Das bezieht sich auf die eingebauten Leuchtmittel (Birnen oder Sofitten). Bei der Angabe 18 Watt sollten im Zugfahrzeug und im Hänger 18 Watt Leuchtmittel eingebaut sein, folglich bei Angabe 21 Watt auf dem Blinkgeber sollten sich auch im Fahrzeug 21 Watt Leuchtmittel befinden. Wenn das zueinander stimmt, dann stimmt auch der Blinkrythmus des Gebers und die Blinkerkontrollen für Zugfahrzeug und Hänger funktionieren einwandfrei. 21 Watt Blinker sind eigentlich Standart, die 18 Watt Anlagen sind ein bißchen veraltet. Die Bezeichnung 2+1+1 besagt, dass am Zugfahrzeug 2 Blinkleuchten, am ersten Hänger 1 Blinkleuchte und am zweiten Hänger auch 1 Blinkleuchte brennen. "Linksdreher"