Hallo,
zum Thema Rückstrahler folgendes:
Zweck Eine Einrichtung, die dazu dient das Vorhandensein eines Fahrzeug durch Reflexion von Licht anzuzeigen. Dabei geht das Licht von einer Lichtquelle aus, die nicht von dem angestrahlten Fahrzeug stammt. Der Beobachter befindet sich in der Nähe der anstrahlenden Lichtquelle. Die Einteilung erfolgt entsprechend der photometrischen Merkmale in die Klassen I A, III A bzw. Klasse IV A. EWG-Bauartgenehmigung ist vorgeschrieben...
Vorhandensein vorgeschrieben für Kfz
Anzahl 2
Farbe rot
Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 900 mm über der Fahrbahn,in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500 betragen; symmetrisch zur Mitte; max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand; min. 600 mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fahrzeugbreite < 1300 mm bis min. 400 mm zulässig
Sichtbarkeit 15° nach oben und unten; min. 5° nach unten bei Anbauhöhe < 750 mm; 30° nach innen und außen
Ausrichtung nach hinten
Quelle StVZO § 53
Gruss Klaus