Tage einen Schlepper "nicht-landwirtschaftlich" einsetze, dann muss ich mindestens einen Monat im Jahr -also 30 Tage Steuern zahlen, egal wann die 20 Tage anfallen, 2 im Jan, 4 im März, usw.

Welche Variante wir von welchem Finanzamt angewandt, in welchen Landkreisen wird wie verfahren, das würd mich mal interessieren. Bitte gebt mal die Landkreise an, in denen ihr die Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht habt.

Vielen Dank für Eure Antworten
 
Also mein Freund macht grad T und der darf ( wie ich) bis 40T und 40km/H . Ab 18 denn auch 60km/h.
 
Jupp das ist richtig,ich mache gerade auch den T-schein

Ab 16 Jahren 40Km/h

Ab 18 Jahren 60Km/h

man darf auf einem Anhänger max. 8 personen befördern und die müssen eine feste Sitzgelegenheit haben,also dürfen nicht stehen.

mfg

Matze
 
darf ich personen befördern auch schon als 16 jähriger??darf ich die einfach durch die gegend fahren? is das nicht nur zur ladungssicherung zugelassen??

ich weis das nicht so genau

wenn wir schon gerade bei dem thema sind nech...

danke für eine antwort

MFG Christian
 
Jo, Personenbeförderung begrenzt auf 8 und nur zum Zwecke der Ladungssicherung (Land- oder Forstwirtschaftlich) oder zur Beförderung zur und von der Arbeitsstelle (Gewerblich). So stehts bei mir im LKW- Fahrschulbuch.

Mario
 
Aber es wäre doch nicht erlaubt, wenn man eben zwei Sofas mit nem Spanngurt festmacht, 5 Kumpels mit ner Kiste Bier drauf und ne kleine Rundreise macht, oder? Weil das wären ja feste Sitzmöglichkeiten, mehr oder weniger zumindest. Wenn ich mein Lehrbuch jetzt finden würde würd ichs ja selbst nachschaun.
 
keine Ahnung, aber ne gute Idee was die Ladungssicherung angeht. Und die Bullelei kann auch nichts mäkeln (weil das Sofa fest ist). Ich denke die meinen diese Pferdekutschenanhänger mit Plane für 10 Mann oder eine Jagtgesellschaft. Ach die Anhänger heißen ja Planwagen mir ist eben das Wort nicht eingefallen /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
ist denn das nun erlaubt, wenn ich meine kumpels max 8 mit einem hänger durch die gegend fahre und sie eine feste sitzmöglichkeit haben??

MFG Christian
 
Moinsen...

Also das mit der Personenbeförderung auf der Ladefläche des Anhängers ist so´ne Sache, wovon ich die Finger lassen würde....

Habe mich da mal erkundigt. Und die haben mir gesagt, wenn da mal was passiert ist man da als Fahrer ganz schnell der Dumme da die Versicherung den Personenschaden nicht bezahlt, wenn der Anhänger nicht per Gutachten vom TÜV abgenommen ist.

Anders ist es, wenn man einen eingens umgebauten Wagen hat der zur Personenbeförderung geeignet ist und dann Pferde davor spannt. Dafür braucht man dann keine Erlaubnis.... Hört sich bescheuert an, ist aber so...

Gruß

Alfred
 
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