Die Berufsgenossenschaft war da "Mangel an meinem 654"

Keiser_1817

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12 März 2009
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Hallo,

Die Berufsgenossenschaft war da und hat an meinem 654 der seit 1973 bei uns ist, ein fehlendes Schutzblech bemängelt. Ich kann mich nicht entsinnen das da mal eins angebracht war noch habe ich das bei anderen Traktoren dieser Bauart gesehen. Was ich weiß ist, dass auf der linken Seite ein Blech zum Schutz vor dem Keilriemen des Lüfters angebracht worden ist.

Nun möchte die BG das auch auf der rechten Seite ein Blech angebracht wird. War da mal ein Schutz? denn der Mann meinte, dass für das fehlende Blech die zwei Löcher in der Seitenverkleidung wären (siehe Bild). Muss man dieser Anordnung folge Leisten oder kann man dagegen Argumentieren das es bei dem nie angebracht war und es quasi ein "Oldtimer" ist?

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Moin!

Simpler Trick: Der gute Mann scheint sich ja professionell mit dem 654 auszukennen. Ich würde von ihm Bilder oder Auszug aus dem Ersatzteilkatalog anfordern mit dem Argument, Du selbst konntest trotz intensiver Recherche im Internet nichts finden. Schließlich willst Du ja nichts falsch machen und selbstverständlich gern den Originalzustand wieder herstellen....

(So ein Blödsinn... ich würde mich gern mal ins Jahr 1970 zurückbeamen und dann einen von der BG suchen, der das damals bemängelt hätte...). Nein, mal im Ernst: Seine Forderung muß ja auf irgendetwas Konkretem beruhen. Damit soll er mal rausrücken und nicht einfach irgendwas behaupten...
 
Hi,

also der nette Herr meint wohl er hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen...

dieses Blech was er da haben will ist zumindest im Ersatzteilkatalog nicht aufgeführt (hab grad geguckt)!

Dort ist lediglich ein Lochblech für die linke Seite aufgeführt, aber das ist (oder ein Eigenbau) ja bei euch montiert.

Gerne kann ich dir die betreffenden Seiten aus dem ET-Katalog zur Vorlage bei der BG einscannen und zumailen wenn du willst.

Dominik
 
Hab zufällig noch ein Bild von einem neuen 654 da und davon eine Ausschnittvergrößerung angehängt. Druck es Dir aus und halte es dem Wichtigtuer von der BG vor seine trüben Augen. Gruß vom "Linksdreher".eup-1129809069-fb1b7d8801a97928510f631650541f07-1470825796_big.webp
 
Hallo,

wenn der BG-Mann sagt, da muss das Lochblech dran, wirst du wahrscheinlich nicht viele Möglichkeiten haben etwas dagegen zu unternehmen.

Die BG interessiert auch nicht, ob das Original ist oder nicht.

Wenn du z.B. dein Schlepper 1960 OHNE Überrollbügel ausgeliefert wurde, musst du trotzdem einen dran machen, wenn du bei der BG Mitglied sein willst.

Grüße

Benni
 
Hallo

Na ja, so ganz als Blödsinn sehe ich das auch nicht, vor allem wenn man schon mal gesehen hat wie einer seine Finger da zerstört hat nur weil einer meint beim laufendem Motor da mit der Hand hinein muss. Und was damals ab Werk war zählt sowieso nicht es können sich ja auch Dinge ändern wie die anschnallpflicht beim PKW da mußten auch Gurte nachgerüstet werden. Mache doch einfach ein Lochblech dran und wenn er weg ist kannst die ja sofort wieder abnehmen.

Wenn du dagegen an gehst wirst du mit Sicherheit verlieren, die lassen sich ja nichts vorschreiben, warum auch.

mfG

Alwin
 
Hallo , 

musste auch meiner Orginal ALKO-Wippkreissäge mit Anbauspalter (eine Wellenabdeckung )

nachrüsten ,und dies Schriftlich bestätigen .

Gruss Karl 
 
moin, 

kann es sein das keine anderen Mängel zu finden waren und der nette Mann von der BG nicht vom Hof gehen konnte ohne etwas mangelhaftes im Besuchsprotokoll zu notieren? Seine Forderung scheint völlige Willkür zu sein.

mfG Heiko 
 
...ob da damals mal ein Blech gewesen ist oder nicht, wenn der BG-Onkel meint, HEUTE müßte da eins hin, dann kommt da auch eins hin, oder du fährst LoF-mäßig DAMIT nicht mehr...

gruß ;-))

__________________________
Gaggenau / Neuss / Freising
 
Hallo,

also ich würde aus 2 Gründen eins hinmachen, wegen der Sicherheit und weil es mit Original Gitter besser aussieht.

Gruß

Hans
 
Willst du Dich wirklich wegen sowas Mit dem Prüfer anlegen ? So eine ET Liste interessiert Den guten Mann nicht Die bohne !

Verärgerst du ihn steht er jedes Jahr bei dir auf dem Hof ! Also blech dran Und gut ist !
 
Hallo,

also anlegen wollte ich mich sicherlich nicht mit der BG sondern nur nach Argumenten gegen eine solche Nachrüstung erkundigen, dass die am längeren Hebel sitzen ist mir schon bewusst nur denke ich muss man nicht alles hinnehmen...! Wir hatten schon einmal so einen Fall in dem der Prüfer wollte das wir einen 5000kg GFK Traubenwagen verändern und zwar so dass in unseren Augen die Stabilität stark beinträchtigt wird, wir haben dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der BG gefordert dass das der Statik des Wagens nicht schadet und sie Kosten die übernehmen falls uns deswegen ein Schaden entsteht. Ja so war das und siehe da die Maßname wurde fallen gelassen das war damals nur zum Kopf schütteln.

Das war übrigens ein Besuch von 10 min, aber besser so wie anders denke ich. Und der Sicherheitsaspekt leuchet mir auch ein aber wenn jemand so blöd ist und bei laufenden Bertieb seine Hand da reinquetschen muss dann weis ich auch nicht.

Danke für eure Meinungen und Antworten
 
Hallo,

man bedenke auch, wenn Kinder auf dem Hof sind, und der Schlepper läuft und die greifen da rein,

was bestimmt schon des öfteren vorgekommen ist und deshalb diese Maßnahme mit der Abdeckung

von der BG gefordert wird.

Mit freundlichen Grüßen Anton
 
Die 33er zum Beispiel haben da ein Lochblech. Bei vielen von denen fehlt es aber weil die etwas labil sind und nach Reparaturen weggelassen werden. Irgendwie fehlt dann aber optisch was so wie ich finde wenn die Bleche nicht mehr dran sind. Beim Schlächter kannst sicher solche Bleche für wenig Geld bekommen. Oft sind die aber so schlecht, dass sie erst noch etwas mit Farbe wieder aufhübschen musst.

Gruss

Georg 
 
Hallo.

habe das bei meinem 633 so gelöst

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Als ich den Schlepper vor 7 Jahren vom Lama gekauft habe, saß da ein ziemlich verbogenes Lochblech.

Ich gebe  IHC533 da Recht; bei einer Reparatur wurde das Blech/Gitter entweder behutsam zur Seite ge-

bogen oder gleich entfernt.

mfG Stefan
 
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