Case IHC 1455 XLA Schweiz

Rudi 633

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Hallo zusammen

Gibt es hier Schweizer die einen 1455er eingelöst haben? Gibt es eine Typenschein Nummer? Oder habt ihr eine Einzelabnahme gemacht?

Ich bekomme meinen diese Woche.

Gruss 
 
Hallo Rudi

Natürlich gibt es eine TG Nummer für den 1455XL. Am besten fragst du im Case Steyr Center nach, ob sie dir die Nummer rausrücken (dann musst du ihnen das 13.20A zukommen lassen).

Vielleicht wollen sie ein paar Batzen dafür, aber die Einzelabnahme (habe ich damals gemacht) ist auch teuer und viel aufwändiger.

Viel Erfolg

Gruess, Marcel
 
Ja habe bei meinem 933er auch es so gemacht über die Bucher. Kostete 420.- 

Aber wirklich intressiert waren die nicht daran. Dauerte mich nachfragen 14 Tage.

Gruss
 
Hallo Marcel

Mit der vereinfachten MFK, dem 13.20a ausfüllen kam ich beim 933er auch auf rund 700.-

Die Einzelabnahme vom Bergmeister 654 (IHC 733e) kam ich auf rund 700.-. Also in etwa gleich.

Habe das Case Center mal angeschrieben, mal schauen was sie meinen. Der 1455er ist zum Glück nur ein 30kmh.

Gruss ins Unterland
 
Hallo Rudi

hier meine Erfahrungen:

für 1455 mit 30km/h gibt es CH Typenscheinnummer, dann solltest du mit dem  von Bucher ergänzten 13.20 a eine normale Prüfung machen können. Jedoch hat Bucher in letzter Zeit die Gebühren  für ihre Dienste massiv erhöht.  Bei meinen bisher 40km/h geprüften 12/14er und Maxxums, wars noch etwas teurer, da STVA Kt. AG ein von Bucher ausgeffülltes 13.20 a haben wollte, obwohl es für diese Schlepper in 40km/h Version keine Typenscheinnummer gibt. Somit waren also Gebühren für Bucher und MFK Einzelabnahme zu  entrichten. Will da aber nicht jammern, eine legale 40km/h Version ist viel mehr wert als die dafür entstehenden Kosten, und bei den Maxxums konnte ich bei der Einzelabnahme das zulässige GG höher eintragen lassen.

Hast du dein 14er von Schulze Lammers gekauft? Wollte bei diesem Händler einer mit ca. 6000h kaufen, dann war er aber schon verkauft.....

Freundliche Grüsse

Christian
 
Hallo Christian

Nein, habe ihn von Privat gekauft. Mit 7700h und scheint in gutem Zustand zu sein. Er wurde die letzten 3 Jahre nur zum Treffen fahren gebraucht. Er hat auch noch keine Drulu. 

Es ist eine 30kmh Version, soll aber 38 laufen. Die Zürcher sind demfall etwas liberaler. Aber manchmal lassen sie sich auch wie Götter behandeln von der AM Abteilung. 

Bucher hat mir gnädigerweise 400.- angeboten, obwohl er erst im Juli 30 jährig wird. Sonst lassen sie es sich mot 800.- vergüten unter 30 jährig. 

Du sxheinst ja auch eine schöne IHC Sammlung zu haben. 

Bei mir ist es der erste 6 Zylinder.

Wenn schon dann richtig.. grins

Nein eigentlich wäre mir einer ohne Kabine vorgeschwebt.

Den 1455er kann ich dafür nicht nur hobymässig brauchen, er ergänzt meinen M7.

Gruss ins AG

Rudolf Pfeiffer
Schwarzengrund 1
CH-8496 Steg
pfeiffer@bluewin.ch
+41 79 317 86 86
IHC 833 Hinterrad
Case IH 840 Allrad
Case IH 1455 XLA
Bergmeister 553A mit Rüfa
Bergmeister 654A
Kubota m5111
Kubota m7131
 
Ja habe bei meinem 933er auch es so gemacht über die Bucher. Kostete 420.- 

Aber wirklich intressiert waren die nicht daran. Dauerte mich nachfragen 14 Tage.

Gruss
 
Sind 40km/h (und mehr) Maschinen bei "euch" ein Problem? Oder sind Maschinen die nie offiziell importiert wurden das Problem bei der Zulassung?
 
Salü Case-5150

bis ca. Mitte der 90er Jahre durften Traktoren bei uns nur 30km/h fahren. Jedes Model wurde einer Typengenehmigung unterzogen und dann dem Importeur ein Typenschein zugeteilt.  30 und 40 Versionen haben aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen an die Technik nicht den gleichen Typenschein. Daher haben sämtliche älteren Modelle mit 40km/h Endgeschwindigkeit eine Prüfung (Einzelabnahme) zu bestehen, wobei die gleichen Werte für den gebrauchten Traktor in Neuzustand gelten. (z.B. Bestätigung Gewichte/Anhängelast für 40km/h durch den Hesteller auf die jeweilige Fahrgestellnummer, Lärm aussen und in Kabine,  Abgas, Bremsverzögerung, Kopffreiheit usw.) nach erfolgter Prüfung erhält der Traktor in den Fahrzeugpapieren keine Typengenehmigungs Nummer sondern ein X, was die Einzelabnahme bedeutet.

Mit den neueren Traktoren ab MX, 4200er und CX mgeht es einfacher, da Typengenehmigungen in 30 und 40er Version vorliegen. Mit den Traktoren neueren Datums  mit COC Papieren gehts dann ganz einfach

Hoffe , habe es einigermassen verständlich geschrieben

Gruss aus der Schweiz

Christian
 
Danke für die Ausführliche Erklärung und ich dachte schon Deutschland wäre mit irrsinnigen Vorschriften führend. Ist dann also bei 40km/h Schluss, sprich Varios mit 50km/h und mehr gibt es nicht?
 
Nein, gibt es offiziel nicht, es gibt schnellere als 40km/h, z.B. JCB, jedoch nur mit LKW Zulassung und die müssen dann weitere technische Anforderungen erfüllen, z.B. keine hydrostatische Lenkung sondern mit Lenkgestänge und Servounterstützung wie eben bei LKW und Unimog. Dafür machen sie nicht so eine Sache mit der Bereifung wie offensichtlich bei euch.

Gruss Christian
 
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