D432 - Zulassung mit H oder Grüne Nummer ?

Die Schlüsselzahl 96 wird jedoch nicht in Kombinaton mit 79.06 stehen. 

Wie bereits erwähnt, wer den BE vor 2009 erworben hat und somit die 79.06 eingetragen ist berechtigt Zugfahrzeuge bis 3500 kg zu führen und dranzuhängen, was das Zugfahrzeug erlaubt. Die Berufskraftfahrerqualifilation ist natürlich wieder ein anderes Thema, für diejenigen die gewerblich fahren. Jedoch ist diese erst nötig, wenn man Fahrzeuge über 40 kmh  führt. 

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Polizisten oftmals völlig überfordert mit den ganzen Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen sind. Im vergangenen Jahr kam ich mit meinem 824 in eine Verkehrskontrolle. Hinten dran hatte ich einen 10 Tonner Tandem LKW Kipper mit Bauschutt. 

Der IHC ist auf 3500 kg abgelastet. Dem Polizist habe ich daraufhin gesagt, dass die 79.06 mich zum führen dieses Anhängers berechtigt. 

Daraufhin hat er in seinem Katalog nachgelesen, jedoch nicht berücksichtigt, dass zwischen "Fahrerlaubnis vor 2013 oder vor  2009 erworben" differenziert werden muss. Nun kam er zu dem Entschluss, ich würde einen Anhänger nach C1E führen, jedoch dürfe mein Zuggesamtgewicht nicht  12.000kg übersteigen. 

Da meins jedoch bei 13500 kg lag, sagte mir der Polizist: "Ich werfe Ihnen somit fahren ohne Fahrerlaubnis vor, Sie fahren keinen Meter mehr". 

Ich kann euch nur sagen, dass mir die Pumpe auf 180 ging. Ich habe ihn dann darum gebeten, sich nochmals mit der 79.06 auseinander zu setzen. Dies hat er auch mit seinem Kollgen getan. Letztendlich standen 2 Polizisten sowie ich mit Ihren Handys in der Kontrolle und waren am googlen. Ich war mir die ganze Zeit sicher, dass ich das Gespann führen darf, kam jedoch nicht mehr auf diesen Unterschied vor 2009 und nach 2009 erworben. Plötzlich hatte ich den Passus jedoch wieder im Internet gefunden und die 2 Polizisten darauf aufmerksam gemacht. Diese haben sich dann nochmal kurz zurückgezogen, brachten mir meine Papiere zurück und wünschten mir noch eine gute Fahrt.

Letztendlich ging alles gut aus und ich war im Recht. Dennoch war es sehr unangenehm. 

Hier ist das auch nochmal nachzulesen: 

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2014/november-2014/id-2014-11-657-berufskraftfahrer-qualifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html

Kurze Info noch, falls sich das jemand fragt: Schlepper und Anhänger sind mit schwarzen Kennzeichen versehen. Da ich Bauschutt fuhr, war kein LOF Zweck gegeben. Somit fallen die Fahrerlaubnisklassen L und T raus. 

Typische Gespanne für BE mit 79.06 können sein: 

Mein 824 mit Druckluftanlage auf 3500 kg abgelastet. 

Diverse Unimogs wie der 421. 

Manche US Pickups die mit einer Druckluftanlage ausgerüstet sind. Ist zwar selten aber gibt es. z. B. Dodge Ram. 

 Oder manche Mini Sattelzugmaschinen von Iveco oder Mercedes Sprinter etc. 

Es gibt also schon einige Fahrzeuge mit 3500 Kg Gesamtgewicht, die wesentlich mehr als 3500 kg Anhängelast haben.

Gruß Ton
 
TomsIHC824:

Die Schlüsselzahl 96 wird jedoch nicht in Kombinaton mit 79.06 stehen. 

Wie bereits erwähnt, wer den BE vor 2009 erworben hat und somit die 79.06 eingetragen ist berechtigt Zugfahrzeuge bis 3500 kg zu führen und dranzuhängen, was das Zugfahrzeug erlaubt. Die Berufskraftfahrerqualifilation ist natürlich wieder ein anderes Thema, für diejenigen die gewerblich fahren. Jedoch ist diese erst nötig, wenn man Fahrzeuge über 40 kmh  führt. 

Gruß Ton
Stichtag bei der BE Geschichte um "alles was geht" zu ziehen ist der 19.01.13! Nur wer bis zu diesem Tag die Klasse hatte bekommt 79.06! Der Stichtag BIS 2009 betrifft nur die Berufskraftfahrergrundqualifikation! Wer bis 09 den BE hatte dem unterstellte man diese Qualifikation zu erfüllten und nur eine Weiterbildung benötigte um die 95 zu erhalten, wer zwischen 2009 und 19.01.13 den BE erwarb dem sprach man diese Fähigkeit paranoiderweise ab und musste Grundquali plus Weiterbildung machen um die 95 in den Schein zu bekommen! Da die Weiterbildung aber alle 5 Jahre Pflicht ist wenn man gewerblich unterwegs ist, macht es nun praktisch keinen Unterschied mehr ob bis 2009 oder bis 2013 der Erwerb stattfand, inzwischen sind mehr als 5 Jahre rum und jeder der legal gewerblich den Schein brauch muss die Weiterbildung absolviert haben. Wenn du gewerblich unterwegs bist mit deinem Gespann und dich nicht weitergebildet hast um die 95 hinter BE zu bekommen fährst du heute auch nicht mehr legal. Wie gesagt der Unterschied zwischen vor 2009 und bis 19.01.13 betrifft nur die gewerbliche Schiene! Beide Fälle erhalten die 79.06 steht auch so in deinem Link!

Kurioserweise finde ich im Berufskraftfahrergesetz nichts zur Klasse BE, vermutlich auch weil  theoretisch die Zahl der BE " alles was geht" Inhaber nicht sooo hoch sein wird. Die alten Klasse 3 Inhaber haben ja beim Umschreiben B BE C1 und C1E bekommen und sind somit dank C1E auf den Sonderfall von BE nicht angewiesen. Betroffen sein können ja nur die sein, die den BE zwischen 1999 und 19.01.13 erworben haben.

Das werden nicht soo viele sein, dann muss ja noch um den Sonderfalle BE "alles was geht" also mehr als 3,5t anhängen das passende Zugfahrzeug mit max 3.5t zlgg zur Verfügung stehen. Solche Fahrzeuge dürften insbesondere im gewerblichen Alltag Exoten sein. Sprinter mit Minisattel könnte so ein Gespann sein

Mal gespannt was der Kumpel von Zackie meint, so ein Fall kommt sicher auch nicht oft in der Fahrschule vor bzw die Thematik stellt sich ja mit dem BE "neu" nicht mehr
 
Stimme dir zu, allerdings gibt es gewisse Ausnahmen:

 

"Ausnahmen gem. § 1 Abs. 2 

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Die Berufskraftfahrerqualifizierung ist nicht erforderlich für 

Fahrten mit

1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 

45 km/h nicht überschreitet."

Zwar bin ich privat für unseren Hofumbau mit dem genannten Gespann unterwegs, jedoch dürfte ich dieses demnach auch ohne die SZ 95 gewerblich fahren, da unter 45 km/h (hatte oben fälschlicherweise 40 km/h geschrieben.

Natürlich ist dies ein seltenes Gespann, jedoch gar nicht mal so abwegig, gerade für Leute die Galabaufirmen haben. Hier ist es ja auch wieder kompliziert die Grenze zu LOF zu ziehen. 

Ich glaube wir könnten hier einen extra Thread zu diesem Thema eröffnen. Allerdings gibt es natürlich  auch schon sehr viel zu diesem Themen. Ich finde es jedoch immer wieder erschreckend wie viele Leute sich unwissend ohne der richtigen Fahrerlaubnis bewegen.

Gruß

Tom
 
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