TomsIHC824
Bekanntes Mitglied
Die Schlüsselzahl 96 wird jedoch nicht in Kombinaton mit 79.06 stehen.
Wie bereits erwähnt, wer den BE vor 2009 erworben hat und somit die 79.06 eingetragen ist berechtigt Zugfahrzeuge bis 3500 kg zu führen und dranzuhängen, was das Zugfahrzeug erlaubt. Die Berufskraftfahrerqualifilation ist natürlich wieder ein anderes Thema, für diejenigen die gewerblich fahren. Jedoch ist diese erst nötig, wenn man Fahrzeuge über 40 kmh führt.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Polizisten oftmals völlig überfordert mit den ganzen Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen sind. Im vergangenen Jahr kam ich mit meinem 824 in eine Verkehrskontrolle. Hinten dran hatte ich einen 10 Tonner Tandem LKW Kipper mit Bauschutt.
Der IHC ist auf 3500 kg abgelastet. Dem Polizist habe ich daraufhin gesagt, dass die 79.06 mich zum führen dieses Anhängers berechtigt.
Daraufhin hat er in seinem Katalog nachgelesen, jedoch nicht berücksichtigt, dass zwischen "Fahrerlaubnis vor 2013 oder vor 2009 erworben" differenziert werden muss. Nun kam er zu dem Entschluss, ich würde einen Anhänger nach C1E führen, jedoch dürfe mein Zuggesamtgewicht nicht 12.000kg übersteigen.
Da meins jedoch bei 13500 kg lag, sagte mir der Polizist: "Ich werfe Ihnen somit fahren ohne Fahrerlaubnis vor, Sie fahren keinen Meter mehr".
Ich kann euch nur sagen, dass mir die Pumpe auf 180 ging. Ich habe ihn dann darum gebeten, sich nochmals mit der 79.06 auseinander zu setzen. Dies hat er auch mit seinem Kollgen getan. Letztendlich standen 2 Polizisten sowie ich mit Ihren Handys in der Kontrolle und waren am googlen. Ich war mir die ganze Zeit sicher, dass ich das Gespann führen darf, kam jedoch nicht mehr auf diesen Unterschied vor 2009 und nach 2009 erworben. Plötzlich hatte ich den Passus jedoch wieder im Internet gefunden und die 2 Polizisten darauf aufmerksam gemacht. Diese haben sich dann nochmal kurz zurückgezogen, brachten mir meine Papiere zurück und wünschten mir noch eine gute Fahrt.
Letztendlich ging alles gut aus und ich war im Recht. Dennoch war es sehr unangenehm.
Hier ist das auch nochmal nachzulesen:
https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2014/november-2014/id-2014-11-657-berufskraftfahrer-qualifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html
Kurze Info noch, falls sich das jemand fragt: Schlepper und Anhänger sind mit schwarzen Kennzeichen versehen. Da ich Bauschutt fuhr, war kein LOF Zweck gegeben. Somit fallen die Fahrerlaubnisklassen L und T raus.
Typische Gespanne für BE mit 79.06 können sein:
Mein 824 mit Druckluftanlage auf 3500 kg abgelastet.
Diverse Unimogs wie der 421.
Manche US Pickups die mit einer Druckluftanlage ausgerüstet sind. Ist zwar selten aber gibt es. z. B. Dodge Ram.
Oder manche Mini Sattelzugmaschinen von Iveco oder Mercedes Sprinter etc.
Es gibt also schon einige Fahrzeuge mit 3500 Kg Gesamtgewicht, die wesentlich mehr als 3500 kg Anhängelast haben.
Gruß Ton
Wie bereits erwähnt, wer den BE vor 2009 erworben hat und somit die 79.06 eingetragen ist berechtigt Zugfahrzeuge bis 3500 kg zu führen und dranzuhängen, was das Zugfahrzeug erlaubt. Die Berufskraftfahrerqualifilation ist natürlich wieder ein anderes Thema, für diejenigen die gewerblich fahren. Jedoch ist diese erst nötig, wenn man Fahrzeuge über 40 kmh führt.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Polizisten oftmals völlig überfordert mit den ganzen Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen sind. Im vergangenen Jahr kam ich mit meinem 824 in eine Verkehrskontrolle. Hinten dran hatte ich einen 10 Tonner Tandem LKW Kipper mit Bauschutt.
Der IHC ist auf 3500 kg abgelastet. Dem Polizist habe ich daraufhin gesagt, dass die 79.06 mich zum führen dieses Anhängers berechtigt.
Daraufhin hat er in seinem Katalog nachgelesen, jedoch nicht berücksichtigt, dass zwischen "Fahrerlaubnis vor 2013 oder vor 2009 erworben" differenziert werden muss. Nun kam er zu dem Entschluss, ich würde einen Anhänger nach C1E führen, jedoch dürfe mein Zuggesamtgewicht nicht 12.000kg übersteigen.
Da meins jedoch bei 13500 kg lag, sagte mir der Polizist: "Ich werfe Ihnen somit fahren ohne Fahrerlaubnis vor, Sie fahren keinen Meter mehr".
Ich kann euch nur sagen, dass mir die Pumpe auf 180 ging. Ich habe ihn dann darum gebeten, sich nochmals mit der 79.06 auseinander zu setzen. Dies hat er auch mit seinem Kollgen getan. Letztendlich standen 2 Polizisten sowie ich mit Ihren Handys in der Kontrolle und waren am googlen. Ich war mir die ganze Zeit sicher, dass ich das Gespann führen darf, kam jedoch nicht mehr auf diesen Unterschied vor 2009 und nach 2009 erworben. Plötzlich hatte ich den Passus jedoch wieder im Internet gefunden und die 2 Polizisten darauf aufmerksam gemacht. Diese haben sich dann nochmal kurz zurückgezogen, brachten mir meine Papiere zurück und wünschten mir noch eine gute Fahrt.
Letztendlich ging alles gut aus und ich war im Recht. Dennoch war es sehr unangenehm.
Hier ist das auch nochmal nachzulesen:
https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2014/november-2014/id-2014-11-657-berufskraftfahrer-qualifikation-klasse-be-79-06-zum-zweiten.html
Kurze Info noch, falls sich das jemand fragt: Schlepper und Anhänger sind mit schwarzen Kennzeichen versehen. Da ich Bauschutt fuhr, war kein LOF Zweck gegeben. Somit fallen die Fahrerlaubnisklassen L und T raus.
Typische Gespanne für BE mit 79.06 können sein:
Mein 824 mit Druckluftanlage auf 3500 kg abgelastet.
Diverse Unimogs wie der 421.
Manche US Pickups die mit einer Druckluftanlage ausgerüstet sind. Ist zwar selten aber gibt es. z. B. Dodge Ram.
Oder manche Mini Sattelzugmaschinen von Iveco oder Mercedes Sprinter etc.
Es gibt also schon einige Fahrzeuge mit 3500 Kg Gesamtgewicht, die wesentlich mehr als 3500 kg Anhängelast haben.
Gruß Ton