Salü Case-5150
bis ca. Mitte der 90er Jahre durften Traktoren bei uns nur 30km/h fahren. Jedes Model wurde einer Typengenehmigung unterzogen und dann dem Importeur ein Typenschein zugeteilt. 30 und 40 Versionen haben aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen an die Technik nicht den gleichen Typenschein. Daher haben sämtliche älteren Modelle mit 40km/h Endgeschwindigkeit eine Prüfung (Einzelabnahme) zu bestehen, wobei die gleichen Werte für den gebrauchten Traktor in Neuzustand gelten. (z.B. Bestätigung Gewichte/Anhängelast für 40km/h durch den Hesteller auf die jeweilige Fahrgestellnummer, Lärm aussen und in Kabine, Abgas, Bremsverzögerung, Kopffreiheit usw.) nach erfolgter Prüfung erhält der Traktor in den Fahrzeugpapieren keine Typengenehmigungs Nummer sondern ein X, was die Einzelabnahme bedeutet.
Mit den neueren Traktoren ab MX, 4200er und CX mgeht es einfacher, da Typengenehmigungen in 30 und 40er Version vorliegen. Mit den Traktoren neueren Datums mit COC Papieren gehts dann ganz einfach
Hoffe , habe es einigermassen verständlich geschrieben
Gruss aus der Schweiz
Christian