D432 - Zulassung mit H oder Grüne Nummer ?

Nithi

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86698 Oberndorf am Lech
Guten Abend allerseits,

demnächst werde ich mein D432 anmelden und zum TÜV… !

Dabei habe ich ein paar Frage an die Experten hier. 

Baujahr von mein Schlepper ist 1966. Kann ich einfach ein „H“ Nummer kriegen oder gibt etwas wonach ich achten muss. Des Weiteren, wie ist die Regeln mit „Grüne“ Nummern?

Was sind die Bedingungen für die beide Fälle!

Herzlichen Dank für euer Unterstützung schon im Voraus!

Danke und viele Grüße,

Nithi
IHC D432 Freund
;-)
 
Die Spielregeln für grünes Kennzeichen erfragst am besten bei deiner für dich zuständige Zollbehörde! Ohne Landwirtschaft und einfach nur "spielen" wollen oder auf Treffen fahren bist bei "grün" falsch und mit H eher richtig. Vom Alter her ist H möglich, der Zustand muss den Kriterien dafür entsprechen
 
"Grünes" Kennzeichen erklärt nur die Steuerbefreiung auf das Fahrzeug. Diese gibt es in der Regel nur noch für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe bei denen eine "Gewinnerzielungsabsicht" klar und deutlich zu erkennen ist.

"Schwarzes" Kennzeichen. Hier werden Steuern nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs erhoben und es sind die Fahrerlaubnisklassen (FE) dafür zu prüfen,da hier unterschieden werden muss zwischen der FE "L" ( bei LoF Zweck) oder eben außerhalb. Mit der FE "B" Zugmaschine bis 3,5 T ZGM und mit FE "BE" auch Anhänger bis 3,5 T ZGM. Anhänger braucht dann eine eigene Zulassung mit eigenem schwarzen Kennzeichen und eigener Versicherung.

"Schwarzes H" Kennzeichen ist etwas steuerbegünstigt, dafür kann der Versicherer Auflagen zu einer eingeschränkten Nutzung

erklären. Zum Beispiel : kein Gebrauch von Anhängern.

Gruß Zackie
 
Hallo Nithi,

Wie schon geschrieben ist der Zoll für die Nummer zuständig.

Eine grüne Nr kannst Du beantragen wenn Du ein Grundstück bewirtschaftest( es muß nicht Dein eigenes sein und auch die größe ist nicht entscheident)

 und am landwirtschaftlichen Prozess teilnimmst. Du mähst z.Bsp eine Wiese und machst für einen Landwirt Futter. Dafür bekommst Du ev von dem Landwirt

im Herbst Kartoffeln. Du lieferst von einem Obstgrundstück die Äpfel ab und erhälst dafür Geld. Von Vorteil ist es wenn Du Mitglied in der Landwirtschaft-

lichen Berufsgenossenschaft bist ab einer gewissen Größe ist es Pflicht..

Fahrten zu Oldtimertreffen sind streng genommen nicht erlaubt werden z.T. nur geduldet.Oft sieht die Polizei bei grün dann rot.Wenn Oldtimertreffen

z.Bsp im Juni u Juli stattfinden kannst Du bei grüner Nr. auch für 2 Monate den Schlepper versteuern

Mit der H Nummer kenne ich mich nicht aus 

Da aber unser Vater Staat immer Geld braucht wird es letztendlich auf ein schwarzes Nummernschild hinauslaufen Hier geht es nach Gewicht.

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                                                    Gruß   Harry

 
 
Moin, es kommt ja nun auch darauf an, was genau du mit deinem Schlepper so alles machen möchtest.

Wenn für dich nur Hobby ist und du gelegendlich mal Holz holst oder andere kleinere arbeiten, mal eine Ausfahrt, oder zum Treffen, dann kann ich nur ein normales schwarzes Kennzeichen empfehlen. Da darfst du alles machen. Ausser Anhänger ziehen, die nicht angemeldet sind und/oder keinen Tüv haben.

Hast du ein H-Kennzeichen, glaube ich, darfst du den Schlepper nur zu Fahrten zum einem Treffen benutzen, und nicht zu irgendwelchen Arbeitseinsätzen.

Grüne Nummer wurde ja auch schon schön beschrieben. Zum arbeiten ideal, zum Treffen nein. Aber an so ein Kennzeichen ist nicht so einfach ran zu kommen. Kannst aber auch bei der zuständigen Landwirtschaftskammer erfragen, was du dann zu erfüllen hast.
 
Moin,

Ich würde auch ein schwarzes Nummernschild nehmen, da mein TÜV Prüfer mir gesagt hat, dass ein H-Kennzeichen erst ab 60 PS günstiger wäre und habe das auch aus Erfahrung bestätigen können.

Mein Nachbar hat ebenfalls einen 432 und der bezahlt mehr als ich mit meinem 432 mit schwarzer Nummer. 

Das ist in Niedersachsen, ob das auch für andere Bundesländer gilt weiß ich nicht, sollte aber und wahrscheinlich hängt das auch von deiner Versicherung ab.

Deswegen müsstest du mal gucken was für dich günstiger wäre und Preise vergleichen.

Ach ja und (wie vorher schon gesagt) abwägen, wo für du den Trecker letztendlich verwenden willst.

MfG Patrick
 
Hallo,

für das H-Kennzeichen brauchst Du auch noch ein Gutachten über den guten Zustand Deines Treckers. Diese Diskussion wir ja immer wieder hier im Forum geführt. Alles was hobby- und privatmäßig gebraucht wird, braucht ein schwarzes Kennzeichen. Das ist einfach so. Beim schwarzen Kennzeichen gelten aber nicht die Führerscheinklassen L und T. Daher auf das Gesamtgewicht achten. 7,5 t bei alter Führerscheinklasse 3 und 3,5 t bei Klasse B.

Fahre ich mit grünem Kennzeichen ohne lof-Zweck, dann begehe ich Steuerhinterziehung. Wie schlimm das ist, drüber kann jeder gerne mit sich selber streiten.

Noch schlimmer ist dann das fahren mit einem Anhänger mit Folgekennzeichen. Da werden dann schnell 2 Straftaten begangen. Fahren mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug, das nicht angemeldet ist. Und bei zweiachsigen Anhängern (Drehschemel) ist dann auch noch der LKW Führerschein Klasse 2 oder CE erforderlich. Das ist dann Fahren ohne Führerschein, wenn der nicht vorhanden ist. Das gleiche glit bein Einachsern wenn das Gesamtgewicht des Zuges zu hoch ist.

Da hört der Spaß dann aber ganz schnell auf!!!

Mein 353 und mein 5,7 Tonnen Kipper sind beide mit schwarzem Kennzeichen angemeldet.

Ein Raucher gibt in 3 Monaten für Zigaretten mehr aus als ich für die Fahrzeuge an Steuern im ganzen Jahr.

Oder einfach mal anders gefragt.

Wer von Euch würde ohne Führerschein mit einem nicht angemeldetem PKW auf öffentlichen Straßen fahren?
 
Hallo,

Also ich habe einen IHC D439 mit Schwarz (185€ Steuer) angemeldet da kann ich machen was ich mag ! Führerschein Klasse 3 !

Dazu fuhr ich beim Holzholen im Wald tatsächlich nen Drehschemel (Schwarz angemeldet) den ich mal gewogen habe er hatte 2500 kg Gewicht !

Also hätte ich Ihn erstens Sonntags dazu überhaupt nicht fahren dürfen oder ?

Nun möchte ich einen IDC 654 mit nehmen wir an 5,7 T Einachsanhänger auch im Wald auch mit Schwarz und nun dazu mit neuem Führerschein Klasse T darf ich das denn nun ?

MfG

Micha 
 
Soweit ich weiß darfst du Sonntags nur nicht, wenn du eine LKW-Zulassung hast. Wobei LKW zu Sport und Freizeitgestaltung, z.B. zum transport von Pferden zu einer Veranstaltung an einem Sonntag, erlaubt sind.

Was du mit T fahren darfst kann ich dir auch nicht sagen. Kannst bei der Führerscheinstelle deines Landkreises telefonisch erfragen
 
Wenn mein Kenntnisstand richtig ist, dann dürfen mit Klasse 3 nur Züge mit nicht mehr als 3 Achsen gefahren werden. Müsst auch so in den alten Rosa Führerschein so drin stehen. Muss da in meinem alten noch mal nachsehen.

Tandemachsen mit weniger als einen Meter Abstand gelten als eine Achse.

Führerschein T: Zugmaschinen bis 60 km/h⁴ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Wenn Du vom Waldbesitzer als Privatperson oder gewerblicher Holzhändler Holz gekauft hast und das selber aus dem Wald holen willst, dann geht das nicht mit dem T Führerschein.

Bei der alten Klasse 3 gibt es aber auch noch eine Regelung, dass mit der alten Klasse 3 bis 12 Tonnen Gesamtmasse im Zug gefahren werden darf. Da kenne ich mich aber nicht aus.
 
Hi Zusammen,

bitte schmeißt nicht die Führerscheinregelung mit der Steuerregelung zusammen.

Bei Führerschein T geht es nur um den aktuellen Zweck. Egal ob gün oder schwarz.

Auf einem anderen Blatt steht das mit der Besteuerung.

Die ganze Nummer ist nicht mit einem zwei oder dreizeiler allumfänglich erklärt.

Und bitte, schaut mal auf den Kalender, zpeziell das Jahr, und wie lange ihr schon eine Anmeldung eures Traktor

mir grüner Nummer habt. Seit dem 14.02.2014 liegt die Besteuerung beim Zoll. Seit dem gelten strengere Regeln.

Und, es gibt wohl Bestandsschutz, bzw. es prüft keiner mehr im nachhinein.

Gruß Matthias
 
Bluestar90:

Und, es gibt wohl Bestandsschutz, bzw. es prüft keiner mehr im nachhinein.

Gruß Matthias
Bist auf den Satz volle Zustimmung, denn, Bestand kann nur haben was richtig ist im weitesten Sinne. Kumpels von mir, der eine nen VW T4 der andere einen T5 bekamen auch Post vom Zoll in der die LKW Besteuerung angezweifelt wurde und es dies zu überprüfen galt. Ein andere fuhr beim Pfarrfest die Bänke mit seinem Deutz und Eigenbau Hänger ohne Zulassung weg und rammte dabei ein parkendes Auto. Die Polizei machte wohl auch Meldung beim Zoll, denn heut hat der Deutz ein schwarzes Kennzeichen drauf...

Bei einem anderen Fall ist der Eigentümer eines 633 verstorben, die Tochter wollte den Schlepper auf sich ummelden weil Haus und "Hof" geerbt, es war wohl ein echter Kampf nach den heutigen Richtlinien die grüne Nummer zu behalten obwohl sich an den Aufgaben des Schleppers als auch an der Fläche nix geändert hatte, nur die "Spielregeln" hatten sich im Laufe der 20 Jahre wo dieser Schlepper schon bei diesen Besitzern auf "grün" lief geändert

Man kann in allen Fällen froh sein wenn es zur keinen Nachforderung kommt!
 
@ BlueStar90

 

Du hast natürlich Recht das Führerschein und Versteuerung nicht in Verbindung stehen.

Mein 353 und Kipper haben schwarzes Kennzeichen. Fahre ich für mich privat z.B. Baumaterial, dann brauche ich CE.

Fahre ich mit der gleichen Kombination für einen Freuend (der ist Landwirt) Rundballen, dann reicht T oder L.

Entscheidend ist immer der lof-Zweck.

Habe das nur mit in die Diskussion mit eingebracht, weil das auch sehr wichtig ist. Vielen ist bei der Steuergeschichte gar nicht klar, dass das auch oft um Fahren ohne Führerschein geht. Und das finde ich persönlich viel dramatischer als das evt. Steuervergehen.
 
Hallo Nithi

Du kannst deine Trecker vom TÜV auch ablasten lassen. Damit zahlst du bei z.B. 2000 kg zul. GG 112 € Steuern pro Jahr. Geräte am Schlepper willst du ja nicht transportieren oder? Für den Anhängerbetrieb wäre das unerheblich.

Der 432 wiegt leer knapp 1500 kg. Das zul. Gesamtgewicht musste dann mindestens 1800 kg betragen wenn ich nicht irre. Leergewicht plus 20% ist da meine ich die Regel. Dann wären etwas über 100 € Steuern fällig. Versicherung wird auch nicht so teuer. Dürften keine 100 € pro Jahr sein. H Kennzeichen lohnt nicht, da pauschal 190€ Steuern. Grünes Kennzeichen ist auch nicht wirklich was für dich da das ja ausschließlich für LOF gedacht ist. Mit schwarzer Nummer kannst dann auch ohne Einschränkungen fahren....

Gruß Sven 
 
Liebe IHC Freunde!

So viele Antworten, Vorschägen und professionelle Beratungen...! Wahnsinn...! 

Ich danke euch alle recht herzlich und ich glaube dass meine Frage "restlos" geklärt ist. 

Der Zweck mein schöner Schlepper wird lediglich Heutransport im Hof und Mist fahren zu Nachbarort mit Anhänger. Selbstverständlich zum Oldtimertreffen ja auch!

Mit eueren Beitrag wird es, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, "Schwarze Numer" ohne H. Ich glaube es wird mir völlig reichen. 

Ich bin sehr glücklich dass ich in unseren Forum gelandet bin und fühle ich mich wie zu Hause.

Danke euch alle and ganz viele Grüße,

nithi

Nithi
IHC D432 Freund
;-)
 
Der Zweck mein schöner Schlepper wird lediglich Heutransport im Hof und Mist fahren zu Nachbarort mit Anhänger. Selbstverständlich zum Oldtimertreffen ja auch!

Nabend Nithi;

kluge entscheidung zum "schwarzen" Kennzeichen. Du darfst im Rahmen der Strassenverkehrsordnung vieles damit machen.

Sogar Steuern bezahlen ( mache ich auch so, bin als freiwilliger Erntehelfer mit eigenem Schlepper unterwegs).

Nur mit dem Anhänger solltest du acht geben. Fahrerlaubnisklasse (FE) "L" gilt wie zigfach beantwortet dem LoF-Zweck.

Dein D 432 hat unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtmasse (ZGM) eingetragen und Anhängerbetrieb außerhalb des LoF-Zwecks

darfst du keinen Anhänger mit  "grünem" Folgekennzeichen bewegen. Der Anhänger darf nur eine ZGM von 3,5 Tonnen haben.

denn hier gilt die FE "L" nicht mehr, sondern die FE "B bzw. BE".

MERKE : Der Zweck heiligt die Fahrerlaubnis !

Gruß Zackie
 

D.h. die Klasse "L" ist auch außerhalb der LoF gültig wenn der Führerschein vor 1999 erteilt wurde.

Quelle: "ADAC"

www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/lkw-bus-zugmaschine/

Führerscheinklassen L und T für Zugmaschinen

Erlaubte Fahrzeuge der Klasse L

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sind Fahrzeuge der Klasse L (ehemals Klasse 5). Werden Anhänger mitgeführt, darf nicht schneller als 25 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) gefahren werden. 
  
Bis zum 30.6.2012 war die Fahrerlaubnisklasse L auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h begrenzt. Von der Erweiterung auf 40 km/h profitieren alle Inhaber dieser Klasse.
 
Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahrberechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich gemacht wird. 

Klasse L umfasst außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.

Grüße Martin
 
Danke Martin für deine Bemühungen! Klasse!

Mein Führerschein ist im Jahr 98 ausgestellt und die Fahrerlaubnisklasse 3, 4 & 5. Damit kann ich den Schlepper fahren aber wenn ich Anhänger mitschleppen will, brauche ich noch etwas zu tun?

danke euch!

vg

nithi

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Nithi
IHC D432 Freund
;-)
 
Hallo Nithi,

dies steht ebenfalls auf der ADAC-Seite:

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 werden auch die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und ohne Befristung erteilt; das Dokument unterliegt der formalen gestaffelten Befristung.

Nur der von Klasse 3 erfasste Lkw-Klassenausschnitt CE 79 unterliegt – unabhängig vom Umtausch –  auch den Einschränkungen der Klasse CE.

Erlaubte Fahrzeuge Klasse C1¹

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden

Erlaubte Fahrzeuge der Klasse C1E¹

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Also man darf auch mit Anhänger fahren bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 12 to

Gruß Martin
 
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