Beifahrersitz

IHCRolli

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16 November 2014
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41238 Mönchengladbach
Hallo Gemeinde nach dem ich mich erfolgreich angemeldt habe liegt mir eine Frage auf der Zunge. Ich suche jemanden der mir vielleicht weiterhelfen kann.

Meine Frau und ich haben eine längere Tour in der Planung .Auf so einer Tour ist es für den Beifahrer auf dem Kotflügel nicht sehr beqeuem also habe ich einen Sitz mit Federung hinter dem Fahrersitz montiert.

Kürzlich habe ich davon gehört das es für den 523 einen solchen Sitz als Sonderausstattung gegeben hat.Vielleicht hat irgend jemand soetwas schon einmal gesehen, wenn ja wo kann ich an weitere Informationen kommen wie das im Orginal ausgesehen hat?

Wenn es die Tage mal wieder schönes Wetter gibt werde ich ein paar Bilder von meiner Konstruktion machen.
 
Hallo Rolli !

Mit Deiner Vermutung, dass es einen Zusatzsitz hinter dem normalen Fahrersitz gegeben hat, liegst du gar nicht so verkehrt. Auch bei anderen Herstellern, so z.B. bei Güldner und Eicher gab es solche Sitze/ Sitzbänke.

Um Dir bei deiner Sache mal ein bischen weiterzuhelfen, schau mal in den Ersatzteilkatalog vom IHC 523/ 624. Dort ist so ein Sitz abgebildet es gab ihn tatsächlich als Zusatzaustattung. Er ist auf einem Bügel montiert, der an den Kotflügeln ähnlich des Umsturzbügels befestigt wird. Es ist allerdings keine durchgehende Sitzbank wie bei anderen Schlepperherstellern, sondern nur ein Sitz mit Lehne auf der linken Seite. Auf der echten Seite wäre auch kein durchkommen auf Grund der Hydrauliksteuerung.

Ich habe mir auch schon Gedanken gemacht, so einen Sitz an meinem Schlepper zu montieren, dann kann der kleine Mann bequemer mitfahren.

MIt freundlichen Schraubergrüßen, IHC-MOL.

 
 
Hallo Rolli,

einen solchen Sitz wollte ich für den MAN auch anbringen.

Ich hatte allerdings eine Eigenkonstruktion im Auge, bei der ein Standardschleppersitz zum Einsatz kommen sollte.

Der Sitz sollte rechts hinter dem Fahrersitz angeordnet sein, damit der Mitfahrer nicht ständig nur den Hinterkopf des Fahrers anstarren muß.

Als Konsole hatte ich eine Verstrebung mit dem Getriebe im Hinterkopf.

Das ganze muß natürlich vom TÜV abgenommen werden.

Da ist es ratsam vorher das Vorhaben mit denen durchzusprechen.

Momentan liegen weitere Planungen auf Eis, da ich für meine Frau einen eigenen Trecker zusammen schraube.

Gruß

Jörg
 
Hallo Lef., 

wie kommst Du drauf, daß das vom TÜV abgenomen werden muß?

Bei den alten Schleppern, die keine Gurte benötigen, sind Sitze m.E. nach nicht eintragungspflichtig.

Man kann auch nicht belangt werden, wenn mehr Leute mitfahren als Sitzplätze eingetragen sind, sofern diese sicher sitzen können. Daher kannst Du auch die Rücksitzbank im Oldie vor 19schießmichtot mit so vielen Nachbarskindern belegen, wie Du nebeneinanderquetschen kannst. 

Gruß

Michael
 
Hallo Michael,

wozu ist dann die Anzahl der Sitzplätze in den Fahrzeugpapieren eingetragen? Wenn du die Sitze und Sitzbänke mit Passagieren vollquetscht ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, der Hersteller hat sich mit Sicherheit etwas dabei gedacht als er das Fahrzeug baute, egal ob mit oder ohne Gurtpflicht.

mfG Heiko
 
Wozu die eingetragen ist, weiß ich auch nicht. Aber sie darf überschritten werden, wenn keine Sicherungseinrichtungen vorgeschrieben sind. Mit Kindern sogar, wenn die Sicherheitseinrichtungen schon belegt sind.

Lies hierzu:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php

§35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder  Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Da sind nämlich nur über 25 km/h Sitze vorgeschrieben

Und dies ist die aktuelle Fassung. Es sind aber jeweils die für das Baujahr geltenden Vorschriften maßgeblich, die früher ja meist noch großzügiger waren. 

und:

§21 Personenbeförderung (StVO):

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php

"... so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind"

Da steht nix von "eingetragen". Weiter unten bei den Zugmaschinen steht auch nix von Sitz, lediglich "Sitzgelegenheit"

Merke: Nicht alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist automatisch verboten. Nichtmal in D. ;)

Gruß

Michael
 
Hallo Michael,

ich habe das genau so wie Heiko gesehen.

Auf die Frage, ob ich meinen 2ten Kotflügelsitz eintragen lassen muß, bekam ich beim TÜV ein "ja" zu hören.

In den Bestimmungen findet sich das Wort "geeignete" Sitzgelegenheit.

Zumindest das sollte man klären. Es kann nicht schaden.

Gruß

Jörg
 
Für Mitfahrer auf/in einem Kfz gilt das die Sitzplätze eingetragen sein müssen.

‘n andere Geschichte sind die Transporte zu landwirtschaftlichen (und evtl. Brauchtum bei vorher genehmigten Umzügen) Zwecken wenn die Mitfahrer die Ladung festhalten oder während der Fahrt arbeiten, das sind aber niemals Kinder unter 14 Jahren. So hat es mir mal, aus damals gegebenen Anlass, ein Rechtsanwalt erzählt

Gruß

Klaus
 
Hallo Leute !

Ich würde auch dazu neigen den zusätzlichen Sitz eintragen zu lassen.

Außerdem habe ich nochmal ein Bild vom Ersatzteilkatalog gemacht.

dsc_0167q5qjn.jpg


Ich hoffe man kann den Sitz erkennen,IHC-MOL.
 
Hallo Lef.,

klar trägt der TÜV gern ein. Der will auch nur Dein Bestes, Deine Kohle. ;)

Der TÜV ist aber nur technisches Hilfsorgan für die Zulassungsstelle. Nur die erteilt Genehmigungen und Betriebserlaubnisse. Also müßte es in den Zulassungsvorschriften stehen.

Gruß

Michael
 
Michael, ist doch klar.

Wenn sich 2 Anwälte gegenüberstehen, muß einer verlieren.... macht 50% :-)))

Zum TÜV:

Ich sag ja nicht, daß ich recht habe.... mir erschien das durchaus plausibel.

Gruß

Jörg
 
Eben, und drum haben 50% der Anwälte einfach nicht recht. Und ich halte die Pauschalaussage "Für Mitfahrer auf/in einem Kfz gilt das die Sitzplätze eingetragen sein müssen." einfach für falsch.

Bis mir jemand den entsprechenden Gesetzes- oder Verordnungstext zeigt. Denn ich kenne bisher keinen, und ich habe wirklich danach gesucht.

Gruß

Michael
 
Hallo Leute !

Mal zum Thema Anwälte: Denen ist es eigentlich egal, ob sie verlieren oder gewinnen. Die bekommen eh immer ihr Geld, wenn du verlierst, dann von dir  und wenn der Gegner verliert, dann eben von ihm.

Nur mal so als Anmerkung am Rande, IHC-MOL.
 
Michael,

wenn es eine Bestimmung gibt, die das Eintragen der Sitze erfordert, Du sie aber nicht kennst, nützt es Dir nichts,

wenn es Ärger gibt.

Wenn ich  einen Sitz neu anbaue, werde ich die von Dir zitierten Bestimmungen mit zum TÜV nehmen.

Dann können die mir erklären, ob das so ok ist, oder ob eine andere Bestimmung das aushebelt.

So bin ich dann auf der sicheren Seite.

@Rolli, damit kannst du doch losziehen.

Gruß

Jörg
 
Hallo Gemeinde, wie ich versprochen habe, kommen nun ein paar Bilder von meiner Konstruktion für den 2.Sitz.

Das ganze von oben:

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Von hinten links:

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Und hinten rechts:

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Und nicht meckern, die Kotflügel werden diesen Winter erneuert.
 
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