Darf ich Ihn fahren ?

Hallo ,

viele haben etwas gehört da hilft nur die StVO :

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21 Personenbeförderung
.............
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke  eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

 


Hier noch ein interessanter Link für LOF-Betreiber http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf Auch der Personentransport wird angesprochen. Wenn Ihr das Sammeln privater Sträucher anderer Leute als LOF verkaufen wollt dann viel Glück, wenn da jemand runter fällt oder jemand ins Gespann kracht kann sich der Fahrer warm anziehen weil die Versicherung für den Schlepper vom Landwirt in so einem Leistungsmissbrauch wohl nicht zahlen wird. Hierfür gibt es genug Fälle. Natürlich macht das Sammeln eine Gaudi in meinen ganz jungen Jahren hat mein alter Herr mir das auch mit unseren Schlepper machen lassen, aber damals hatte man auch nicht immer die Ahnung was so etwas auf sich zieht wenn es schief geht. Das Verwarngeld ist sicherlich das kleinste Übel, wenn nichts passiert.Sicherlich gibt es Teile im Land wo die Rennleitung in Zivil nicht unbedingt gleich jeden anhält aber vom Gesetz her ist es nun mal nicht vorgesehen. Karnevalsumzüge müssen auch genehmigt werden da geht es auch nicht automatisch. Gruß Fred
 
Hier mal ein Urteil vom OLG Frankfurt. Es ging hierbei um einen umgekippten landwirtschaftlichen Anhänger. Dabei haben sich Personen verletzt. Alle Beförderten, bis auf eine, haben keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Im Endeffekt wurde die Klage in zweiter Instanz abgewiesen.

 

Damit will ich zwei Sachen sagen:

1. Wie Freddy schon geschrieben hat, ist die Personenbeförderung auf Anhängern grundsätzlich verboten.

2. Wer es trotzdem macht, sollte sich eine Haftungsfreistellungserklärung von allen Beförderten VOR Fahrtantritt geben lassen. Und natürlich sollte derjenige hoffen, dass nichts passiert. Im Endeffekt trifft es immer den Fahrer.

 

Hier ist da Urteil:

www.jusmeum.de/rechtsprechung/urteil/olg_frankfurt/353c4c483a1c651a573527e1c22157899d1a5be09f21a61649f224957937d28e?page=1

Viele Grüße,

{HOOK}
 
Danke das mein Thema hier behandelt wird ...

Also es geht sich echt nur darum das ich den Zug mit mal grade Schrittgeschwindigkeit von A nach B in einem Karnvalsumzug bewege - mehr eigentlich nicht. Zu deiner Frage, ja wir haben ein Unternehmen und ja ich bin zu dieser Zeit dann auch Volljährig. Da ich aber in einer Ausbildung bin und wenig Zeit habe kann ich mir das mommentan nicht erlauben. BE habe ich nicht Oo Aber ich werde zu dieser Zeit noch B96 haben^^

Wie sieht es damit aus :

6 km/h bei Fz ohne BE mit besonders kritischem Aufbau u Fz, auf denen Personen stehend befördert werden [...]
 
Was ich geschrieben habe, gilt erstmal. Du darfst KEINE Personen auf der Ladefläche befördern. Es ist vollkommen egal, ob der Traktor 32 km/h oder 40 km/h oder wie schnell auch immer läuft. Es kommt auch nicht auf deinen Führerschein dabei an. Du darfst es grundsätzlich nicht. Punkt.

 

Es gibt aber auch Ausnahmegenehmigungen. Nach § 46 Absatz 1 Ziffer 5a StVO gilt:

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen

(...)

5a von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen (§ 21);

(...)


Wenn du legal Personen mitnehmen willst, dann brauchst du eine Ausnahmegenhmigung der Straßenverkehrsbehörde. Alles andere ist ein Va-Banque-Spiel. Und am Ende gewinnt immer die Bank... Also ich würde an deiner Stelle nicht zu hoch pokern. Schließlich willst du doch deinen Führerschein nicht gleich wieder abgeben, oder?

 

Viele Grüße,

{HOOK}

 

P.S.: Ich will dir nicht den Spaß nehmen, sondern dich nur im Rahmen meiner Möglichkeiten beraten.
 
Wieso ist es immer nur in Deutschland so kompliziert kann mir das mal einer sagen? Überall klappt alles Ohne Probleme und hier in Deutschland muss man für jeden Mist ein Gesetz machen ...

Das mit dem Personen befördern kann bei uns aber nicht stimmen, denn mein Kollege ist 17 und hat den 2. Wagen von dem Prinzen unserer Stadt gezogen. Ich war selbst dabei als die Veranstalter seine Papiere in die Hand genommen habt und diese bestätigt zurückgab (wenn ich nicht so unsicher wäre würde ich hier ja auch nicht nachfragen -.-). Naja auf dem Wagen waren gut 20 Leute ;)
 
Du bist ja witzig: Natürlich gilt das auch bei euch :-) Das gilt überall in Deutschland. Musst jetzt eben in der Landesverfassung deines Bundeslandes nachlesen, was die Ausnahmen sind.

 

Hier noch §46 Absatz 2 StVO:

(2) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen können von allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen. 

 


So, das waren jetzt meine Antworten zu diesem Thema. Gesetze stimmen immer, dafür sind es eben Gesetze. ;-) Sie sind für alle verbindlich, auch bei solchen Veranstaltungen. Wenn die Behörden oder die Polizei das zulassen, so ist das ihre Sache. Ich kann hier nur das schreiben, was grundsätzlich gilt. Ausnahmen gibt es immer, das muss jeder für sich selbst bestimmen. Ich finde es aber gut, dass du dich schlau machst. Für mich stellt sich die Frage, ob das Mitfahren im Zug so wichtig ist...

 

Viele Grüße,

{HOOK}
 
Zurück
Oben Unten