Freddy_844
Bekanntes Mitglied
Hallo ,
viele haben etwas gehört da hilft nur die StVO :
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21 Personenbeförderung
.............
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Hier noch ein interessanter Link für LOF-Betreiber http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf Auch der Personentransport wird angesprochen. Wenn Ihr das Sammeln privater Sträucher anderer Leute als LOF verkaufen wollt dann viel Glück, wenn da jemand runter fällt oder jemand ins Gespann kracht kann sich der Fahrer warm anziehen weil die Versicherung für den Schlepper vom Landwirt in so einem Leistungsmissbrauch wohl nicht zahlen wird. Hierfür gibt es genug Fälle. Natürlich macht das Sammeln eine Gaudi in meinen ganz jungen Jahren hat mein alter Herr mir das auch mit unseren Schlepper machen lassen, aber damals hatte man auch nicht immer die Ahnung was so etwas auf sich zieht wenn es schief geht. Das Verwarngeld ist sicherlich das kleinste Übel, wenn nichts passiert.Sicherlich gibt es Teile im Land wo die Rennleitung in Zivil nicht unbedingt gleich jeden anhält aber vom Gesetz her ist es nun mal nicht vorgesehen. Karnevalsumzüge müssen auch genehmigt werden da geht es auch nicht automatisch. Gruß Fred
viele haben etwas gehört da hilft nur die StVO :
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21 Personenbeförderung
.............
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Hier noch ein interessanter Link für LOF-Betreiber http://www.gib-acht-im-verkehr.de/top_news/download/as-pm-2_lof_broschuere-gesamt.pdf Auch der Personentransport wird angesprochen. Wenn Ihr das Sammeln privater Sträucher anderer Leute als LOF verkaufen wollt dann viel Glück, wenn da jemand runter fällt oder jemand ins Gespann kracht kann sich der Fahrer warm anziehen weil die Versicherung für den Schlepper vom Landwirt in so einem Leistungsmissbrauch wohl nicht zahlen wird. Hierfür gibt es genug Fälle. Natürlich macht das Sammeln eine Gaudi in meinen ganz jungen Jahren hat mein alter Herr mir das auch mit unseren Schlepper machen lassen, aber damals hatte man auch nicht immer die Ahnung was so etwas auf sich zieht wenn es schief geht. Das Verwarngeld ist sicherlich das kleinste Übel, wenn nichts passiert.Sicherlich gibt es Teile im Land wo die Rennleitung in Zivil nicht unbedingt gleich jeden anhält aber vom Gesetz her ist es nun mal nicht vorgesehen. Karnevalsumzüge müssen auch genehmigt werden da geht es auch nicht automatisch. Gruß Fred