D324 mit Heckbagger / Anbaubagger

oben die langen Hebel sind für den Arm und Schaufel. Die beiden kürzeren sind für die Stützen (fahren aber doch nur bis er leicht Druck hat und dann wars das), unten der rote Hebel ist um den Seitenverschub zu lösen Bzw zu verspannen und rechts daneben der kleine ist für den Verschub. Pumpendruck geht durch das Steuergerät vom Seitenverschub und dann hoch zum großen Steuergerät. Rechts am großen Steuergerät sieht man das DBV. 
 
Hallo

Was sagt der Lieferant denn? bevor du da selbst schaust würde ich erst den Lieferant/hersteller um Rat fragen, alleine wegen der Garantie schon.

Es ist ja auch möglich das ein Zylinder von innen durch lässt.

MfG

Alwin
 
Moin.

Dann bleibt nur den Verkäufer zu kontaktieren. Nichts weiter machen um nicht die großzügig ausgelobte Garantie zu verlieren.

Auch an einem neuen Gerät kann etwas defekt sein.

Gruß Jürgen
 
Wenn ein Zylinder durchlässt dann würde aber der Rest ja gehen. Habe mit dem Händler Kontakt aufgenomme, ich soll ihm die Pumpe schicken und bekomme eine neue. Was anderes kann es denke ich nicht sein.
 
Hallo Mario, wenn neue Pumpe montiert ist unbedingt Druck in der Anlage messen und ggf. einstellen. In der Betr-Anleitung sollten Daten ersichtlich sein. Viel Glück wünscht Dir der Paylodoc.eup-1136642492-e9a2e653c5f4a66cc72b51bb9f437438-1556355362_big.webp
 
Hallo Paylodoc, ich habe mit dem Verkäufer gesprochen und der Bagger geht zurück. Wird warscheinlich diese Woche von einer Spedition abgeholt. Ich habe einfach keinen Nerv mehr bei einem neuen Teil noch viel zu Basteln.

Er hätte mir zwar auch eine neue Pumpe geschickt aber wer weiß ob es daran liegt, außerdem benötige ich jetzt im Moment einen Bagger und da habe ich keine Zeit das Ding erst noch zu reparieren. Ich bin gespannt wie das mit der Rücknahme klappt und ob sie mir ohne Murren das Geld zurück überweisen. Aussage war das die den Bagger erstmal zu sich holen zur durchsicht und funktionsprüfung und sich dann bei mir melden. Ich habe aber auch nochmal ausdrücklich in einer Email erwähnt das ich keinerlei Interesse an dem Bagger oder einem Austauschgerät habe.

Ist halt Dumm gelaufen, aber bei so viel Geld kann man nicht verlangen das man bei einer neuen Maschine erst anfängt zu Basteln.
 
Hallo

So einfach ist das glaube ich nicht und nur bei gutem Willen der Firma. Die Firma hat/ muß man die Möglichkeit geben den Bagger zu reparieren. Du hast den Bagger gekauft und das Geld überwiesen.

MfG

Alwin
 
Mario1086:

Hallo Paylodoc, ich habe mit dem Verkäufer gesprochen und der Bagger geht zurück. Wird warscheinlich diese Woche von einer Spedition abgeholt. Ich habe einfach keinen Nerv mehr bei einem neuen Teil noch viel zu Basteln.

Er hätte mir zwar auch eine neue Pumpe geschickt aber wer weiß ob es daran liegt, außerdem benötige ich jetzt im Moment einen Bagger und da habe ich keine Zeit das Ding erst noch zu reparieren. Ich bin gespannt wie das mit der Rücknahme klappt und ob sie mir ohne Murren das Geld zurück überweisen. Aussage war das die den Bagger erstmal zu sich holen zur durchsicht und funktionsprüfung und sich dann bei mir melden. Ich habe aber auch nochmal ausdrücklich in einer Email erwähnt das ich keinerlei Interesse an dem Bagger oder einem Austauschgerät habe.

Ist halt Dumm gelaufen, aber bei so viel Geld kann man nicht verlangen das man bei einer neuen Maschine erst anfängt zu Basteln.
Mir war so als hätten hier eingangs 90% der User behauptet dass es Schund ist und die Sache so ausgeht....
 
Ich habe mit der Firma Email kontakt gehabt und explizit nochmal drauf hingewiesen das ich an dem Bagger kein Interesse mehr habe. Auf Nachfrage ob es Verstanden wurde das ich den Bagger zurückgeben möchte und kein Ersatz brauche wurde es mir bestätigt. Außerdem steht ja auch auf der Homepage in der Beschreibung vom Bagger das man volles Rückgaberecht hat. Der Bagger wurde gestern abgeholt. Ich halte euch auf dem laufenden.
 
Hallo Mario,

drücke dir die Daumen.

Das ganze ist eine Formulierungssache.

Man hat zwar ein generelles Rückgaberecht bei Fernabsatzgeshäften von mindestens 14 Tagen (manche Händler bieten in ihren AGB auch freiwillig ein längeres an), jedoch müsstest du dann auch klar von diesem Recht innerhalb von der genannten Frist Gebrauch machen.

Die Aussage des Händlers, dass er den Bagger erstmal überprüfen möchte, ist etwas schwammig. Normalerweise muss man dem Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung einräumen. Ist alles dem BGB in §439 und 440 zu entnehmen.

Hat der Verkäufer dir bestätigt, dass du ihn zurückgeben willst, sollte aus meiner Sicht alles klar gehen.

Halte uns auf dem laufenden.

Viele Grüße

Tom
 
Also ich kann deine Reaktion nicht nachvollziehen. Man kauft einen Bagger ja nicht wegen 1x Baggern.

Entweder ich will und brauche so ein Teil oder nicht. Aber wegen einem kleinen Defekt gleich alles zu verwerfen, hört sich für mich so an als läge es nicht nur an der defekten Hydraulik 
 
Ich habe den Bagger gekauft um bei mir einiges damit zu machen, Anbau, Garten usw. Und das ist alles im Gange, daher benötige ich durchgehend einen Bagger. Ich habe halt keine Lust und Zeit erst einen neuen Bagger durchzureparieren um dann irgendwann zu hoffen das er funktioniert. Ich habe halt nicht so viel Zeit mich erst um diesen Bagger zu kümmern. Und wer weiß ob er mit einer neuen Pumpe dann läuft, vielleicht ist ja auch was anderes im argen an dem Ding.
 
Hallo Mario,

ich kann dich gut verstehen. Man gibt Geld aus und dann muß der

Bagger auch funktionieren. Selber Hand anlegen mach in meinen Augen bei

einem Neugerät keinen Sinn. Würde auch so handeln und dann vor Ort einen

Händler aufsuchen, der dir so etwas besorgen kann.

Gruß Casi
 
Hallo Mario,biete dem VK an, den Bagger zur Nacherfüllung zurück zu schicken. Weise ihn aber unbedingt aus §439 Teil 2 hin. Du gehst nur in Vorleistung. Die Kosten hat er in Nachhinein zu tragen. Wenn du nicht in Vorleistung gehst hast Du ihm nicht die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben! Hab das selbst erst vor Kurzem von einer Richterin mit Hinweis auf ein BGH-Urteil lernen müssen. Da ging es um ein Auto. Prinzipell hast Du sogar auch ein Recht auf Wandlung. Ist aber alles nicht so einfach. Allein zum §439 (Kosten für Nacherfüllung) gibt es ca. 700 !!! Urteile. Ich will damit sagen: was im Gesetz steht ist noch lange nicht Recht. Oder anders formuliert: Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel. Gruß Thilo
 
Ich benötigte vor kurzen meinen "Bagger" wiedermal..., war so froh das ich ihn nur anhängen musste...

Wenn man sich so ein "Teil" für Kleingeld zulegt, hat das schon nen Wert in der Landwirtschft

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Habs mal wieder mit dem engl. 434 probiert..., ging auf befestigtem Untergrund, obwohl der Achswagen mehr zum Schaukeln (auf/ab) neigte

MfG.
 
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